Hallo Login,
login schrieb am 31.05.2012 um 09:33:56:Gibt es eine Frist für dieses Vorhaben eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen?
Nein, eine Frist zur Beantragung der Nachregistrierung gibt es nicht.
login schrieb am 31.05.2012 um 09:33:56:Kann unser Standesamt eine Beurkundung verweigern, wenn nur eine deutsche Vaterschaftsanerkennung vorliegt und in der ausländischen Geburtsurkunde kein Vater eingetragen ist?
Für die Nachregistrierung ist eine in Deutschland wirksame Vaterschaftsanerkennung notwendig, da hierdurch das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit erlangt (zumindest vermute ich das aufgrund der Ausführungen im ersten Post). Ob du in der ph. Geburtsurkunde eingetragen bist oder nicht, dürfte da keine Rolle spielen, soweit alle für die Vaterschaftsanerkennung notwendigen Unterlagen beim Standesamt vorliegen.
login schrieb am 31.05.2012 um 09:33:56:In einigen Formularen zur Beurkundung steht: Sind sie der leibliche Vater, Ja-Nein oder haben sie das Kind adoptiert, Ja-Nein.Was schreibt man da am Besten oder lässt man beides frei.
Es wäre mir neu, dass in einem Antrag die Frage nach der "wirklichen Abstammung" gestellt wird. Das ist für die Nachregistierung regelmäßig nicht von Bedeutung. Wenn doch danach gefragt wird, würde ich nichts ankreuzen.
Die Frage nach einer Adoption kann relevant sein, da sich auch hieraus die Vaterschaft ergeben kann. Da in deinem Fall eine Vaterschaftsanerkennung vorliegt, erübrigt sich die Frage nach einer Adoption eigentlich. Eine entsprechende Frage im Antrag würde ich aber mit "nein" beantworten.
Gruß,
Richter