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Familienversicherung vor Aufenthaltstitel? (Gelesen: 3.975 mal)
paulienchen
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01.04.2010 um 18:54:12
 
Hallo nochmal,

eine kurze Nachfrage, ob wir so richtig denken:

Für die Visa-Erteilung ist es ja notwendig eine Krankenversicherung für den Antragsteller (also meinen Mann) zu haben.
Sobald das Visa erteilt ist und er sich in Deutschland befindet, kann er problemslos in meine Versicherung einsteigen (als Familienversicherung) bis das eigene Einkommen überstiegen wird. Das geht aber eben erst nach der Visaerteilung...
Ist es möglich bei Antragstellung des Visas auf die Aufnahme in die Familienversicherung zu verweisen und eventuell ein diesbezügliches Schreiben der GKV mit einzureichen?

Oder muss nun vorher eine ReiseKV abgeschlossen werden. Gibt es da nicht das Problem, dass es sich ja nicht um eine Reise handelt, sondern Wohnsitz genommen wird?

Vielen Dank für eure Hilfe
Smiley

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matteo
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Antwort #1 - 02.04.2010 um 05:44:08
 
Vielleicht wirst du hier fündig:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1269175158

Gruß,
Matteo  Zwinkernd
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paulienchen
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Antwort #2 - 02.04.2010 um 17:42:36
 
Lieben Dank Matteo (mal wieder Zwinkernd)

hab den Thread schon gelesen, aber mir ist daraus nicht ganz klar geworden, ob es nun eine Verpflichtung gibt bei dem Visa-Antrag bzw. vor der Einreise bereits eine KV vorzuweisen...
Trotzdem Danke...
...und Viel Glück...auf dass ihr bald zusammen in D leben könnt!
Smiley

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matteo
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Antwort #3 - 02.04.2010 um 18:36:42
 
Hall paulienchen,

danke für deine Wünsche !

Ja, irgendwie kann die Sache nicht richtig beantwortet werden. Meine Frau hat wie gesagt in den Antrag "KV wird nach der Einreise abgeschlossen". Falls sie vorab noch keine Arbeit hat, wäre die Möglichkeit Sozialhilfe zu beantragen und damit auch Krankenversicherung.

Wenn man jetzt ganz vorsichtig wäre, könnte man eben eine kurzeitige Versicherung beantragen "HanseMerkur" hat welche, schau mal auf der Webseite von denen:

http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/auslaendische-gaeste/jahres...

Meine Frau war früher schon einmal mit einem Schengen-Visum wg. eines Sprachkurses in Deutschland. Zu dieser Zeit wurde das garnicht gefragt ob sie eine KV hat. Sie hat das Visum vorerst für 3 Monate erhalten und die Krankenversicherung in Deutschland abgeschlossen.

Auch an euch der Wunsch, dass es schnell und gut über die Bühne geht !

Gruß,
Matteo  Smiley

Edit: oder es gibt noch "VisumPlus" (Für ausländer aus visapflichtigen Ländern)
http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/auslaendische-gaeste/versic...
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Eduard
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Antwort #4 - 02.04.2010 um 18:48:31
 
paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:
Für die Visa-Erteilung ist es ja notwendig eine Krankenversicherung für den Antragsteller (also meinen Mann) zu haben.


Wenn Du Deutsche bist und auch kein Regelausnahmegrund vorliegt, dann streng genommen und nach den Buchstaben des Gesetzes: nein.

Allerdings liest man immer wieder mal, dass einzelne Botschaften trotzdem eine Krankenversicherung verlangen. Dafür gibt es zwar keine Rechtsgrundlage, aber sich deswegen mit der Botschaft anzulegen lohnt sich einfach nicht.

paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:
Ist es möglich bei Antragstellung des Visas auf die Aufnahme in die Familienversicherung zu verweisen und eventuell ein diesbezügliches Schreiben der GKV mit einzureichen?


Da es keine Rechtsgrundlage für die Forderung nach eine KV gibt, gibt es hierzu auch keine eindeutige Antwort. Ihr solltet Euch bei der zuständigen Botschaft erkundigen, was sie verlangt. Wenn sie sich mit einer Bescheinigung der Krankenkasse zufrieden gibt, gut, wenn nicht, siehe oben - die Diskussion lohnt nicht, schließt einfach eine Incoming-Versicherung ab und legt die Bescheinigung bei der Botschaft vor.

paulienchen schrieb am 01.04.2010 um 18:54:12:
Gibt es da nicht das Problem, dass es sich ja nicht um eine Reise handelt, sondern Wohnsitz genommen wird?

Ganz richtig, im Falle des Falles kann sich die Incoming-KV auf den Standpunkt stellen, sie muss nicht leisten, weil der Aufenthalt von Anfang an nicht vorübergehend war. Aber Ihr schließt die KV ja nicht ab, um versichert zu sein, sondern um das Visum zu bekommen  Cool



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paulienchen
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Antwort #5 - 02.04.2010 um 19:23:38
 
Danke euch beiden für die Tipps und Links.
Nun sehen wir etwas klarer! Cool

Eduard schrieb am 02.04.2010 um 18:48:31:
Aber Ihr schließt die KV ja nicht ab, um versichert zu sein, sondern um das Visum zu bekommen 


Richtig. Sobald mein Mann in Deutschland angemeldet usw. usf. ist, ist es ja nur eine Unterschrift, die von einer regulären Versicherung trennt.

Frohe Ostern euch allen!
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matteo
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Antwort #6 - 02.04.2010 um 19:24:23
 
Eduard schrieb am 02.04.2010 um 18:48:31:
Ganz richtig, im Falle des Falles kann sich die Incoming-KV auf den Standpunkt stellen, sie muss nicht leisten, weil der Aufenthalt von Anfang an nicht vorübergehend war. Aber Ihr schließt die KV ja nicht ab, um versichert zu sein, sondern um das Visum zu bekommen


Na da tut sich ja ganz neuer Markt auf  Laut lachend
Aber danke für den Ratschlag, Eduard !

Ja, fröhliches Eier suchen allerseits !  Smiley
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