Danke für Ihre Antworten.
Ich habe das Antwortschreiben der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung bekommen und die lautet:
es würde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegen, da die inteviewten Familien, Arbeitsmittel (Laptop, Fragebögen) von AG kommen, Schulungen zu belegen sind, Ort und Anzahl der Datenerhebungen vom AG bestimt sind, detailierte Regeln für den Ablauf der Interviews werden vom AG festgelegt.
Übrigens habe ich eine anonymisierte Anfrage gestellt (also den AG nicht genannt und alle Stellen im Vertrag schwarz durchgestrichen, wodurch man ihn identidizieren könnte), also sollte er dadurch keine Probleme bekommen. Nur meine Daten wurden bekannt gegeben.
Was soll ich nun machen?
Meine Steuern würde ich ja über die stud. Arbeitsvermittlung zahlen. "Nur" die sozialvericherunsgrechtliche Anmeldung kann nicht vorgenommen werden, aber dafür ist ja der AG zuständig.
Ist es trotzdem gefährlich für mich? In Punkto Selbständigkeitsverbot - Risiko die Aufenthaltserlaubnis zu verlieren?
Ich bin ja zu Geldstrafen bereit, wenn ich was falsch mache, aber am Ende des Studiums abgeschoben zu werden, dazu bin ich nicht bereit.
Folgende Gerichturteile gibt es dazu:1. Marktforschungsunternehmen können auch dann verpflichtet sein, für ihre Telefoninterviewer Lohnsteuer anzumelden und abzuführen, wenn bezüglich der Interviewtätigkeit eine "freie Mitarbeit als Honorarkraft" vereinbart wurde.
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Der Senat stützte die Annahme einer lohnsteuerpflichtigen, nichtselbständigen Beschäftigung im Streitfall insbesondere darauf, dass die Interviewer starr an den von der eingesetzten Software vorgegebenen Fragenkatalog gebunden waren und sich über den Inhalt und Ablauf des Kernbereichs ihrer Tätigkeit keine Gedanken mehr machen mussten. Außerdem trugen die Interviewer nach Auffassung des Senats nicht das dem Bild eines Selbständigen entsprechende Unternehmerrisiko, weil sie keine eigenen Aufwendungen hatten und ihnen nur moderate Verdienststeigerungen möglich waren.
http://www.kostenlose-urteile.de/Arbeitnehmereigenschaft-von-Telefoninterviewern...2. Telefoninterviewer sind trotz "freiem-Mitarbeiter-Vertrag" sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer (= Scheinselbständige), entschied das Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 02.02.2006 Aktenzeichen L 16 KR 253/04 und erkannte auf eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Dabei half insbesondere nicht, dass die Parteien in der Präambel ausdrücklich deutlich gemacht hatten, dass sie eine selbständige Tätigkeit wollen
http://www.scheinselbstaendigkeit.de/aktuelles-scheinselbstaendigkeit/artikel/te...