Hallo
i4a Forum,
Meine portugiesische Freundin ist vor kurzem zu mir nach Deutschland gezogen und möchte hier mit mir leben.
Sie ist bei mir gemeldet und wir haben kurz darauf Post von der
ABH zwecks Beantragung der Freizügigkeitsbescheinigung bekommen.
Damit sie also nach Ablauf der ersten 3 Monate bei mir bleiben kann, muss sie Angaben zur Sicherung ihres
LU vorlegen und eine deutsche
KV haben.
Da ich zZ eine Umschulung mache und ALG2 beziehe, kann ich für ihren
LU nicht bürgen oder für sie eine
KV zahlen.
Leider sind ihre deutschen Sprachkenntnisse sehr begrenzt, somit stellte sich die Jobsuche als sehr schwierig dar.
Nach intensiven Bemühungen haben wir einen 400€ Job in einem, wie passend, portugiesischem Restaurant für sie gefunden. Dort kann sie glücklicherweise auch bald auf 400€ Basis anfangen zu arbeiten.
Leider ist sie damit aber leider noch nicht versichert und müsste die Krankenkasse selbst zahlen. Zudem wird meine Miete nur noch zur Hälfte gezahlt, diese müsste also auch noch beglichen werden. Von gesichertem
LU kann also trotz gefundener Arbeit nicht die Rede sein.
Nun zu den eigentlichen Fragen:
- Wäre es mögliche für sie aufstockendes ALG2 zu beantragen, damit somit zumindest ihr Teil der Miete gezahlt und sie in die gesetzliche
KV kommt?
- Würde diese
KV für die Freizügigkeitsbescheinigung ausreichen?
- Würde der Bezug von "aufstockenden" Sozialleistungen ihre Freizügigkeit beeinträchtigen?
Dank im Vorraus!
mfg
Preen