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hat mann recht auf nachmietung???? (Gelesen: 19.750 mal)
mikel
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i4a rocks!


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02.04.2010 um 15:34:28
 
unsere freundin zieht aus ihrer wohnung und wir wollen als nachmieter einziehen.
wir wohnen in dem gleichen aufgang in der petarre(2 raumwohnung).unsere freundin wohnt im 1 stock auch 2 raum wohnung.
wir haben gemeinsam bei der gebauedewirtschaft vorgesprochen.
gleichzeitig lief kündigung und bewerbung.
wir haben eine ablehnung bekommen mit dem grund das es auch andere bewerber gibt.
wir verstehn es nicht das es abgelehnt wurde,wenn es andere bewerber gibt steht doch gleichzeitig mit dem umzug unsere auch 2 raumwohnung frei und die ersten bewerber der wohnung unsere freundin waren auch wir.
wir denken das da gemauschelt wird.bei der vorsprache bei kündigung und bewerbung wurde uns hoffnung gegeben.
dieser umzug war unsere traum wir haetten alle möbel und einbauküche geschenkt bekommen.
sind verzweifelt und wissen nicht ob wir dagegen was machen können das wir doch noch die wohnung bekommen können.bis unsere freundin umzieht dauert es noch 3 monate.
kann uns jemand helfen wie wir vorgehen können um diese wohnung doch noch zu bekommen.
vielen dank schonmal
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reinhard
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Antwort #1 - 02.04.2010 um 16:06:35
 
Über die Vermietung entscheidet der Vermieter.

Ihr könnt Euch nach Nachmieter bewerben, aber erzwingen könnt Ihr nichts.
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.04.2010 um 16:25:02
 
danke für die antwort also können wir nichts machen obwohl wir die ersten bewerber der wohnung sind.
würde es etwas helfen wenn wir zum bürgermeister gehn und unser problem erzaehlen würden??das ist ja nur ein wohnungswechsel im gleichen haus.
wir haben noch eine sehr wichtiige frage.
muss mann aus der wohnungwenn mann  umzieht die wohnung malern und die fussböden im orginalzustand herstellen da laminat von uns belegt wurde.
obwohl es im mietvertragsteht alles in alten zusatnd wiederherzustellen haben wir gehöhrt das,das bundesgerichtshof darüber neue endscheidungen getroffen hat.
kann jemand darauf antworten??
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curleen1984
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Antwort #3 - 02.04.2010 um 19:38:38
 
Hallo,

die Wohnung ist Eigentum der Gesellschaft/des Vermieters und nur der kann entscheiden, wen er als Mieter möchte und wen nicht. Er kann nicht gezwungen werden, seine Wohnung an jemanden zu vermieten, den er nicht als Mieter haben möchte. Da  kann ihn auch der Bürgermeister nicht zwingen.

Eine Wohnung muss so hinterlassen werden, wie es in eurem Mietvertrag geregelt wurde. Außerdem gibt es sicherlich eine Übergabeprotokoll von damals, wo Dinge vermerkt sind, die schon damals kaputt gewesen sind und für diese müsst ihr natürlich nicht aufkommen. Ich hoffe, ihr habt das Protokoll noch.

Ansonsten einfach mal einen Vorabnahmtermin ausmachen und mit dem Vermieter absprechen, was gemacht werden muss. Vielleicht kann sich bei einigen Sachen auch einigen...

LG
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mikel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.04.2010 um 19:42:24
 
hast du nicht von dem neuen gesetz gehört
das soll nicht mehr so sein habe ich gehöhrt
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curleen1984
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Antwort #5 - 02.04.2010 um 19:49:14
 
Die Frisetn für die Schönheitsreparaturen müssen nicht mehr so eingehalten werden, aber die Wohnung muss trotzdem im ursprünglichen Zustand übergeben werden.

Nichts desto trotz kann es gut sein, dass der Vermieter das Lamnat akzeptiert.Wenn es supi verlegt ist und die Gebrauchsspuren sich im Rahmen halten, kann es doch sein, dass ihr dafür andere Sachen nicht machen müsst- aber grundsätzlich gilt: ursprünglicher Zustand- das hat sich nicht geändert.

Aber lasst ihn doch erstmal die Wohnung anschauen.
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reinhard
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Antwort #6 - 02.04.2010 um 19:49:45
 
mikel schrieb am 02.04.2010 um 19:42:24:
hast du nicht von dem neuen gesetz gehört
das soll nicht mehr so sein habe ich gehöhrt


Kannst Du das Gesetz bitte genau zitieren?
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