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ALG I für EU-Ausländer (Gelesen: 3.368 mal)
gipser
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ALG I für EU-Ausländer
07.04.2010 um 16:39:49
 
Hallo,

meine Freundin möchte in ein paar Monaten zu aus Spanien nach Deutschland ziehen. Sie ist gebürtige Spanierin und arbeitet dort auch seit mehreren Jahren als sozialversicherungspflichtige Angestellte.

Die Frage ist nun, ob sie nach ihrem Umzug nach Deutschland Anspruch auf ALG I hätte. Ich habe gehört, dass ihre in Spanien erworbenen Ansprüche in D. berücksichtigt werden, sobald sie in Deutschland einmal gearbeitet hat, und sei es auch nur kurz. Ist das richtig?

P.S.: Habe keine vergleichbare Frage gefunden, falls dieses Thema schon behandelt wurde sorry & mir bitte den Link schicken. Danke
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Stefan-TR
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i4a rocks!


Beiträge: 1.229

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London
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 07.04.2010 um 17:11:56
 
gipser schrieb am 07.04.2010 um 16:39:49:
Ich habe gehört, dass ihre in Spanien erworbenen Ansprüche in D. berücksichtigt werden, sobald sie in Deutschland einmal gearbeitet hat

Such mal nach "E 301" bei Google, das sollte dich in die richtige Richtung weisen. Auf den Seiten der Arbeitsagentur gibt es z.B. einige Dokumente, etwa das hier.
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C_Devil
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"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
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Antwort #2 - 07.04.2010 um 17:29:57
 
Hi gipser,

die ausländischen Versicherungs- und Beschäftigungszeiten sind der deutschen Agentur für Arbeit immer mit einer Bescheinigung E301 nachzuweisen. Wer im europäischen Ausland sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, sollte daher rechtzeitig vor dem Umzug nach Deutschland die Ausstellung des E301-Formulars beantragen. Auskunft erteilen in der Regel die Behörden, die im entsprechenden Land für das Arbeitslosengeld zuständig sind.
Im Ausland erworbene Versicherungszeiten können unter bestimmten Voraussetzungen für einen deutschen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Der Nachweis von Versicherungszeiten mit dem Formblatt E301 allein genügt allerdings nicht, um Leistungen aus der deutschen Arbeitslosenversicherung zu beziehen.
Wenn Sie deutsches Arbeitslosengeld beziehen möchten, müssen Sie nach deutschem Recht zwei Grundvoraussetzungen erfüllen:

    * Sie müssen Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
    * Sie müssen in Deutschland beschäftigt gewesen sein.

Ausführliche Informationen zu Anspruchsvoraussetzungen und möglichen Ausnahmergelungen erhalten Sie im Merkblatt 20 "Arbeitslosengeld und Auslandsbeschäftigung".

Hier geht's zum Merkblatt 20
Und zur Vollständigkeit auch noch Merkblatt 1


Gruß
C_Devil
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gipser
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2010 um 21:47:39
 
@Stefan-TR &C_Devil: Danke für die Hilfe, werde mich auf den Links weiter informieren
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