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Pass abgenommen (Gelesen: 6.540 mal)
Aries
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 14.05.2010 um 11:58:31
 
reinhard schrieb am 14.05.2010 um 11:46:24:
Bei der Scheidung wirst Du ja von Anwalt / Anwältin vertreten, und der / die bekommt alle Papiere.


Ich habe keinen Anwalt, daher werde ich meines Wissens auch nicht vertreten, sondern nur der Gegenpart, der die Scheidung im September letzten Jahres eingereicht hat. Da ich in 3 Wochen aus Deutschland ausreisen MUSS und zur Scheidung auf jeden Fall nicht hier sein kann, müssten die Papiere doch eigentlich auch an meine Heimatanschrift geschickt werden.

Einen Scheidungsanwalt habe ich jedenfalls nicht, könnte ihn auch nicht bezahlen, da mein letztes Geld für meinen One-Way-Flug in die Heimat weg gegangen ist.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #16 - 14.05.2010 um 12:38:12
 
Es besteht Anwaltspflicht. Du hast nicht die Wahl.

Wenn Du keinen rechtlichen Vertreter zur Scheidungsverhandlung schickst, wird zwei Jahre später ohne Dich entschieden.

Du solltest das jetzt regeln, vom Ausland aus wird das sehr schwer und teuer.
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Aries
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i4a rocks!


Beiträge: 9

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 14.05.2010 um 18:38:57
 
Kann auch jemand (z.B. meine Lebensgefährtin) mit einer Vollmacht ausgestattet, statt eines Anwaltes mich bei der Scheidung vertreten?

Einen Rechtsanwalt kann ich nicht bezahlen, Einwände gegen die Scheidung habe ich nicht, wenn mich meine Freundin mit mit einer Generalvollmacht vor Gericht bzw. bei allen Scheidungsfragen vertreten könnte, wäre mir schon geholfen.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #18 - 14.05.2010 um 19:04:40
 
Nein, auftreten darf nur Deine Anwältin / Anwalt. Wenn niemand kommt, wird die Scheidung abgelehnt, und Du bleibst verheiratet.

Du solltest Dich dringend darum kümmern. Auch wenn Du es nicht bezahlen kannst, musst Du eine Anwältin oder Anwalt beauftragen.

Oder die Scheidung platzt eben, und ihr bleibt verheiratet. Dann könnt Ihr beide allerdings nicht neu heiraten.
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Emeka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 15.05.2010 um 00:15:42
 
Guten Abend Aries, gehe noch schnell zu einem Anwalt und nehme deine Einkommensnachweise mit. Auch  die mit staatlicher Unterstützung evtl. Hartz 4 oder ähnliches. Dann kannst du Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen und der Anwalt kostet dich nichts.
Ich bin auch letztes Jahr geschieden worden und habe den Anwalt sowie die Kosten des Verfahrens nicht zahlen müssen. Erst ab einer gewissen Einkommensgrenze brauchst du zahlen, und nachdem was ich gelesen habe bist du da bestimmt nicht drüber.
Hoffe ich konnte dir weiterhelfen und wünsche dir alles gute. Smiley
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