Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert! (Gelesen: 1.354 mal)
igor.junin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Lettisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
07.04.2010 um 16:29:30
 
Guten Tag meine Lieben,

die Frage richte ich eher an unsere ABH Mitarbeiter.

1.Ich habe vor einem Monat ein Antrag auf erteilung einer Bescheinigun gemäß §4a FrezügG/EU gestellt.

2. Nach 2 Wochen hat mein Anwalt die Behörde angeschrieben.

3. Keine von 2 Briefen wurde beantwortet.

Die Frage ist, wie lange kann die Behörde mich ohnen Antwort halten, und was kann ich nach ablauf dieser Friest tun?

Ich bedanke mich im voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
Antwort #1 - 07.04.2010 um 16:51:01
 
Bin kein ABH Mitarbeiter/Experte, aber du hast Anspruch darauf, dass dein Antrag innerhalb von 3 Monaten beschieden wird (vorrausgesetzt alle du hast alle benötigten Unterlagen abgeliefert), danach kannst du wegen Untätigkeit klagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
igor.junin
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 27

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Lettisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf erteilung einer Bescheinigung gemäß §4a FreizügG/EU wird ignoriert!
Antwort #2 - 07.04.2010 um 17:00:47
 
Danke fr die Antwort MAKI!

3 Monate ist ok, finde ich angemäßen, aber wir haben die Behörde 2 Mal um eine Zwieschenmitteilung gebeten.Es ist doch nicht schwer 1 oder 2 sätze zu schreiben?!

Gruß

Igor
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema