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Darf mein Freund von Berlin nach Hamburg mit einer Duldung umziehen? (Gelesen: 3.950 mal)
anna66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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09.04.2010 um 12:35:24
 
Hallo  Smiley,
so nun habe ich es auch endlich geschafft, mich auf diese Seite anzumelden und möchte Euch allen ein ganz dicken Lob für die tollen und vor allem Hilfreiche Beiträge erteilen.

So, nun  aber mal zu meiner Frage:
ich bin gebürtige deutsche, Arbeite in Vollzeit und beziehe kein Geld vom Vater Staat.
Mein Freund, Ausländer ( Asien) lebt seit 6 Jahren mit einer Duldung in der BRD, in einer anderen Stadt als ich.
Wir beide möchten jetzt gerne zusammen ziehen und wissen nict so recht, ob er das überhaupt darf.
Ich persönlich würde da keine Probleme sehen, wenn wir alles bei der Ausländerbehöre anmelden oder?
Nächste Frage:
Mein Freund ist aufgrund seiner Duldung über das Sozialamt versichert und bezieht dort auch das Geld für seinen Lebensunterhalt.
Das dortige Sozialamt teilte ihm mit, dass wenn er zu mir zieht, würde er dann nicht mehr über das Sozialamt versichert sein???
Ich denke aber, dass er auch hier in Hamburg dann über das Sozialamt versichert werden müsste.
Wir Leben dann zwar in einer Eheähnlichen Gemeinschaft, aber mein Einkommen reicht gerade mal eben für mich und meine Kinder ( sind nicht von meinem Freund) und kann daher Finanziell nicht für ihn Aufkommen, außer dass er bei mir natürlich wohnen kann.
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich ein paar Antworten von Euch diesbezüglich bekommen würde und hoffe, dass ich meine Fragen auch klar und deutlich Mittgeteilt habe

Lieben Gruß und ein schönes Wochenende

anna66

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.04.2010 um 15:13:37
 
Dein Freund könnte (kurzfristig) versuchen, eine Besuchserlaubnis für Hamburg zu bekommen (von seiner bisherigen ABH). Ohne eine solche Erlaubnis darf er sich überhaupt nicht außerhalb Berlins aufhalten, auch nicht zu kurzfristigen Besuchen.

Langfristig müsste er für einen Umzug eine Duldung aus Hamburg bekommen (zunächst als Zweitduldung). Das setzt aber regelmäßig voraus, dass hierfür gewichtige (familiäre) Gründe vorliegen und in der Regel auch der Lebensunterhalt gesichert ist. Beides liegt bei Euch nicht vor, so dass eine Genehmigung des Umzugs nicht gerade realistisch ist.

Muleta
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anna66
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 10.04.2010 um 04:44:39
 
ohje, dass hört sich ja nicht gut an.
Ist es denn nicht egal, ob er nun in Berlin Sozialleistungen bezieht oder in Hamburg??
Das Sozialamt in Berlin würde ja Geld sparen, indem sie dort keine Miete usw  für ihn zahlen müssen, daer ja bei mir leben würde.
LG
Anna66
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Alana
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Antwort #3 - 10.04.2010 um 16:12:16
 
anna66 schrieb am 10.04.2010 um 04:44:39:
Ist es denn nicht egal, ob er nun in Berlin Sozialleistungen bezieht oder in Hamburg??


Für denjenigen, der Sozialleistungen bezieht, mag das egal sein, aber weniger für denjenigen, der sie zu zahlen hat.

Die Hamburger werden diese Zahlungsverpflichtung nur übernehmen, wenn es - wie Muleta schrieb - "gewichtige (familiäre) Gründe" dafür gibt. Auf einer "Eheähnlichen Gemeinschaft" lässt sich hier kein Anspruch begründen, weil eben keine Familie besteht. 

Durch das bloße Zusammenleben geht ihr keinerlei Verpflichtung füreinander ein. Eine familiäre Beziehung würde allein durch eine Heirat begründet werden.
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summer04
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.04.2010 um 11:47:08
 
Hallo Anna 66.

Mit einer Duldung darf sich dein Freund nur in dem ihm zugewiesenen Bereich aufhalten, steht glaube ich auf der Duldung.

Macht er das nicht ,zum wiederholten Male und wird dabei erwischt, verstößt er gegen seine "Rezidenspflicht" und  bekommt Einträge in seiner Ausländer -Akte.

Die einzige Möglichkeit ihn bei dir zu behalten ist heiraten, was aber mit Duldung auch nicht möglich ist, dazu gibts andere Themen hier..

Also ich mach dir da in Bezug auf Umziehen mit Duldung  überhaupt keine Hoffnung.
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Alana
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Antwort #5 - 13.04.2010 um 12:21:00
 
summer04 schrieb am 13.04.2010 um 11:47:08:
Die einzige Möglichkeit ihn bei dir zu behalten ist heiraten, was aber mit Duldung auch nicht möglich ist, dazu gibts andere Themen hier.


Eine Duldung steht einer Heirat nicht prinzipiell im Wege. Viele Duldungen werden aber wohl ausgesprochen, da gültige Papiere fehlen und somit die Identität nicht nachgewiesen werden kann.

Ein Nachweis der Identität ist aber eine Voraussetzung für eine Heirat. Mitunter finden sich die lang vermissten Papiere schnell wieder, wenn Aussicht besteht, durch eine Heirat einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erlangen.
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summer04
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Antwort #6 - 13.04.2010 um 12:43:31
 
Ja aber ausreisen muß man in jedem Fall und ausreisen kann man nur wenn ein Paß da ist , auch wenn die Papiere plötzlich wieder da sind.....Visumspflicht erfüllen, sonst geht gar nichts..
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Muleta
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Antwort #7 - 13.04.2010 um 12:54:04
 
summer04 schrieb am 13.04.2010 um 12:43:31:
Ja aber ausreisen muß man in jedem Fall


das ist nicht richtig, § 39 Nr. 5 AufenthV. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Ausweisung vorliegt und auch sonst keine anspruchshindernden Probleme vorliegen.

Muleta
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 13.04.2010 um 14:11:50
 
Alana schrieb am 13.04.2010 um 12:21:00:
Viele Duldungen werden aber wohl ausgesprochen, da gültige Papiere fehlen und somit die Identität nicht nachgewiesen werden kann. 


Hi,

nicht ganz.  Duldungen werden verfügt, wenn der Ausländer vollziehbar ausreisepflichtig ist und eine Abschiebung derzeit nicht möglich ist. Oftmals liegt es daran, dass die Identität nicht geklärt ist oder keine Ausreisepapiere vorliegen. Zur Beseitigung der Abschiebehindernisse wirkt der Betreffende oftmals nicht mit.
Ausreispflichtig ist jeder Ausländer, der keine AE hat oder bekommen kann.

Alana schrieb am 13.04.2010 um 12:21:00:
Mitunter finden sich die lang vermissten Papiere schnell wieder, wenn Aussicht besteht, durch eine Heirat einen gesicherten Aufenthaltsstatus zu erlangen. 


das kann ich bestätigen und untermauert meine obigen Angaben.

B.D.
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