paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:Für die Visa-Erteilung ist es ja notwendig eine Krankenversicherung für den Antragsteller (also meinen Mann) zu haben.
Wenn Du Deutsche bist und auch kein Regelausnahmegrund vorliegt, dann streng genommen und nach den Buchstaben des Gesetzes: nein.
Allerdings liest man immer wieder mal, dass einzelne Botschaften trotzdem eine Krankenversicherung verlangen. Dafür gibt es zwar keine Rechtsgrundlage, aber sich deswegen mit der Botschaft anzulegen lohnt sich einfach nicht.
paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:Ist es möglich bei Antragstellung des Visas auf die Aufnahme in die Familienversicherung zu verweisen und eventuell ein diesbezügliches Schreiben der GKV mit einzureichen?
Da es keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach eine
KV gibt, gibt es hierzu auch keine eindeutige Antwort. Ihr solltet Euch bei der zuständigen Botschaft erkundigen, was sie verlangt. Wenn sie sich mit einer Bescheinigung der Krankenkasse zufrieden gibt, gut, wenn nicht, siehe oben - die Diskussion lohnt nicht, schließt einfach eine Incoming-Versicherung ab und legt die Bescheinigung bei der Botschaft vor.
paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:Gibt es da nicht das Problem, dass es sich ja nicht um eine Reise handelt, sondern Wohnsitz genommen wird?
Ganz richtig, im Falle des Falles kann sich die Incoming-KV auf den Standpunkt stellen, sie muss nicht leisten, weil der Aufenthalt von Anfang an nicht vorübergehend war. Aber Ihr schließt die
KV ja nicht ab, um versichert zu sein, sondern um das Visum zu bekommen