Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN (Gelesen: 13.945 mal)
Themen Beschreibung: Antrag auf FZF - ABH sagt JA - deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Aicha12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
29.03.2010 um 13:31:29
 
Hallo ihr lieben,

ich hoffe hier Hilfe zu bekommen.
Langsam bin ich mit den Nerven am Ende.
Der FZF Antrag wurde vom deutschen Konsulat nun schon zum 2 mal abgelehnt, mit der Begründung-Verdacht auf Scheinehe, obwohl die ABH hier in Deutschland und alle anderen Behörden hier dem Visum zur Einreise zwecks Eheschließung  endlich zugestimmt haben.

Ich versuche kurz unsere Geschichte zu ezählen:

Ich habe meinen Verlobtem im Sommer 2007 kennengelernt. Im März 2008 haben wir uns verlobt.
Dann hat mein Verlobter in Algier bei der deutschen Botschaft einen Antrag auf ein Visum zur Eheschließung in Deutschland gestellt.

(Ich muß kurz erwähnen, das ich auf eine Eheschließung in Deutschland bestand, weil ich aus gesundheitlichen Gründen das Klima in Algerien nicht verkraften würde. Wegen Flugangst und Herzproblemen , schaff ich es auch nicht ohne eine vertaute Begleitperson  dorthin zu fliegen. Hinzu kommt dann noch der finanzielle Aspekt. Da ich in der Nähe von München wohne , würde ein Fluckticket für 2 Personen locker mal 1000 Euro kosten.)

Nachdem mein Verlobter seinen Antrag auf das Visum abgegeben hatte gings los.

Neben den üblichen Anforderungen , die man so erledigen muß, wurde gleich von der deutschen Botschaft behauptet es läge der Verdacht einer Scheinehe nahe.

Laut ABH wurden mir die Gründe gesagt.

Im Internet kennengelernt - 14 Jahre älter als der Verlobte - also bedeutet das = SCHEINEHE.

Damals war die ABH auch gegen uns und lehnte das Visum ab.
Das Konsulat lehnte dann auch ab.

Ich nahm mir im Auftrag meines Verlobten einen angeblich guten Anwalt-der mir im Internet empfohlen wurde.

Mein Verlobter gab sein ganzes erspartes Geld her. Fast 1000 Euro, weil ich kein Geld aufbringen konnte.

Der Anwalt versprach damals schon....wir würden das Visum bekommen. Wir stellen einen Antrag auf FZF beim Konsulat und dann würde das Visum erteilt.

Dem war nicht so.

Alles wurde abgelehnt und bekämpft. Von der ABH , vom Auswertigen Amt, vom Konsulat.

Es gab 20-25 lange Seiten von meiner Stellungnahme zu den Vorwürfen der Behörden.

Ich hab immer alles ganz allein schreiben müssen.
Hab tagelang daran gesessen.

Dann hat der Anwalt diese Stellungnahme von mir , samt eines Schriftstückes von ihm zu den Behörden geschickt.

Das half aber alles nichts. Das Visum wurde weiterhin abgelehnt.

Wir haben remonstriert, und es wurde abgelehnt.

Dann haben wir Klage beim Gericht eingereicht.

Der Anwalt wollte schon wieder Geld. Mein Verlobter sollte nun 300 Euro Vorschuss zahlen.
Auch das Gericht wollte von ihm 350 Euro.

Da er aber nicht mehr zahlen konnte als das was er gespart hatte, hab ich gesagt ich werde es in Raten abzahlen.

Dann teilte mir der Anwalt kurz vor der Verhandlung mit , das der Richter den Vorschlag gemacht hat, wir sollten aus Kostengründen die Klage zurück nehmen. Und dann lieber erstmal alle Unterlagen vervollständigen und auch die Ehe anmelden. Wenn das alles erledigt wäre würden wir ohne Probleme das Visum bekommen.
Zumindest erzählte mir das unser Anwalt am Telefon.
Etwas schriftliches hab ich darüber nie erhalten.

Nach ca. 3 Monaten hatten wir endlich wirklich alles zusammen. Konnten unsere Ehe anmelden. Auch das OLG München hat zugestimmt. Wir haben jeden cent in diese Unterlagen, Anträge, Übersetzungen ect. gesteckt.

Dann rief ich den Anwalt meines Verlobten an, und sagte ihm das wir nun alles zusammen hätten.

Der sagte das es jetzt ganz einfach wäre.
Mein Verlobter müsse jetzt nur zum Konsulat und sein Visum abholen.

Dem war aber nicht so. Das Konsulat stellte sich quer. Sie sagten sie wüßten von nichts, der Anwalt lügt, und ich würde auch lügen, und mein Verlobter muß einen neuen Antrag auf das Visum stellen.

Mein Verlobter hat dann wieder sein Geld zusammen gekratzt für die Fahrt nach Algier und für die Visumsgebühr.

Als er dort ankam, wollte man ihn trotz seines Termins wieder heim schicken. (er wohnt 600 km weit weg) Man stellte sich dumm.
Er mußte die Nacht auf der Straße schlafen, weil es kein preiswertes Hotelzimmer gab.

Erst nach etlichen Telefonaten von meiner Seite aus, wurde er am nächsten Tag doch in die Botschaft rein gelassen.

Dann nach diesem erneuten Antrag wurde erst nach 4 Wochen das ganze zur ABH geschickt.

Nach weiteren 4 Wochen hat das ABH dem Visum zugestimmt.

Während der ganzen Zeit bekam ich von dem Anwalt meines Verlobten keine gute Unterstützung.
Meine Anrufe werden meißtens nicht entgegen genommen.
Wenn ich ihn dann endlich mal am Telefon habe , sagt er mir allen ernstes ich soll nicht immer so ein Stress machen und geduldiger bleiben.

Wir warten jetzt schon über 2 Jahre auf das Visum.

Ist das nicht Geduld genug?

Jetzt in den letzten 2 Wochen hat er meine Anrufe einfach nicht mehr entgegen genommen.
Seine Sekräterin sagte mir , er wäre von den ganzen Konsulatsproblemen genervt.

Mein Verlobter rief mehrmals im Konsulat an, weil er wissen wollte wann er denn nun einen Termin bekommt um sein Visum abzuholen. Schließlich hatte das uns der Anwalt so gesagt. Wir sollten das so machen.
Das Konsulat hat meinen Verlobten wie einen Idioten behandelt.
Er wurde ausgelacht. Und jedesmal bekam er eine andere blöde Antwort.
Angeblich Faxe unseres Anwalts sollen dort nie angekommen sein.
Am schluß hat das Konsulat meinem Verlobten verboten dort weiter anzurufen.
Wenn er noch weiter anruft , drohte man ihm , wird er eine schlechte Konsulatsantwort bekommen.

Als ich dann beim Konsulat anrief , sagte mir eine Sekräterin, ich solle meinem Verlobten von der Sachbearbeiterin ausrichten, das sie ihn in 7 Tagen anrufen würde zwecks eines Termins zur Visumsabholung.

Die 7 Tage vergingen ohne einen Anruf des Konsulates.

Dann rief ich nochmal an.

Die Dame am Telefon fragte lachend, wegen welches Termins ich denn anrufen würde?
Ich sagte ihr das mein Verlobter doch einen Termin bekommen sollte.
Sie meinte dann frech , erstens gibt sie mir keine Auskunft weil es mich nichts angehen würde, und außerdem wäre alles immer noch in Bearbeitung, und das mit dem Termin kann nicht stimmen, da ja dem Visum vom Konsulat aus noch nicht zugestimmt worden wäre.

Dann rief dort mein Verlobter an weil er ja als Antragsteller eigentlich Auskunft bekommen müßte. Aber er wurde nur angeschrien, er soll blos nicht mehr dort anrufen. Und außerdem würde die zustimmung des Visums von seiten der deutschen Behörden absolut keine Bedeutung für das Konsulat haben. Das letzte Wort habe das Konsulat.

Und er müsse sich auch auf eine Bearbeitungszeit von 6 monaten und länger einstellen.

Aber es gab doch garnichts zu bearbeiten. Alles lag doch schon einmal vor. Und jetzt hatten sogar die deutschen Behörden zugestimmt. Das OLG münchen hatte seinen Gültigkeitssempel auch drauf gemacht. Und da sich alle so viel Zeit lassen ist in 2 Monaten die gültigkeit unserer unterlagen abgelaufen.

Ich rief nochmal beim Konsulat an und fragte ob sie solange warten wollten bis die Unterlagen abgelaufen sind. Die Konsulatsfrau meinte nur zickig , das hätte ich jetzt gesagt.

Eine Woche später wurde ich dann von der Sekräterin unseres Anwaltes angerufen.

Das Visum wurde abgelehnt. Es liegen Beweise vor das der Verdacht einer Scheinehe begründet sein soll.

In der ganzen Zeit hat unser Anwalt nicht ein einziges mal im Konsulat angerufen. Angeblich aber Faxe geschickt. Ich selbst hab keine einzige Kopie von diesen angeblichen Faxen.
Er hat mir nicht beigestanden. Mir Trost oder Tipps gegeben. Im gegenteil. Er hat meine Anrufe verweigert.

Dann jetzt nach der Ablehnung des Visums war er endlich nach mehrmaligen Versuchen bereit ans Telefon zu kommen.

Dann fragte ich was wir jetzt tun können?
Und er sagte das läge ganz bei mir.
Wir könnten Klage erheben aber das wäre natürlich mit erheblichen Kosten verbunden.
Ich hab mich in meiner verzweiflung darauf eingelassen, obwohl ich nun auch unserem Anwalt nicht mehr vertraue. Er weiß genau das in 2 Monaten alle Unterlagen abgelaufen sind, und er lässt sich trotzdem alle zeit der welt um die klage zu schreiben.
obwohl jetzt jede minute zählt weiß ich nicht ob er diese Woche damit beginnen wird.
ich hab das gefühl das er uns garnicht vertreten will.
warum sind alle gegen uns?
ich würde am liebsten den anwalt wechseln.
aber in meiner gegend gibt es weit und breit nur 2 fachanwälte ...und die sind überfordert und wollen den fall nicht übernehmen.

wenn ich einen anwalt finden würde, müßte der ja aber auch erstmal die komplette akte anfordern...und dann sich dort erstmal durchlesen...und ich hab angst , das das viel zu viel zeit erfordert. deswegen lass ich alles bei unserem anwalt dem ich nicht mehr vertraue , in der hoffnung das der richter unseren fall noch vor ende des gültigkeitsstempels verhandelt.

ich hab heut morgen noch vor bürobeginn bei meinem anwalt angerufen. ich wollt ihm sagen das er dem gericht sagen soll das in 2 monaten die unterlagen abgelaufen sind und er soll bitte auf die dringlichkeit hinweisen.
aber es war wieder das selbe spiel. er war nicht zu sprechen. angeblich gerade auf toilette. so geht das immer.

ich bin verzweifel, ich bin am ende, alle welt scheint gegen unsere liebe zu sein.

ich denk grad an romeo und julia.....irgendwie scheint der tod die einzigste möglichkeit zu sein, das wir zusammen kommen können /dürfen.  weinend

Was für eine Schande.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #1 - 29.03.2010 um 14:37:47
 
Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Langsam bin ich mit den Nerven am Ende. 


Das spürt man in jeder Zeile, die Du schreibst, Aicha - willkommen bei uns.

Man bemerkt es auch daran, dass Du eigentlich gar keine Frage(n) formuliert hast, sondern "nur" einen einzigen, verzweifelten Hilferuf:

Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
ich hoffe hier Hilfe zu bekommen. 


Aber genau das ist bei so einer Konstellation durch so ein Forum nicht zu machen.

Denn:

Wichtige Schritte, die im Rahmen der abgelehnten Visaverfahren  zu gehen waren, sind zweifellos gegangen worden.

Die Tatsache, dass die bisherigen Argumentationen bzw. möglicherweise auch das bisherige Anwaltshandeln nicht hinreichend waren, können wir von hier aus (schon gar nicht im Nachhinein) nicht beeinflussen oder heilen.

Und: - Niemand hier wird Euren Fall wirklich hinreichend vollumfänglich beurteilen können, dazu müssten wir die Akten genau kennen und Juristen sein.

Es bleibt also nicht viel, was von hier aus im Sinne wirkliche Hilfe bzw. Beratung getan werden kann.

So, wie es aus meiner Sicht ausschaut, führt an der Klage kein Weg vorbei, wenn Ihr die ganze Sache nicht nochmal und wieder von Beginn und mit erneut ungewisser Erfogsaussicht angehen wollt. - Aber, und da muss ich den Wein (leider) noch ein bisschen saurer machen: Die Klage wird ganz sicher nicht in zwei Monaten über die Bühne sein, egal wie schnell oder langsam Euer Anwalt da was in die Tasten hämmert. - So schnell ist das VG Berlin nie und nimmer ...

Auch hinsichtlich eines Anwaltswechsels wird hier niemand etwas Eindeutiges sagen können - es bleibt letztlich Eure eigene Entscheidung. - Natürlich sollte eine halbwegs fundierte Vertrauensbasis zwischen Anwalt und Mandant bestehen, und man sollte, auf Gegenseitigkeit beruhend, mit offenen Karten spielen.

Unterm Strich:

Lebensberatung nutzt Dir nichts und wäre in diesem Unterforum, in dem es um die Erläuterung geltenden Rechts und Hilfestellungen zu dessen Verständnis und Anwendung geht, auch deplatziert.

Wenn es dazu noch konkrete Fragen Deinerseits gibt ...


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 29.03.2010 um 14:53:46 von schweitzer » 
Grund: Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #2 - 29.03.2010 um 16:08:40
 
Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Der FZF Antrag wurde vom deutschen Konsulat nun schon zum 2 mal abgelehnt

Ein FZF (Visum zur Familienzusammenführung) kann erst nach  der Eheschließung erteilt werden.

Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Sie meinte dann frech , erstens gibt sie mir keine Auskunft weil es mich nichts angehen würde

Antragsteller ist der Verlobte und damit auch der einzige Gesprächspartner bzw. Auskunftberechtigte für das Konsulat

Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Im Internet kennengelernt - 14 Jahre älter als der Verlobte - also bedeutet das = SCHEINEHE.

Ein verständlicher Einwand und wer sich einigermaßen mit den kulturellen Gepflogenheiten dort auskennt, kann das durchaus nachvollziehen und wird es ebenso sehen.

Eine Scheinehe ist es sicherlich nicht, denn das würde eine entsprechende Absprache zwischen beiden Partnern voraussetzen.
Aber der Verdacht auf eine Eheschließung zum Zwecke der Aufenthaltserschleichung (seitens des ausländischen Partners) dürfte sicherlich nicht ganz abwegig sein.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Aicha12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #3 - 29.03.2010 um 16:15:03
 
danke für die lieben Worte  weinend

ja hab es mir schon gedacht , das ich wohl irgendwie keine konkrete hilfe bekommen kann.

aber ja ich hätte eine frage.

hat man überhaupt ein recht auf ein visum zur eheschließung in deuschland? nützt da eine klage überhaupt etwas?

Und weiß jemand einen kompetenten anwalt, dem ich das ganze vortragen könnte?

würdest du in meiner situation den anwalt wechseln?

ich bin einfach durcheinander und weiß garnicht mehr was richtig oder falsch ist. noch was ich nun machen soll.  weinend

gibt es denn für solche fälle keinen verlängerungsstempel vom OLG ?

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #4 - 29.03.2010 um 16:22:58
 
Du solltest Kontakt mit einer kompetenten Beratungsstelle vor Ort oder über die iaf aufnehmen. Frag einfach mal bei Wohlfahrtsverbänden (AWO, Diakonie, Rotes Kreuz, Caritas...), wer vor Ort solche Beratungsfälle schon gut bearbeitet hat. IAF erreichst Du über das Internet und kannst gucken, ob die in Deiner Gegend aktiv sind.

Die sollten Dir ein oder zwei Anwältinnen oder Anwälte empfehlen.

Bei uns vertritt das OLG die Position, dass es kein Recht auf eine Eheschließung gibt – wenn das Visum für die Einreise des Mannes verweigert wird, muss eben die Frau zu ihm.

Klage hätte trotzdem Sinn, denn die Behörden dürfen nicht "willkürlich" handeln. Wenn also 30 andere Frauen in ähnlicher Situation hier heiraten konnten, weil deren Verlobte ein Visum bekommen haben, muss Dein Verlobter es auch bekommen – wenn die Voraussetzungen (echte Ehe...) vorliegen.

Wenn das Verwaltungsgericht also zum Ergebnis kommt, dass die ABH Recht hat und die Ehe "echt" ist, muss das Visum auch gegeben werden. Gerade wenn die ABH zustimmt, sind Eure Chancen vor Gericht nicht schlecht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #5 - 29.03.2010 um 16:24:51
 
@ Saxonicus:

Zu "päpstlich" sollten wir hier nicht sein finde ich, zumal Aiche mir schon genug "durch den Wind" zu sein scheint.

Saxonicus schrieb am 29.03.2010 um 16:08:40:
Ein FZF (Visum zur Familienzusammenführung) kann erst nach der Eheschließung erteilt werden.


Es werden bekanntermaßen auch Visa zum Zwecke der Eheschließung in Deutschland unter dem Begriff "Visum zum Familiennachzug" oder "FZF-Visum" subsumiert - so z.B. auch auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Algier, an die sich Aiches Verlobter gewandt haben düfte. - siehe:
hier
.

Saxonicus schrieb am 29.03.2010 um 16:08:40:
Antragsteller ist der Verlobte und damit auch der einzige Gesprächspartner bzw. Auskunftberechtigte für das Konsulat


Das ist wohl wenigstens etwas relativer zu sehen, zumindest habe ich
diesen Beitrag
so gelesen und verstanden (freilich einschließlich des dort gegebenen Hinweises auf die überwiegend herrschende Praxis).

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Aicha12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #6 - 29.03.2010 um 16:32:55
 
Saxonicus schrieb am 29.03.2010 um 16:08:40:
Ein FZF (Visum zur Familienzusammenführung) kann erst nach  der Eheschließung erteilt werden.

Ja keine Ahnung , das hat mir ja unser Anwalt so gesagt. Er sagte das wäre alles das selbe , als ich ihm darauf hingewiesen hab.

Antragsteller ist der Verlobte und damit auch der einzige Gesprächspartner bzw. Auskunftberechtigte für das Konsulat

Aber auch mein Verlobter hat doch nur dumme antworten bekommen. Und dann sogar ein Verbot dort weiter anzurufen

Ein verständlicher Einwand und wer sich einigermaßen mit den kulturellen Gepflogenheiten dort auskennt, kann das durchaus nachvollziehen und wird es ebenso sehen.

Ich weiß das es nicht gern gesehen wird wenn eine ältere Frau einen jüngeren Mann heiratet. Ich kenne die kulturellen Gepflogenheiten.
Unsere hier in Deutschland , ist es zum Beispiel das Schubladendenken.
Trotzdem finde ich es schon krass das alle in einen Topf geworfen werden.

Eine Scheinehe ist es sicherlich nicht, denn das würde eine entsprechende Absprache zwischen beiden Partnern voraussetzen.

Nein eben es ist keine Scheinehe und soll auch keine werden.

Aber der Verdacht auf eine Eheschließung zum Zwecke der Aufenthaltserschleichung (seitens des ausländischen Partners) dürfte sicherlich nicht ganz abwegig sein.


Warum wird einem sowas unterstellt?
Weder ich noch mein Verlobter würden über 2 Jahre kämpfen und so viel Geld investieren wenn es nur wegen des Aufenthalts wäre.
Ich persönlich weiß das es nicht so ist. Aus dem einfachen Grund, weil mein Verlobter bis zum heutigen Tag es viel lieber sehen würde wenn ich mit ihm in seinem land leben würde.
Er hat mich immer wieder darum gebeten.
Warum für mich das nicht machbar ist werde ich jetzt nicht auch noch ausbreiten.
So eine Denkweise wie du es mir hier unterbreitest ist für mich irgendwie doch sehr ausländerfeindliches denken. Und das in einem Land wo davon geredet wird das Länder und Menschen zusammen wachsen sollen.  Ist doch ganz schöne Heuchelei.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #7 - 29.03.2010 um 17:36:34
 
Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Er hat mir nicht beigestanden. Mir Trost oder Tipps gegeben.


das ist ein häufiges Missverständnis: ein Anwalt ist kein Seelentröster; und dafür will ihn normalerweise auch niemand adäquat bezahlen (Psychotherapeuten rechnen normalerweise so um die 120 - 180 EUR pro Stunde zuhören und Lebenshilfe geben ab. Bei Anwälten wird das meistens als kostenlose Serviceleistung mit eingefordert...)

Zur Sache: Euch bleibt nur die Klage in Berlin. Wenn das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Anwalt gestört ist, dann sucht Euch einen anderen. Und klärt mit dem am besten vorher, ob über die juristische Beratung und Tätigkeit hinaus noch andere  Tätigkeiten geleistet werden sollen.

Ggf. kommt zur Finanzierung auch Prozesskostenhilfe in Betracht.

Muleta
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #8 - 30.03.2010 um 01:14:21
 
@Aicha
Verstaendnisfrage;
so wie ich Deinen Text verstehe habt Ihr Euch im Internet kennengelernt und noch nie gesehen, habe nichts zu einer Besuchsreise nach Algerien gelesen, wie habt Ihr Euch verlobt?

Dein Text laesst deine Emotionen und deine Gefuehle erkennen.
Falls ich einen Rat geben darf:
Vielleicht solltest Du ihm mal in seiner Heimat eine laengere Zeit besuchen. Wuerde es in Erwaegung ziehen..
Ihr koenntet auch in Algerien heiraten, die Moeglichkeit besteht, wuerde ich als Alternative in Deiner Situation auch zumindest in Erwaegung ziehen.

Wir kennen hier die Akte, die Unterlagen und seine Angaben und Einlassungen bei Visumsbeantragung sowie seine Geschichte nicht, daher ist der Sachverhalt schwierig einzuschaetzen und zu beurteilen, zu Erfolgsaussichten einer Klage, naja vor Gericht...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aicha12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #9 - 30.03.2010 um 11:36:07
 
Muleta schrieb am 29.03.2010 um 17:36:34:


das ist ein häufiges Missverständnis: ein Anwalt ist kein Seelentröster; und dafür will ihn normalerweise auch niemand adäquat bezahlen (Psychotherapeuten rechnen normalerweise so um die 120 - 180 EUR pro Stunde zuhören und Lebenshilfe geben ab. Bei Anwälten wird das meistens als kostenlose Serviceleistung mit eingefordert...)

Zur Sache: Euch bleibt nur die Klage in Berlin. Wenn das Vertrauensverhältnis zum bisherigen Anwalt gestört ist, dann sucht Euch einen anderen. Und klärt mit dem am besten vorher, ob über die juristische Beratung und Tätigkeit hinaus noch andere  Tätigkeiten geleistet werden sollen.

Ggf. kommt zur Finanzierung auch Prozesskostenhilfe in Betracht.

Muleta




das ist mir schon klar das ein Anwalt kein Seelentröster ist.
Aber für so viel Geld darf ich doch kompetente Beratung verlangen. Und wenn mir nur leere Versprechungen gemacht werden um mir das Geld aus der Tasche zu ziehen und er bis jetzt nie einen guten Rat gegeben hat, und mich sogar nicht mehr am Telefon empfangen hat, sorry was ist das für ein Anwalt?

einen Anwalt wechseln?

Das ist in meiner Gegend garnicht so einfach.
Und wenn ich es mache, dann wird alles noch viel länger dauern.
Die Akten müssen von dem neuen Anwalt angefordert werden. Was ist wenn dieser Anwalt hier dann mit Absicht dieses Herrausgabe der Akten mit  in die Länge zieht?
und dann muß der neue Anwalt sich in die Akten einlesen.
Das ganze würde die Sache noch mehr verzögern.
Unser Stempel des OLG ist in 2 Monaten abgelaufen.

Nein ich kann keine Prozesskostenhilfe beantragen.
Denn der Mandant ist ja mein Verlobter.
Und Ausländer können keine Prozeßkosten beantragen.

Wenn dem so wäre hätte der Anwalt das dann ja bejaen müssen , als ich ihm danach fragte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aicha12345
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #10 - 30.03.2010 um 11:50:52
 
Einbeck schrieb am 30.03.2010 um 01:14:21:
@Aicha
Verstaendnisfrage;
so wie ich Deinen Text verstehe habt Ihr Euch im Internet kennengelernt und noch nie gesehen, habe nichts zu einer Besuchsreise nach Algerien gelesen, wie habt Ihr Euch verlobt?

Dein Text laesst deine Emotionen und deine Gefuehle erkennen.
Falls ich einen Rat geben darf:
Vielleicht solltest Du ihm mal in seiner Heimat eine laengere Zeit besuchen. Wuerde es in Erwaegung ziehen..
Ihr koenntet auch in Algerien heiraten, die Moeglichkeit besteht, wuerde ich als Alternative in Deiner Situation auch zumindest in Erwaegung ziehen.

Wir kennen hier die Akte, die Unterlagen und seine Angaben und Einlassungen bei Visumsbeantragung sowie seine Geschichte nicht, daher ist der Sachverhalt schwierig einzuschaetzen und zu beurteilen, zu Erfolgsaussichten einer Klage, naja vor Gericht...



Ja wir haben uns hier in Deutschland schon getroffen. Da kannten wir uns schon fast ein Jahr. Hier in Deutschland haben wir uns Verlobt. Wir sind zusammen zum Standesamt und haben uns erkundigt wann wir heiraten dürfen. Wir beide sind total naiv an die ganze Sache ran gegangen. Denn dann wurde uns erklärt was wir alles für Schritte unternehmen müssen.

Das alles haben wir getan.

Nein eine Reise nach Algerien war mir aus gesundheitlichen Gründen garnicht möglich. Das wissen die Behörden auch.
Ich leide unter Flugangst und der Stress der Reise und auch das heiße Klima in diesem Land würde mich umbringen. Ich möchte hier nicht weiter auf meine Krankheit eingehen.
Wie es dort mit ärtzlicher Versorgung aussieht ist mir bekannt.
Diese ist einfach unmöglich.

Glaub mir, wenn ich gesund wäre , wäre ich schon längst da unten.

Glaub mir mein Verlobter hat sich nie etwas zu schulden kommen lassen. er hat eine weiße Weste. wenn nicht alles in Ordnung wäre , hätten ja nicht alle anderen Behörden, die den Fall untersucht haben, dem Visum ohne Bedenken zugestimmt. Selbst die ABH die beim ersten Visumantrag erst gegen uns war, hat sich jetzt doch noch für das Visum ausgesprochen.
Und das war nicht der Verdienst des Anwalts. Der hat garnichts unternommen.
Die ABH hat selbst erkannt das unsere Liebe echt ist.

Abgesehen davon ist es wirklich sehr schwer zu beweise das es keine Scheinehe ist, bevor man überhaupt zusammen leben darf.

Das Konsulat hat abgelehnt weil sie meiner Meinung nach ein wenig zu sehr rasisstisch eingestellt sind. Warum sonst werden die Männer dort und auch wir deutschen Frauen wie der letzte Dreck behandelt?

Ich hab es so mehrmals erlebt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sigi-n
Silver Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 1.046

NRW, Nordrhein-Westfalen, Germany
NRW
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #11 - 30.03.2010 um 14:39:28
 
Aicha12345 schrieb am 30.03.2010 um 11:50:52:
Das Konsulat hat abgelehnt weil sie meiner Meinung nach ein wenig zu sehr rasisstisch eingestellt sind. Warum sonst werden die Männer dort und auch wir deutschen Frauen wie der letzte Dreck behandelt?


Hallo Aischa,
diese Bemerkung ist wohl voll daneben, ich habe bisher noch keine rassistische Auslandvertretung erlebt. Wenn du noch nie in Algerien gewesen bist, wie kannst du es mehrfach erlebt haben.
Wie hat die ABH eure Liebe erkannt, war Sie grün angestrichen, die ABH wird wohl nach Rechtslage entschieden haben.
Wenn du bei allen Stellen so ein Anspruchsdenken an den Tag legst wie bei den Ausführungen über deinen Anwalt wundert mich nichts. Für den eventuellen Tausender den er nach der Gebührenordnung bekommt soll er dich 2 Jahre trösten? Das kannst du verlangen wenn der Anwalt wie in NL nach Stunden abrechnet, Stundensätze 300 bis 500 Euro je nach Reputation.
Statt der Auslandsvertretung rassismus vorzuwerfen solltest du dir mal vor Augen führen warum du in Nordafrika fündig geworden bist.

Tschuldigung das musste mal raus, ich und die meisten hier dürften vorwiegend positive Erfahrungen mit den ALV´s gemacht haben, die Hauptprobleme kommen von anderer Seite
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #12 - 30.03.2010 um 15:01:30
 
Aicha12345 schrieb am 30.03.2010 um 11:50:52:
Das Konsulat hat abgelehnt weil sie meiner Meinung nach ein wenig zu sehr rasisstisch eingestellt sind.


Bei allem Verständnis für persönliche Enttäuschung, das ist (zu) harter Toback ...

sigi-n schrieb am 30.03.2010 um 14:39:28:
Statt der Auslandsvertretung rassismus vorzuwerfen solltest du dir mal vor Augen führen warum du in Nordafrika fündig geworden bist.


Und das ist keinen Deut besser, sondern persönlich beleidigend.

Fazit:

Entweder hier zieht augenblicklich ein anderer Ton ein oder es gibt Sanktionen!

Ich verweise auf die NUB !

Kein Kommentar bitte!


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.352

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #13 - 30.03.2010 um 15:21:54
 
Aicha12345 schrieb am 30.03.2010 um 11:50:52:
Selbst die ABH die beim ersten Visumantrag erst gegen uns war, hat sich jetzt doch noch für das Visum ausgesprochen.
Und das war nicht der Verdienst des Anwalts. Der hat garnichts unternommen.
Die ABH hat selbst erkannt das unsere Liebe echt ist.

Abgesehen davon ist es wirklich sehr schwer zu beweise das es keine Scheinehe ist, bevor man überhaupt zusammen leben darf.


Das Problem ist ja nun:

1) Das Visum wurde beantragt und abgelehnt.
2) Die Klage dagegen (Widerlegung des Scheinehe-Verdachts) hast Du zurückgezogen.

Damit hast Du die Ablehnung des Visums eben anerkannt.

Der einzige Weg ist doch:
Neuer Visumantrag, bei Ablehnung neue Klage, und die bis zum Urteil durchziehen. Das kostet wieder rund 1500 Euro und ein Jahr.

Ihr müsst einfach entscheiden, ob Ihr das angeht. Dann müsst Ihr entscheiden, ob mit vorhandenem Anwalt oder neuen Anwalt. Wie Ihr einen neuen findet, habe ich oben ja beschrieben.

Ich denke, wenn die ABH dem Visum schon zugestimmt hat, sind Eure Chancen bei Gericht nicht schlecht. Du hast ja mit Deinen Argumenten eine der beiden Behörden, die beteiligt sind, überzeugen können.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Einbeck
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 2.050

Rio de Janeiro, Brazil
Rio de Janeiro
Brazil
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: Deutscher Weltbürger
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Antrag auf FZF-ABH sagt JA-deutsche Botschaft Algier sagt NEIN
Antwort #14 - 31.03.2010 um 02:45:25
 
@Aicha,

Euer Sachverhalt duerfte ein wenig zu komplex und umfangreich sein um dies hier aufzuarbeiten und es duerfte sehr schwierig sein Dir zum Ziel helfen zu koennen.

Wie lange war er damals in D und hatte er das Visum von der deutschen Vertretung? Wundert mich ein wenig das die bei abgelehnten Heiratsvisum ein Besuchsvisum erteilt haben, waere inkonsequent.
Sorry, das Dein Verlobter eine "weissse Weste" ist im Visumsverfahren nicht von belang, sollte eigentlich auch immer der Regelfall sein, auslaendische Straftaeter haetten es nicht so einfach eine AE fuer Deutschland zu bekommen, aber dies nur so nebenbei.

Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Dann teilte mir der Anwalt kurz vor der Verhandlung mit , das der Richter den Vorschlag gemacht hat, wir sollten aus Kostengründen die Klage zurück nehmen. Und dann lieber erstmal alle Unterlagen vervollständigen und auch die Ehe anmelden. Wenn das alles erledigt wäre würden wir ohne Probleme das Visum bekommen.
Zumindest erzählte mir das unser Anwalt am Telefon.
Etwas schriftliches hab ich darüber nie erhalten


Falls damals ein Deal -Ruecknahme der Klage gegen Visumserteilung- ausgehandelt wurde, gebe es etwas  Schriftliches und die Botschaft Algier haette entsprechende Weisung erhalten.
Sieht aber eher danach aus, das  die Klage wegen fehlender Unterlagen keine Aussicht auf Erfolg hatte.

Da der neue Visumsantrag abgelehnt wurde bleibt nur die Remonstration, wenn diese negativ ausget dann Klage oder die direkte Klage.
Erfolgsaussichten mag ich nicht beurteilen.

Ansonsten, etwas tiefer auf den Sachverhalt eingehend:

Interessant waere der genaue Verlauf etc. der ersten Klage, welche Unterlagen fehlten woran es mangelte, das man sagte fehlende Unterlagen nachreichen, hattet Ihr damals schon vom Standesamt /OLG das okay? Lagen die zur Heirat benoetigten Unterlagen vor und hatte er Deutschkenntnisse?
Hast Du nur die Deutsche oder noch weitere Staatsangehoerigkeiten?

Erst --nach-- der Ruecknahme der Klage
Aicha12345 schrieb am 29.03.2010 um 13:31:29:
Nach ca. 3 Monaten hatten wir endlich wirklich alles zusammen. Konnten unsere Ehe anmelden. Auch das OLG München hat zugestimmt. Wir haben jeden cent in diese Unterlagen, Anträge, Übersetzungen ect. gesteckt.

Dann rief ich den Anwalt meines Verlobten an, und sagte ihm das wir nun alles zusammen hätten.


lese ich, so entnehme ich es Deinen Text, hattest Du Dich um die Unterlagen gekuemmert und diese alle zusammen.
Glaube daher, das die Klage nicht erfolgreich gewesen waere, da z.Zt der Klage noch gar keine Anmeldung der Eheschliessung etc. vorlag bzw. die zur Eheschliessung notwendigen Dokumente  nicht beschafft waren haettet ja gar nicht heiraten koennen. Klage waere wahrscheinlich schon an den Formalien gescheitert.
Sehe ich den Sachverhalt richtig?

Scheineheverdacht? Gab es eine zeitgleiche Befragung sogenannte Scheinehebefragung mit besonderen Fragekatalog? Wurde ein Interview mit Dir oder/und Deinen Verlobten durchgefuehrt?


Alle anderen Behoerden?
Standesamt und OLG pruefen Dokumente fuer die Heirat...
deren Zustimmung bedeutet das Ihr Heiraten koennt, das koennen theoretisch alle die die notwendigenDokumente haben und wo nicht ein Ehehindernis wie zu enge Verwandtbeziehung oder noch verheiratet besteht.

ABH Zustimmung, keine Bedenken zu Deiner Person oder besser zur deutschen Seite/Teil des Sachverhaltes, der Antragsteller selbst ist dort unbekannt, der Antragsteller ist nur der ALV bekannt.
Problem duerfte daher wohl eher bei Antragsteller und seinen Einlassung/Angaben liegen, was Besonderes vom Visa-Interview zu berichten?

Zusammenfassung:
Da ein neuer Antrag bereits laeuft und abgeehnt wurde bleibt nur noch Remonstration und falls noetig anschliessende Klage oder die direkte Klage.

Neuer Anwalt? Deine Entscheidung, wuerde mich gut beraten lassen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema