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Probleme Eintrag in Geburtsurkunde (Gelesen: 1.979 mal)
ringelsocke
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i4a rocks!


Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme Eintrag in Geburtsurkunde
30.03.2010 um 21:40:49
 
Hallo,

der Vater meines Kindes ist in Marokko geboren, aber seit seinem dritten Lebensjahr (1977) in Deutschland. Seit über 10 Jahren hat er die deutsche Staatsbürgerschaft und nun stehen wir vor folgendem Problem: Er wollte sich in der Geburtsurkunde eintragen lassen, es hießt wir benötigen die Einbürgerungsurkunde und die Geburtsurkunde. Als wir dies vor gelegt haben, hieß es das eine Übersetzung der Geburtsurkunde benötigt wird. Ok zum Übersetzer wieder zum Standesamt, nun teilte man uns mit (im übrigen sehr nett) das wir eine Beglaubigung der deutschen Botschaft in Marokko benötigen. Mir kommt das ganze sehr willkürlich vor... Bei der Einbürgerung war nicht mal eine Übersetzung von Nöten, seine Schwester hat auch drei Kinder und musste dies nicht vorlegen.  und um seit 15 Jahren fleißig steuern zu zahlen, hat es auch immer gelangt. Meine Frage; ist dem tatsächlich so? Ich kann doch nicht eben mal so nach Marokko fahren, er hat auch keine Verwandten in Rabat....

Ich wäre sehr dankbar um einen Rat, wie ich vorgehen soll, im Moment hab ich so eine Wut im Bauch... Wir leben getrennt, er will die Verantwortung für seinen Sohn übernehmen und bekommt als Steine in den Weg gelegt...
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 30.03.2010 um 23:30:36
 
Jede Behörde entscheide eigenständig, ob sie eine ausländische Urkunde anerkennt oder auf Legalisierung durch die deutsche Auslandsvertretung besteht.

Insofern ist die Forderung des Standesamtes zu akzeptieren.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.247

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 01.04.2010 um 21:31:54
 
Das ist etwas unglücklich gelaufen - aber die Forderung des Standesamtes ist m.E. rechtens. Allerdings hätte man von Anfang an mitteilen können, in welcher Form die ausländische Urkunde vorzulegen ist.
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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SuperGringo
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Beiträge: 18

AQUI, UAI, Brazil
AQUI, UAI
Brazil
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #3 - 06.04.2010 um 22:32:41
 
ringelsocke schrieb am 30.03.2010 um 21:40:49:
....Meine Frage; ist dem tatsächlich so? Ich kann doch nicht eben mal so nach Marokko fahren,...


Das verlangt ja auch niemand. Denn eine Beglaubigung der Geburtsurkunde ist auch auf dem Postweg möglich. Einzigstes Problem könnte sein wie Ihr die Gebühren für die Beglaubigung bezahlen könnt, wenn Ihr nicht vor Ort seid.

Setzt Euch mit dem dt. Konsulat in Verbindung das für den Ausstellungsort der Geburtsurkunde zuständig ist.

Cool
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