turtle schrieb am 28.03.2010 um 19:48:48:Die dringendsten Fragen lauten:
- droht ihr jetzt die Ausweisung?
Nein, überhaupt nicht. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis zum Zusammenleben mit ihren deutschen Familienangehörigen. Oder das drei (Mann & Kinder) oder zwei (Kinder) sind, ist egal. Die Ausländerbehörde wird bei der nächsten Verlängerung der
AE reinschreiben, dass es zum Zusammenleben mit den Kindern ist.
Zitat:- hat sie Anspruch auf Sozialleistungen?
Ja, natürlich. Genau wie vorher. Sie bekommt jetzt allerdings 100 % (statt 90 %) vom Satz plus Alleinerziehendenzuschlag.
Zitat:- wer sollte ihr erster Ansprech-Partner sein (Behörde)?
Das Jobcenter oder Sozialamt, je nachdem wer bei Ihr für ALG II zuständig ist.
Die Ausländerbehörde erst, wenn die sich von selbst meldet oder wenn Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft und verlängert werden muss.
Aber für eine Mutter deutscher Kinder gibt es keine Probleme für Aufenthaltserlaubnis und ALG II.