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arbeitserlaubnis (Gelesen: 1.161 mal)
sabine_1556
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag arbeitserlaubnis
11.04.2010 um 00:55:32
 
hallo
ich bin marokkanerin bin mit spanier verheiratet und wir leben in spanien
ich habe gerade eine arbeitsstelle in deutschland bekommen
meine frage ist
könnte ich vielleicht dort ein arbeitserlaubnis bekommen?
danke
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 11.04.2010 um 12:59:29
 
sabine_1556 schrieb am 11.04.2010 um 00:55:32:
ich bin marokkanerin bin mit spanier verheiratet und wir leben in spanien
ich habe gerade eine arbeitsstelle in deutschland bekommen 

Wenn du zusammen mit deinem spanischen Mann nach Deutschland umziehst, dann kannst du in Deutschland arbeiten.

Dein Mann nimmt seine EU Freizuegigkeit wahr, solange ihr beide in Deutschland über ausreichenden Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel verfügt. Du geniesst dann abgeleitete Freizuegigkeit und kannst arbeiten.

Ihr muesst also eine KV finden und genug Geld fuer die Anfangszeit haben. Sobald du dann angefangen hast zu arbeiten, lassen sich ueber deine Arbeit Krankenversicherungsschutz und ausreichende Existenzmittel nachweisen, solange du so viel verdienst, dass es fuer euch beide reicht.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.04.2010 um 17:18:20
 
@Sabine

Du hattest ähnlich ja schon gefragt und Antwort bekommen:

Ihr müsst zusammen kommen und zusammen hier leben. Alleine bleibst Du Marokkanerin, mit Deinem Mann zusammen kannst Du die "Freizügigkeit ableiten".

sabine_1556 schrieb am 05.04.2010 um 18:13:03:
das heißt wenn ich mit meinem man nach deutschlad komme ,kriege ich auch ein aufenthalterlaubnis


Genau, zusammen kommen und zusammen hier leben.
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