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Umzug getrennt, aber Ehe soll nicht getrennt (Gelesen: 1.955 mal)
bonita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umzug getrennt, aber Ehe soll nicht getrennt
30.03.2010 um 08:54:52
 
Sorry erst einmal, sollte Betreff nicht gut gewählt sein.

Meine Frage ist:

Ich muß aus beruflichen Gründen in ein anderes Bundesland umziehen. Mein Mann ist Ausländer, unsere Ehe besteht seit 5 Jahren, mein Mann lebt aber erst im Nov. dieses Jahres 2 Jahre mit mir in ehelicher Gemeinschaft.

Hat noch Aufenthalt bis Febr. 2011 und strebt NL an.
Er hat hier Arbeit und besucht Integrationskurs.

Ich muß mich aber beruflich versetzen lassen, sonst droht mir Arbeitslosigkeit. Und mein Mann hätte am neuen Wohnort auch nicht sofort Arbeit.
Wir möchten vermeiden arbeitslos zu werden.

Mein Mann würde in der alten Wohnung bleiben und am Wochenende, Urlaub usw. zu mir kommen oder ich mal umgekehrt. Ich würde in der Zwischenzeit andere Arbeit am neuen Ort suchen u. er würde dann kommen.

Könnten wir 2. Wohnsitz für ihn machen?
Wir möchten keine Probleme mit der ABH bekommen, denn bisher läuft alles gut.


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SvenX
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 30.03.2010 um 09:15:20
 
Ich zitiere mal aus der Verwaltungsvorschrift zum § 27 AufenthG, dort Punkt 27.1.4:

"§ 27 Absatz 1 fordert als grundlegenden Aufenthaltszweck die (beabsichtigte) Herstellung und Wahrung der familiären Lebensgemeinschaft, wobei grundsätzlich ein Lebensmittelpunkt der Familienmitglieder in der Form einer gemeinsamen Wohnung nachgewiesen sein muss (zur ehelichen Lebensgemeinschaft siehe Nummer 27.1a.1.0). Fehlt es an einer derartigen häuslichen Gemeinschaft, kann im Allgemeinen eine familiäre Lebensgemeinschaft nur dann bejaht werden, wenn die einer solchen Lebensgemeinschaft entsprechende Beistands- oder Betreuungsgemeinschaft auf andere Weise verwirklicht wird. Dies kann z.B. bei einer notwendigen Unterbringung in einem Behinderten- oder Pflegeheim oder einer berufs- und ausbildungsbedingten Trennung der Fall sein. In diesen Fällen liegt eine familiäre Lebensgemeinschaft erst dann vor, wenn die Angehörigen regelmäßigen Kontakt zueinander pflegen, der über ein bloßes Besuchen hinausgeht.

Da seh ich in deinem Fall, so wie du ihn geschildert hast, kein Problem.
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bonita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 30.03.2010 um 09:31:48
 
Danke für die schnelle Antwort.

Reicht es, wenn wir dem SB das in einem Gespräch mitteilen?
Und ab wann? Erst nach Ummeldung oder lieber vorher?

Wir möchten nichts falsch machen u. unser SB hat immer so viel zu tun, am Telefon geht gar nichts. Termine bekommt man schwer.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 30.03.2010 um 10:32:53
 
bonita schrieb am 30.03.2010 um 09:31:48:
Reicht es, wenn wir dem SB das in einem Gespräch mitteilen?

Ihr muesst hier gar nichts wirklich mitteilen. Behaltet einfach einen gemeinsamen Hauptwohnsitz und es gibt kein Problem. Der Einfachheit halber kannst du ja einen Zweitwohnsitz in deiner neuen Stadt anmelden. Sobald ihr beide dann dorthin zieht verlegt ihr euren gemeinsamen Hauptwohnsitz.
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bonita
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 30.03.2010 um 12:07:26
 
danke für die Antwort! Dann machen wir das so.

Ich dachte nur, Trennung auf Zeit = keine Ehegemeinschaft, weil es immer heißt in einer Wohnung.

Es geht aber zur Zeit nicht anders. Und ist ja auch nicht auf Dauer.
Ich finde es aber wichtig, dass mein Mann seinen Kurs besteht u. er arbeiten kann, wenn er dann nachkommt. Hier geht er morgens zur Schule und nach einer Stunde Pause geht er in den Spätdienst. Wir sind froh, dass sein Arbeitgeber das mitmacht.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 30.03.2010 um 18:14:21
 
Ich würde wie Stefan-TR geschreiben hat, einen Zweitwohnsitz am neuen Beschäftigunsort anmelden und den Hauptwohnsitz erstmal beibehalten.
Hat einen gewaltigen steuerlichen Vorteil ... kannst die Einrichtung, Miete und Familenheimfahrten absetzen ... dazu kommt noch die Verpflegungspauschale für die ersten 3 Monate.
Der Hauptwohnsitz muss allerdings gemeinsam bleiben und die Ehe witer geführt werden (halt am Wochenende) und ich würde auch Nachweise für die Fahrten (Mann zu Dir, oder du nach Hause --- Farhscheine, Tankquittungen, Kreditkartenbelege die nachweiseun, dass man sich in beiden Orten aufhält) sammeln, um ggf. ein Eheleben nachzuweisen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #6 - 30.03.2010 um 20:29:20
 
Vielen Dank für die Antworten! War sehr behilflich.......
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