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Visum auf die Arbeitssuche nachdem man Deutschland schon verlassen hat (Gelesen: 1.094 mal)
y.trotsenko
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Ukraine
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum auf die Arbeitssuche nachdem man Deutschland schon verlassen hat
06.04.2010 um 20:03:22
 
Ich hab in Deutschland mein Erststudium abgeschlossen und im August letztes Jahres mein Abschlusszeugnis erhalten. Danach hab ich das Land verlassen um den zweiten Abschluss zu machen. Im Mai schließe ich das zweite Studium ab. Kann ich immer noch den Antrag auf die Arbeitssuche für Deutschland stellen? Wie sehen meine Chancen von der rechtlichen Seite aus ein Arbeitsvisum für Deutschland zu bekommen?

Danke im Voraus für eure Hilfe!
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum auf die Arbeitssuche nachdem man Deutschland schon verlassen hat
Antwort #1 - 06.04.2010 um 20:48:49
 
y.trotsenko schrieb am 06.04.2010 um 20:03:22:
Wie sehen meine Chancen von der rechtlichen Seite aus ein Arbeitsvisum für Deutschland zu bekommen?


Ich denke Deine Situation ist letztlich mit der
in diesem thread
besprochenen vergleichbar. (Blaues bitte anklicken!)

Du verfügst über einen deutschen (inländischen) Hochschulabschluss aber über keine AE zum Zwecke des Studiums in Deutschland (mehr) - Deshalb dürfte der in dem genannten thread beschriebene Weg auch für Dich einschlägig sein.

=schweitzer=
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