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Trennung/Scheidung/Bleiberecht (Gelesen: 3.607 mal)
honey.babe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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11.04.2010 um 23:38:19
 
Hallo ihr alle!
Juni 2008 bin mit ich einen Marokkaner die Ehe eingegangen. Er kam Ende 2005 als Student nach Deutschland und ist jetzt auch wieder eingeschrieben.
Bekommt Bafög, von dem er nichts ins Zusammenleben einfließen lässt und ich bekomme noch staatliche Hilfe, wegen meiner 3jährigen Tochter.
Jetzt habe ich aber vor, mich scheiden zu lassen, weil es einfach nicht mehr funktioniert, doch die Angst ist immer mit mir, dass er sich rächt.
Wenn wir uns trennen und er auszieht, vor den 2 Jahren, was passiert dann mit ihm? Wie ist dann sein Bleiberecht???
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honey.babe  
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 12.04.2010 um 07:40:10
 
Hi,

sollte die eheleiche LG vor Ablauf von 2 Jahren nicht mehr bestehen, so hat er auf Grundlage der Ehe keine eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. D.h. seine AE nach § 28 AufenthG wird nicht weiter verlängert. Sollte allerdings ein gemeinsames deutsches Kind existieren, so wird auf dieser Grundlage weiter verlängert.

Denkbar ist auch eine Verlängerung der AE als Student.


B.D.

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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 12.04.2010 um 20:14:26
 
Zitat:
Sollte allerdings ein gemeinsames deutsches Kind existieren, so wird auf dieser Grundlage weiter verlängert.

sofern er Sorgerecht hat, oder?
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 12.04.2010 um 22:40:43
 
erne schrieb am 12.04.2010 um 20:14:26:
sofern er Sorgerecht hat, oder? 


Ein Umgangssrecht kann u.U. reichen, das wäre eine Ermessensentscheidung.

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honey.babe
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Antwort #4 - 05.05.2010 um 03:33:13
 
So lange wir geheiratet waren, kam von der Ausländerbehörde nichts mehr. Jetzt habe ich ihn abmelden lassen (vom Vermieter). Hätten wir ein Kind, dürfte er dann automatisch bleiben, wenn wir getrennt sind???
Wenn er als Student bleiben darf, was ändert sich alles für ihn? Is es möglich, für einen Ausländer, der als Student hierher kam, einen unbefristeten Aufenthalt zu bekommen, ohne verheiratet zu sein? Einen Status mit dem er arbeiten darf?
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honey.babe  
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #5 - 05.05.2010 um 08:09:31
 
honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:
Hätten wir ein Kind, dürfte er dann automatisch bleiben, wenn wir getrennt sind???


Wenn er Sorgerecht über das Kind bestünde (wovon bei einem ehelichen Kind auszugehen wäre) und ausgeübt würde, dann ja - bei (lediglich bestehendem Umgangsrecht- siehe vorherige Antwort von Mustermann.

honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:
Wenn er als Student bleiben darf, was ändert sich alles für ihn?


Er muss selbst ausreichenden Krankenversicherungsschutz und LU - Sicherung nachweisen.

honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:
Is es möglich, für einen Ausländer, der als Student hierher kam, einen unbefristeten Aufenthalt zu bekommen, ohne verheiratet zu sein?


Ja, aber dahin ist es ein Stückchen Weg. Eine Aufenthaltsverfestigung in Richtung NE bzw. Daueraufenthalt-EG wäre aber bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich - siehe §§ 9 und 9a-c AufenthG.

honey.babe schrieb am 05.05.2010 um 03:33:13:
Einen Status mit dem er arbeiten darf? 


Abgesehen von der 90/180-Tage- Beschäftigungsmöglichkeit als Student könnte er nach erfolgreichem Abschluss des Studiums für ein Jahr eine AE zur Arbeitssuche gemäß § 16 (4) AufenthG bekommen. Findet er in dieser Zeit einen seiner erworbenen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz, käme die Erteilung einer AE gemäß § 18 AufenthG in Frage - in der Folge dann auch die angesprochenen Verfestigungsmöglichkeiten in Richtung NE bzw. Daueraufenthalt-EG.

=schweitzer=
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honey.babe
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Antwort #6 - 13.05.2010 um 22:16:30
 
Er setzt mich jetzt unter Druck, dass ich alles rückgängig machen soll, weil er sonst nicht "frei" (mit frei mein ich, solange er in einer Ehe hat er es einfacher, als normale Student) in Deutschland bleiben kann.
Wenn ich das nicht mache, sei ich Schuld an seinem verkorksten Leben und drohte mir, sich zu rächen.
Ich will aber nicht mehr mit mehr diesem Menschen zusammenleben. Wie verhalte ich mich am besten?
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honey.babe  
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 13.05.2010 um 22:20:18
 
Rechtlich wurde eher alles gesagt. Wenn das in Richtung
Lebensberatung gehen sollte eröffne doch bitte einen neu-
en thread im Userforum.

Kannst ja zur Vorgeschichte dann auf diesen thread hier
verlinken. Nur hier in den Fachforen hat solche Diskussion
mal nix verloren (is kein Vorwurf!).

Hier mach ich dann mal dicht

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