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Duldung (Gelesen: 2.677 mal)
ipman
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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09.04.2010 um 01:00:14
 
Hallo liebe Gemeinde,

nach einigen schlaflosen Nächten und durchstöbern eures Forums, habe ich leider nichts gefunden, dass genau meine Situation widerspiegelt. Habt bitte ein wenig Nachsicht mit mir, wenn es doch das selbe doch schon geben sollte. Jetzt aber genug um den heißen Brei gequatscht.


Es geht um meine Freundin. Sie kam als junges Mädchen nach Deutschland, damals mit ihrer Mutter. Diese verstarb leider kurze Zeit nach der Einreise bei einem schweren Autounfall. Kontakt zu dem Vater bestand da nicht, da dieser die Familie verlassen hatte. Es kam mit ihm aber zum Sorgerechtsstreit, da sie nicht bei ihm leben wollte. Das Sorgerecht bekamen also ihre Verwandten, ihr Onkel und ihre Tante. Dort lebte sie bis zum etwa 17. Lebensjahr, ging auch brav zur Schule und machte ihren Abschluß. Dann musste sie weg von ihnen, die Gründe hierfür ist die religiös scharfe Einstellung. Es muss ein Mann her, gegen ihren Willen, heiraten und zwar sofort.. Sie musste jedenfalls weg von dort und ging zu ihrem Vater, zu dessen die Beziehung mittlerweile wieder gekräftigt war. Mit dem 18. Geburtstag, kamen die Probleme. Sie sollte abgeschoben werden. Asylfolgeantrag haben wir schon versucht, bei der Anhörung hieß es, dass er wahrscheinlich abgelehnt werden würde. Jetzt zerbreche ich mir den Kopf darüber.. Sie ist gerade mal 18, wenn sie (russin) nach Russland so wieder zurück müsste, dann würde das niemals gut gehen. Zum einen hat sie dort niemanden und die, die von ihrer Verwandtschaft dort sind, würden sie eher lünchen, als ihr helfen..
Ich weiß, dass Zwangsheirat kein Asylgrund ist. Aber werden denn Dinge wie zB "Sie ging hier zur Schule, hat hier ihren Abschluß" und so weiter gar nicht berücksichtigt? Sie spricht sogar schon besser Deutsch, als Russisch..

Sie hat nur eine Duldung, keinen Reisepass oder Inlandspass.
Wie bekommt man diese? Allein durch Botschaft? MUSS man dafür nach Russland und diese dort beantragen?

Ich wäre für jede Antwort Dankbar, wenn irgendetwas unklar sein sollte, werde ich es so schnell wie möglich beantworten.
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 09.04.2010 um 07:47:29
 
Ich denke, dass der Kontakt zu einer seriösen Migrations- bzw. Flüchtlingsberatungsstelle das Beste wäre.

Wie ist die junge Frau genau hergekommen, da Du jetzt von der Erwägung eines Asylfolgeantrags sprichst, liegt die Annahme nicht fern, dass schon mal ein Asylverfahren durchgeführt wurde. - Wenn ja, wie ist das entschieden worden? (Gab es eine "einfache" oder eine offensichtlich unbegründete Ablehnung?) - Im letzteren Falle wären ggf. sämtliche Chancen für einen rechtmäßigen Aufenthalt verbaut ...

Ein Asylfolgeverfahren ist regelmäßig ganz schwer zu erreichen bzw. erfolgreich zu gestalten - das sollte wirklich nur nach professionelle vorheriger Beratung erwogen werden.

Ansonsten fallen mir eigentlich nur zwei Dinge ein:

Versuch der Beantragung eines humanitären Aufenthalts  - AE gemäß § 25 (5) AufenthG bei der ABH. - Wenn das fehlschlägt, Prüfung ob ein Härtefallverfahren angestrengt werden könnte (Ziel: Erteilung einer AE gemäß § 23a AufenthG ).

Beides müsste gut vorbereitet und begründet werden, dazu ist fundierte Detailkenntnis der "Vorgeschichte" der jungen Frau nötig - heißt: auch das sollte mittels unmittelbarer seriöser und professioneller Hilfe erfolgen.

Aus  dem (gegenwärtigem) Kenntnisstand von hier aus sind die genannten Dinge erstmal nicht mehr als ziemlich "wattige" Überlegungen, die aber einen Anstoß in bestimmte Richtungen möglicher Anstrengungen durch Dich /Euch geben mögen und wollen. 

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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ipman
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 13.04.2010 um 12:31:31
 
Danke zunächst für deine ausführliche Antwort. Wir warten dann nun auf die Antwort, noch ist keine gegeben worden..

Je nach dem wie die Antwort dann ausfällt, werden wir dann weiter sehen.
Sie ist ja damals so nach Deutschland gekommen, da wurde wohl also der Asylantrag angenommen. Genaueres ist aber alles so schwer zu beantworten.. sie war noch jung, hat nichts davon verstanden und jetzt dazu was sagen, kann uns kaum jemand. Die, die es könnten, würden sie lieber umbringen. (Wegen der Heirat usw.).
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 13.04.2010 um 14:22:07
 
ipman schrieb am 13.04.2010 um 12:31:31:
Sie ist ja damals so nach Deutschland gekommen, da wurde wohl also der Asylantrag angenommen.


Hi,

das wohl kaum, denn dann wäre kein Folgeantrag nötig.

Ich würde euch raten mit der ABH zu sprechen und darzulegen, dass eine tatsächliche Verwurzelung im Bundesgebiet stattgefunden hat. Diese war letztlich auch nur möglich durch den weiteren Verbleib bei den Verwandten, die für sie das Sorgerecht ausübten.
Die schulische Ausbildung, der tägliche Umgang mit Sprache und Personen im Bundesgebiet sprechen deutlich dafür.

Weiter sollte besprochen werden, weshalb eine Ausreise gefordert wurde. Erst nach dem Gespräch und Mitteilung in diesem Forum, sind wir in der Lage den Sachverhalt einzuschätzen. Möglicherweise können wir dann auch helfen.


B.D.
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ipman
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 21.05.2010 um 14:52:57
 
Hallo, entschuldigt die längere Abwesenheit, bin wieder voll da.

Bisher hat sich nicht wirklich viel getan, wir haben in Bonn nun einen Termin in der russischen Botschaft den wir wahrnehmen werden, bei dem es um ihre Papiere geht. Aber ob wir da nun die fehlenden Unterlagen kriegen, oder was die uns da sagen, weiß ich nicht.. Ich wage es mal zu bezweifeln, dass die da wirklich eine große Hilfe sein können.


Hmm, wenn sie nicht über einen Asylantrag hierher gekommen ist, wie denn dann?



Zitat:
Ich würde euch raten mit der ABH zu sprechen und darzulegen, dass eine tatsächliche Verwurzelung im Bundesgebiet stattgefunden hat.


Ist es also demnach so, dass wenn man sich schon gut an das Leben in Deutschland angepasst hat, weiter auf ein Bleiberecht hoffen kann?



Man merkt, ich habe nicht wirklich viel Ahnung von dem Bereich. Ich danke euch vielmals für die Geduld.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 21.05.2010 um 15:00:38
 
ipman schrieb am 21.05.2010 um 14:52:57:
Ist es also demnach so, dass wenn man sich schon gut an das Leben in Deutschland angepasst hat, weiter auf ein Bleiberecht hoffen kann?


Die Dame hier Wahrsagerin weiß es wohl auch nicht.

Das können wir hier kaum beurteilen. Mehr als bereits in
Antwort # 1 geschrieben wurde ist kaum zu sagen. Ihr
müsst das eben mit der ABH klären vor Ort. HIER lösen
wir das sicher nicht, sry.


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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 21.05.2010 um 15:28:06
 
ipman schrieb am 13.04.2010 um 12:31:31:
Sie ist ja damals so nach Deutschland gekommen, da wurde wohl also der Asylantrag angenommen. 

Das der Asylantrag angenommen wurde, bedeutet ja noch lange nicht, daß er auch positiv (im Sinne der Antragstellerin) beschieden wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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