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Aufenthaltkarte (Gelesen: 934 mal)
hierbin
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltkarte
09.04.2010 um 12:44:37
 
Hallo und vielen Dank für die tolle Seite,
mein Mann (Marokkanischer Herkunft) und ich (Niederländerin) leben seit dem Anfang des Jahres 2010 zusammen in Deutschland (Heirat war in Holland im Juni 2009). 
Da ich EU-Bürgerin bin, darf ich hierzulande unbeschränkt arbeiten und leben nach dem Freizügigkeitsgesetz /EU.
Bei der AB hat mein Mann einen Termin, um eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer Unionbürgerin zu beantragen, ausgemacht.
Mein Mann (gut in der Gesellschaft integriert und ist der deutschen Sprache wohl mächtig ) hat Studentenvisum lebt seit fast 7 Jahren in Deutschland und übt eine geringfügige Beschäftigung, ich hingegen gehe seit 3 Monaten Vollzeit arbeiten.
Nun meine Fragen bitte: 
Wird die Aufenthaltskarte für meinen Mann problemlos bei der AB beantragt?
Ich bin jetzt im 4 Monat schwanger , welche Staatsangehörigkeit wird denn das Kind haben und wie sieht mit Elterngeld/Kindergeld aus?
Vielen Dank!
Lieben Gruß
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

London, United Kingdom
London
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 09.04.2010 um 12:57:59
 
hierbin schrieb am 09.04.2010 um 12:44:37:
Wird die Aufenthaltskarte für meinen Mann problemlos bei der AB beantragt? 

Da solltet ihr in eurer Situation keine Probleme bekommen. Dein Mann hat uebrigens durch dich schon automatisch abgeleitete Freizuegigkeit. Er darf also auch ohne vorliegende Aufenthaltskarte unbeschraenkt arbeiten etc.

hierbin schrieb am 09.04.2010 um 12:44:37:
Ich bin jetzt im 4 Monat schwanger , welche Staatsangehörigkeit wird denn das Kind haben

Da muesst ihr euch im hollaendischen und marokkanischen Staatsangehoerigkeitsrecht umschauen. Deutsch wird das Kind auf keinen Fall, da keiner von euch schon seit mehr als 8 Jahren in Deutschland lebt.
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hierbin
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 09.04.2010 um 16:38:57
 
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich wünsche ein schönes Wochenende!
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