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Ehe gescheitert, jetzt bei der ABH Termin zur Ausreise beantragen (Gelesen: 4.166 mal)
Themen Beschreibung: Wer macht den Termin, der Deutsche oder sie, die Ausländerin?
Hans-Peter
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07.04.2010 um 10:51:28
 
Liebe Leute,

ich hab' da aktuell ein Problem, ich fasse mich möglichst kurz:

Unsere Ehe ist gescheitert, ich bin Deutscher, meine Frau ist aus Marokko. Sie hat noch keine eigenständige Aufenthaltserlaubnis, da sie noch keine 24 Monate die Ehe in Deutschland mit mir gelebt hat.

Jetzt habe ich vorgestern mein Anliegen der ABH mitgeteilt, dass die Ehe gescheitert ist und von der Sachbearbeiterin habe ich die Nachricht erhalten, dass wir dann vorbeikommen sollen, um die Formalitäten zu erledigen. Mit dem Ausreisetermin (Flugticket) erlischt dann auch die Aufenthaltserlaubnis.

Meine Frau hat in den nächsten Tagen ab 13 Uhr bis abends Dienst in ihrem Job, sodass wir locker vormittags (ich arbeite des nachts) zur ABH gehen könnten, damit alles schnell über die Bühne geht, sie also schnell ausreisen könnte, denn das gemeinsame Zusammenleben ist reichlich unangenehm geworden.

Jetzt hat mir meine Frau heute erklärt, dass sie mit mir in den nächsten Tagen nicht zur ABH geht, sondern das sie den Termin selbst bestimmt und mich dann informiert.

Meine Frage, nur sicherheitshalber: Steht ihr das zu? Darf sie die Sache gewissermassen verzögern?

Ich tippe mal darauf, dass sie evtl. noch bis zum Ende des Monats im Job bleiben will, um dann möglichst viel Geld mit nach Marokko nehmen zu können.

Aber so einfach Meins und Deins geht in diesem Fall nicht, da wir eine Bedarfsgemeinschaft bilden (ARGE, Aufstocker, wir haben beide nur Teilzeitbeschäftigungen). Die beiderseitigen Einkommen  -  meine Frau hat aufgrund der Stundenanzahl mehr als ich  -  werden ja miteinander verrechnet. Und sie stellt sich vor, dass sie dann "ihr" Geld nimmt und mich mit dem Rest praktisch zurücklässt. Dass wir eine Bedarfsgemeinschaft sind und wir gemeinsame Kosten haben, darauf lässt sie sich nicht ein. Wenn sie sich (eigensinnig...) was in den Kopf gesetzt hat, dann ist sie davon nicht abzubringen...Zwinkernd

Viele Grüße,
Hans
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maki
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Antwort #1 - 07.04.2010 um 10:54:04
 
Zitat:
Meine Frage, nur sicherheitshalber: Steht ihr das zu? Darf sie die Sache gewissermassen verzögern?

Ja, natürlich.
Genaugenommen geht dich die Sache mit ihrer AE gar nichts mehr an.
Du hast freiwillig gemeldet das die ehel. LG nicht mehr besteht,  was zwischen ihr und der ABH jetzt passiert ist ihre Sache.
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Hans-Peter
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Antwort #2 - 07.04.2010 um 12:05:41
 
maki schrieb am 07.04.2010 um 10:54:04:
Ja, natürlich.
Genaugenommen geht dich die Sache mit ihrer AE gar nichts mehr an.
Du hast freiwillig gemeldet das die ehel. LG nicht mehr besteht,  was zwischen ihr und der ABH jetzt passiert ist ihre Sache.


Danke für die schnelle Antwort. Wenn dem so ist, ist es so. Aber...Zwinkernd:
Ihre AE hängt doch damit zusammen, dass sie mit mir in ehel. LG lebt. Vor einigen Tagen habe ich der ABH aber gemeldet, dass diese ehel. LG nicht mehr besteht. Somit hätte sie keine Berechtigung mehr, in D zu bleiben. Aber ich sehe andererseits ein, dass man sie nicht von heute auf morgen wegschicken kann. Nur wenn sie jetzt noch möglichst lange hier bleiben will, um Geld zu verdienen, dann ist das natürlich irgendwo "tricky".

Gruß,
Hans
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maki
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Antwort #3 - 07.04.2010 um 12:46:06
 
Zitat:
Ihre AE hängt doch damit zusammen, dass sie mit mir in ehel. LG lebt. Vor einigen Tagen habe ich der ABH aber gemeldet, dass diese ehel. LG nicht mehr besteht.

Wie gesagt, das hast du freiwillig getan und damit sind deine Möglichkeiten der Einflussnahme auch schon ausgeschöpft.

Deiner Frau steht natürlich wie allen anderen Menschen in D der Rechtsweg offen(auch wenn es sinnlos erscheint), und wenn du wirklich sehen willst was alles getrickst wird, kannst du ja mal suchen, aber sowas gehört imho noch nicht dazu.
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Zak
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Antwort #4 - 07.04.2010 um 13:19:48
 
Hi,

Hans-Peter schrieb am 07.04.2010 um 12:05:41:
Somit hätte sie keine Berechtigung mehr, in D zu bleiben

So einfach ist das dann doch nicht. Deine Frau
ist im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, auch
wenn die eheliche LG nicht mehr besteht.

Die AE erlischt, wenn Deine Frau ausreist, um in Marokko
zu leben. Macht Sie das nicht, bedarf es einer nachträglichen Verkürzung nach § 7 Abs. 2 AufenthG.

Hiergegen steht natürlich der Rechtsweg offen.

Ende
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Hans-Peter
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Antwort #5 - 07.04.2010 um 14:38:14
 
Zak schrieb am 07.04.2010 um 13:19:48:
Macht Sie das nicht, bedarf es einer nachträglichen Verkürzung nach § 7 Abs. 2 AufenthG.

Ahso, jetzt hab' ich's kapiert. Danke! Die derzeit befristete AE gilt noch bis Anfang Juni 2010, glaub' ich. Dann wäre normalerweise wieder die Verlängerung angesagt, was ja nun wohl verkürzt wird, da die Grundvoraussetzung (Ehe) nicht mehr gegeben ist.

Gruß,
Hans
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Zak
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Antwort #6 - 07.04.2010 um 14:57:53
 
Hi again,

bei einer so kurzen verbleibenen Geltungsdauer,
kann von einer Verkürzung abgesehen werden.

S. allgemeine Verwaltungsvorschrift unter Punkt
7.2.2.7      
http://www.info4alien.de/gesetze/avwv_aufenthg.pdf

Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen wird dann
der eventuell gestellte Antrag auf Verlängerung
der AE abgelehnt.

Ende
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Muleta
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Antwort #7 - 07.04.2010 um 15:30:28
 
Hans-Peter schrieb am 07.04.2010 um 14:38:14:
was ja nun wohl verkürzt wird, da die Grundvoraussetzung (Ehe) nicht mehr gegeben ist.


verabschiede Dich doch einfach mal von der Vorstellung, dass die ABH Deine Privatprobleme lösen wird - dafür müsstest Du ggf. das Familiengericht bemühen (Wohnungszuweisung, Unterhalt etc.)

Je nachdem, wie das von Deiner Frau weiter verfolgt wird und was sich in der Zukunft noch so ergibt, wird sie irgendwann zwischen morgen und niemals aus der BRD ausreisen. Das liegt nicht in Deiner Hand.

Muleta
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Hans-Peter
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Antwort #8 - 07.04.2010 um 18:39:45
 
Muleta schrieb am 07.04.2010 um 15:30:28:
wird sie irgendwann zwischen morgen und niemals aus der BRD ausreisen. Das liegt nicht in Deiner Hand.

Mir wurde seitens der ABH mitgeteilt, dass "ihr" nach meiner Unterzeichnung des Formulars "getrennt leben" ein Schreiben zugestellt wird, in dem ihr mitgeteilt wird, dass beabsichtigt ist, die ihr erteilte AE zurück zu nehmen. Innerhalb eines Monats kann sie dann dazu Stellung nehmen. Danach wird sie in einer entsprechenden Aufforderung zur Ausreise angehalten. Wenn sie dagegen erklärt, freiwillig auszureisen, wird lediglich eine Abmeldung aufgenommen und dieses in der AE vermerkt.
Mehr will ich doch gar nicht. Dass das nun noch insgesamt ca. 5 Wochen dauert, ist schade, aber nicht zu ändern.

Gruß,
Hans
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Antwort #9 - 07.04.2010 um 18:44:20
 
Hans-Peter schrieb am 07.04.2010 um 18:39:45:
Mehr will ich doch gar nicht.

Bist wohl ein wenig Beratungsresistent Zwinkernd
Was du willst ist vollkommen egal, tut nichts zur Sache, was du schade findest, ist irrelevant.
Rechtlich gesehen.

Wenn du Fälle sehen willst in denen das von Muleta Prophezeite eingetreten ist, solltest du suchen.
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Hans-Peter
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Antwort #10 - 07.04.2010 um 19:01:44
 
maki schrieb am 07.04.2010 um 18:44:20:
Bist wohl ein wenig Beratungsresistent Zwinkernd
Was du willst ist vollkommen egal, tut nichts zur Sache, was du schade findest, ist irrelevant.
Rechtlich gesehen.

Wenn du Fälle sehen willst in denen das von Muleta Prophezeite eingetreten ist, solltest du suchen.


Ja, soo meinte ich das auch nicht...Zwinkernd In meinem/unseren Fall wird das so gehandhabt, fertig. Ist ok für mich. Dass "sie" generell nicht in D bleiben will, weiß ich, da ihre persönliche Aussage. Und wenn doch, mir egal. Dann wird's mit der Scheidung (noch) einfacher und vom (wie heisst das, "Rentenausgleich"?) profitiere ich...Zwinkernd Man möge mir diese kl. priv. Anmerkung verzeihen.

Gruß,
Hans
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Antwort #11 - 07.04.2010 um 19:57:55
 
Dann weiß ja jetzt jeder was Masse ist, rechtlich ist alles geklärt, weitere Kommentare scheinen entbehrlich zu sein...

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Daddy
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