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ALG I (Gelesen: 1.152 mal)
Themen Beschreibung: Benötigte Unterlagen
matteo
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31.03.2010 um 05:15:54
 
Hallo,

ich war von 2005 bis Ende 2009 in Ausbildung.

Gegen Ende 2006 habe ich für ca. einen halben Monat ALG I bezogen, da ich nach den Abschluss der ersten Ausbildung auf den Beginn der zweiten Ausbildung warten musste.

Meine letzte Ausbildung war demnach von Anfang Oktober 2006 bis Ende September 2009, also drei Jahre.

Nun meine Unterlagen:

- Bestätigungsschreiben des Ausbildungsbetriebs das ich von dem oben genannten Datum im Betrieb beschäftigt war.
- Abschlusszeugnis bzw. Urkunde
- Lohnnachweise von 2005 bis 2009


Ich bin seit Ende der Ausbildung in der BRD abgemeldet, d.h. nun schon seit 6 Monaten im Ausland. Ich habe vor, nach der Einreise in der BRD, ALG I zu beantragen bis ich Arbeit gefunden habe. Geht das mit den oben genannten Unterlagen?

Danke und Gruß,
Matteo
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Antwort #1 - 31.03.2010 um 09:00:49
 
matteo schrieb am 31.03.2010 um 05:15:54:
Ich habe vor, nach der Einreise in der BRD, ALG I zu beantragen bis ich Arbeit gefunden habe. Geht das mit den oben genannten Unterlagen?


Matteo- eine Antwort ohne jede Gewähr:

Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann gemäß § 147 Abs.2 SGB III erst dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn nach seiner Entstehung des Stammrechts 4 Jahre verstrichen sind.

Ansonsten ist Voraussetzung für den Anspruch auf AlgI, dass man innerhalb der  letzten 2 Jahre vor Beantragung mindestens 12 Monate beschäftigt gewesen sein (mit Zahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen).

Wenn das durch Deine Ausbildung gewährleistet war und Du dies mittels der Lohnnachweise belegen kannst, solltest Du IMHO ALG I bekommen können.

Aber, wie gesagt, dass ist eine rein persönliche Meinung - ich bin kein Experte für derartige Fragen. Ob Du in diesem Sinne hier bei i4a noch fündig wirst ... ? - Ist eine eigentlich eine Frage für ein Arbeitslosenforum mit entsprechenden Experten...

=schweitzer=
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matteo
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Antwort #2 - 01.04.2010 um 01:36:54
 
schweitzer, danke für die Mühe !

Das hört sich allerdings schlüssig an. Ob die Unterlagen ausreichen, werde ich wohl noch herausfinden müssen. Sonst vll. lieber möglichst vorab schon eine Arbeit finden um den ganzen Papierkram zu vermeiden Zunge
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matteo
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Antwort #3 - 04.04.2010 um 04:56:31
 
Habe in Erfahrung gebracht, das die Unterlagen vorläufig reichen:

Zitat:
...zumindest für eine vorläufige Bewilligung der Leistungen reicht das aus!
Allerdings muss die Arbeitsbescheinigung später unbedingt vorgelegt werden!

Quelle: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=259830&postcount=2


Die Arbeitsbescheinigung ist ein Dokument der Arbeitsagentur, die von dem (ehemaligen) Arbeitgeber(n) ausgefüllt werden muss. Sie ist essentiell damit die Arbeitsagentur die Höhe und Dauer des ALG individuell berechnen kann

Kann z.B. als PDF geladen und zuhause ausgedruckt werden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_256838/Navigation/zentral/Buerger/Arbeitslos/Alg...
(Siehe Hyperlinks oben rechts)
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