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Probleme Eintrag ins Eheregister (Gelesen: 9.304 mal)
Themen Beschreibung: Geburtsurkunde
Yahooman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.03.2010 um 19:04:32
 
Hallo zusammen,

nachdem wir mit Anmeldung im Bürgerbüro und Aufenthaltsgenehmigung keine Probleme hatten und alles reibungslos ab lief, verlangt das Standesamt bei uns jetzt die Echtheitsüberprüfung der Geburtsurkunde meiner Frau Griesgrämig (siehe Anhang).

Schreiben des Standesamts:

Sehr geehrter Herr ---,
leider hat es einige Zeit in Anspruch genommen bis mir die Akte vorgelegt wurde. Nun liegt diese vor und wir konnte der Akte entnehmen, dass Ihre Heiratsurkunde durch die Deutsche Botschaft in Colombo geprüft und für echt befunden wurde. Allerdings fanden sich keine Hinweise auf die Überprüfung der Geburtsurkunde Ihrer Frau. Diese Überprüfung muss für die Anlegung eines Eheregisters noch gemacht werden. Wir haben Ihnen als Anlage ein Informationsblatt der Deutsche Botschaft zur Urkundenüberprüfung beigefügt. Bitte lesen Sie dieses sorgfältig durch. Anschließend können wir gerne einen persönlichen Termin vereinbaren um diesbezüglich alles in die Wege zu leiten.

...

Kann man das irgendwie eleganter lösen?

Erbitte Hilfe  unentschlossen

VG,
Yahooman
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #1 - 29.03.2010 um 19:42:12
 
Yahooman schrieb am 29.03.2010 um 19:04:32:
Kann man das irgendwie eleganter lösen?


Da bin ich nicht sehr optimistisch. Für die Nachbeurkundung einer Ehe werden eigentlich immer die Geburtsurkunden der Partner verlangt (genau wie bei einer Eheschließung im Inland). Wenn dann eine der Urkunden aus einem Land mit unsicherem Urkundenwesen stammt, ist in der Regel eine Überprüfung erforderlich.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.03.2010 um 20:13:38
 
Yahooman schrieb am 29.03.2010 um 19:04:32:
Kann man das irgendwie eleganter lösen?


vermutlich nein.

Allerdings wissen viele Menschen nicht, dass eine Nachbeurkundung der Eheschließung in Deutschland nicht unbedingt notwendig ist.

Muleta
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Saxonicus
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Antwort #3 - 29.03.2010 um 20:33:55
 
Für den Eintrag in das Familienbuch (heute Eintrag ins Eheregister) war keine Legalisierung der Geburtsurkunde meiner Frau (Sri Lanka) erforderlich, die Übersetzung der (legalisierten) Heiratsurkunde reichte aus.

Es ist mir überhaupt nicht erinnerlich, daß dazu eine Geburtsurkunde (weder von ihr, noch von mir) erforderlich war.

Möglicherweise hängt die Forderung nach Überprüfung der Geburtsurkunde auch damit zusammen, daß die Botschaft in Colombo generell alle Urkundenlegalisierungen eingestellt hat und in jeden Fall einen Vertrauensanwalt einschaltet.
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Yahooman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.03.2010 um 20:45:34
 
@Eduard
Ja, dachte ich mir schon  unentschlossen

@Muleta
erleichtert einiges ...

@Saxonicus
jepp, denke auch, dass es an der Einstellung der Urkundenlegalisierung liegt  unentschlossen

Danke trotzdem :|

VG,
Yahooman

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curleen1984
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Antwort #5 - 29.03.2010 um 21:34:19
 
Guten Abend zusammen,

was sind denn die Nachteile, wenn man diese Nachbeurkundung nicht vornimmt???

Unsere Ehe zum Beispiel wurde im Melderegister eingetragen.
Was ist denn der Unterschied der Eintragung im Melderegister zur NAchbeurkundung?

LG
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Saxonicus
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Antwort #6 - 29.03.2010 um 22:52:33
 
curleen1984 schrieb am 29.03.2010 um 21:34:19:
Unsere Ehe zum Beispiel wurde im Melderegister eingetragen.
Was ist denn der Unterschied der Eintragung im Melderegister zur NAchbeurkundung?

Das Melderegister ist beim Einwohnermeldeamt, da muß jeder an seinem Wohnsitz angemeldet sein.

Im, wie Du sagst Melderregister zur Nachbeurkundung (gemeint ist das Eheregister beim Standesamt), sind alle in Deutschland geschlossenen Ehen registriert und dort kann man auch seine, im Ausland geschlossene Ehe registrieren lassen.

Das hat den Vorteil, daß man sich dann jederzeit dort eine Heiratsurkunde (richtiger: einen Auszug aus dem Eheregister) ausstellen lassen kann und bei Geburt eines Kindes die (ausländische) Heiratsurkunde nicht umständlich überprüfen lassen muß.
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Ikh34
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Antwort #7 - 29.03.2010 um 23:18:15
 
Eine kurze Frage (denke, dafür einen eigenen Thread zu eröffnen ist unnötig):

Gilt die "erneute" Überprüfung (in dem Fall der Geburtsurkunden) auch bei Hochzeiturkunden mit Apostille? Oder nur bei legalisierten/vertrauensanwaltlich geprüften Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen?
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Mary33
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Antwort #8 - 29.03.2010 um 23:32:45
 
Hallo,

Was ich nicht ganz verstehe,wurde die Urkunde denn nicht überprüft(zb.zur Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses?
Weiss natürlich jetzt nicht ob ihr eins brauchtet.Denn da werden ja in der Regel nur vollständig überprüfte oder legalisierte Urkunden angenommen.Würde doch noch mal danach fragen.Die Unterlagen müssten ja noch im Standesamt vorliegen.

LG Mary
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Yahooman
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Antwort #9 - 30.03.2010 um 07:29:18
 
@Ikh34
M. E. nur bei legalisierten/vertrauensanwaltlich geprüften Urkunden aus Ländern mit unsicherem Urkundenwesen.

@Mary33
für die FZF brauchten wir nur eine Kopie der Geburtsurkunde, deshalb keine Prüfung und deshalb jetzt die Prüfung!
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curleen1984
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Antwort #10 - 30.03.2010 um 08:06:06
 
Guten Morgen nochmal,

klar, melderegister ist da, wo man seinen Wohnsitz anmelden muss.

Wir haben zum Standesamt einen Brief geschickt, dass die Ehe eingetragen werden soll, damit er bei mir angemeldet werden kann. Das war nämlich die Voraussetzung. Haben dann einen Brief von der Meldestelle zurückbekommen, dass die Ehe im "Meldergeister eingetragen wurde".

Heißt das denn jetzt, dass die die schon registriert haben und wir schon einen Eintrag ins deutsche Eheregister bekommen haben?

Irgendwie ist der Groschen bei mir noch nicht gefallen bezüglich dieses Themas- stelle mich eigentlich in solchen Sachen nicht so dämlich an hä?
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Stefan-TR
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Antwort #11 - 30.03.2010 um 10:29:59
 
curleen1984 schrieb am 30.03.2010 um 08:06:06:
Irgendwie ist der Groschen bei mir noch nicht gefallen bezüglich dieses Themas

Es gibt zwei Dinge zu unterscheiden: A) Einwohnermeldeamt und B) Standesamt.

Bei A) musst du dich bei jedem Umzug jeweils mit deiner Adresse anmelden. Ausserdem ist dort z.B. auch dein Familienstand gespeichert, deine Religionszugehoerigkeit und noch so einiges mehr. Die Daten des Einwohnermeldeamts landen dann auf deinem Perso, Reisepass, Lohnsteuerkarte etc.

Bei B) muss man sich normal nur ein paar Mal im Leben melden. Zur Eintragung einer Geburt, zum Heiraten und zur Eintragung des eigenen Todes. Das Standesamt fuehrt dazu Register in denen diese Ereignisse vermerkt sind. Durch die Nachregistrierung der Ehe koennt ihr eure im Ausland geschlossene Ehe im deutschen Eheregister beim Standesamt eintragen lassen. Der Vorteil ist, dass ihr dann eine deutsche "Heiratsurkunde" (Auszug aus dem Eheregister) bekommen koennt. Zur Nachregistrierung zwingen kann euch aber keiner.
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Muleta
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Antwort #12 - 30.03.2010 um 11:59:30
 
curleen1984 schrieb am 30.03.2010 um 08:06:06:
Irgendwie ist der Groschen bei mir noch nicht gefallen bezüglich dieses Themas- stelle mich eigentlich in solchen Sachen nicht so dämlich an hä?


mal möglichst einfach formuliert:

1.) eine inländische Urkunde muss von allen deutschen Behörden inhaltlich und formal akzeptiert werden. Mit einer Nachbeurkundung über das Standesamt und Eintragung im Eheregister hast Du eine deutsche Urkunde und alle anderen deutschen Behörden haben das (ungeprüft) hinzunehmen.

2.) die meisten ausländischen Urkunde können von deutschen Behörden akzeptiert werden, müssen aber nicht unbedingt.

3.) bestimmte ausländische Urkunden müssen jedoch von deutschen Behörden akzeptiert werden. Dazu zählt auch eine mehrsprachige "Heiratsurkunde" aus Frankreich wegen des "Übereinkommens über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern/Zivilstandsregistern vom 8. September 1976", BGBl. 1997 II, Seite 774. Eine Heiratsurkunde aus Sri Lanka fällt hingegen nicht unter diese Vergünstigung.

Muleta
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Antwort #13 - 30.03.2010 um 18:08:39
 
So, war heute beim Standesamt und die Echtheitsprüfung der Geburtsurkunde ist eingeleitet.

Die letzten Worte:

Yahooman: " ... bis in 3-4 Monaten dann" Smiley
Standesbeamtin: " ... bis zum Sommer" Smiley

VG,
Yahooman
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Antwort #14 - 01.04.2010 um 21:24:14
 
Yahooman schrieb am 30.03.2010 um 18:08:39:
Die letzten Worte:
Yahooman: " ... bis in 3-4 Monaten dann" Smiley
Standesbeamtin: " ... bis zum Sommer" Smiley


In 3-4 Monaten ist ja auch Sommer ... oder hat die Standesbeamtin das nächste Jahr gemeint?
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