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Wiedereinreise / Abschiebungskosten nicht erstattet (Gelesen: 2.656 mal)
Themen Beschreibung: Arbeitserlaubnis anerkannter Asylant aus Italien?
mini67
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28.03.2010 um 16:33:21
 
Hallo,
ich habe eine Frage und hoffe auf Antworten ?
Ein Freund von mir kann nun nach Deutschland einreisen, er hat die Erlaubnis erhalten von einer ABH, nun ist seine Angst, das wenn er aus Serbien ausreisen möchte das  an irgendeiner Grenze er wieder zurück gewiesen wird da die Abschiebegebühren noch nicht voll erstattet sind; er aber es schriftlich hat von der ABH das er wieder in die BRD einreisen kann und darf ?
Ich war mit der Frage überfordert und wende mich nun an Euch.
Danke für eure Mithilfe.
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Mick
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Antwort #1 - 28.03.2010 um 17:28:03
 
Hi,
die Befristung der Wirkung der Abschiebung wird auch im AZR
gespeichert. Ferner wird die Fahndungsausschreibung gelöscht.
Die Frage der Erstattung der Abscheibungskosten wird durch
Grenzbehörden nicht überprüft. Kein Problem also.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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mini67
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Antwort #2 - 28.03.2010 um 17:47:36
 
Mick schrieb am 28.03.2010 um 17:28:03:
Kein Problem also. 

Das Problem an sich das einige Menschen die einreisen wollten , die zum Beispiel kein Verbot hatten nicht einreisen konnten in Deutschland die an irgendeiner Grenz die nach Deutschland führt zurück gewiesen worden, dies beunruhigt einem Menschen doch.
Ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen aber es ist so , wie kann man dem entgegen wirken? Denn dürfen wir Deutschen auch nicht irgendwo zu Besuch wenn wir Schulden haben ,oder ?
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reinhard
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Antwort #3 - 28.03.2010 um 18:42:31
 
Er reist ja ohne Visum (Serbe, neuer Pass). Deshalb wird an der Grenze geguckt, ob er voraussichtlich das will, was er behauptet. Er könnte (muss nicht) gefragt werden, warum er einreist. Wenn er dann sagt: "Für eine Woche eine Freundin besuchen, ich wohne bei ihr" und hat dann 400 Euro zum Leben in der Tasche, ist alles in Ordnung und er kann einreisen.

Wenn er sagt, er will zwei Monate bleiben und im Hotel wohnen, und er hat 30 Euro mit, dann kann die Einreise verweigert werden, weil das nicht zusammen passt.

Solche Zurückweisungen gibt es. Die Abschiebekosten (Schulden bei der Ausländerbehörde) kann die Bundespolizei nicht sehen, das ist für die Einreise egal.
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mini67
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Antwort #4 - 28.03.2010 um 18:52:14
 
reinhard schrieb am 28.03.2010 um 18:42:31:
t dann 400 Euro zum Leben in der Tasche

also dieser mensch hat folgende unterlagen :
einladung(versicherungserklärung) von dem der besucht werden soll
reisekrankenversicherung
schreiben der ABH das er einreisen kann....u.s.w.
leider wird ihm von seinen landsleuten erzählt das man wegen schulden in deutschland nicht einreisen kann, deshalb hat er große angst !was ich verstehen kann diese angst....
aber nicht die vorgehensweise an den grenzen ?!das man auf grund irgendwelcher schulden zurück gewiesen wird!
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reinhard
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Antwort #5 - 28.03.2010 um 19:31:35
 
Dass irgendwelche Landsleute irgendwas erzählen, kannst Du nie verhindern.

Wenn er gut vorbereitet ist, klappt es auch.

Er muss nur darauf achten, dass er den neuen Pass braucht - mit altem Pass braucht er ein Visum.

Bei Schulden ist es so: Wenn er Ratenzahlung vereinbart hat oder Stundung und sich seinerseits an die Abmachungen hält, ist das für den Besuch völlig egal.
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Antwort #6 - 28.03.2010 um 19:36:40
 
reinhard schrieb am 28.03.2010 um 19:31:35:
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Antwort #5 - Heute um 19:31:35 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
Dass irgendwelche Landsleute irgendwas erzählen, kannst Du nie verhindern.

Wenn er gut vorbereitet ist, klappt es auch.

Er muss nur darauf achten, dass er den neuen Pass braucht - mit altem Pass braucht er ein Visum.

Bei Schulden ist es so: Wenn er Ratenzahlung vereinbart hat oder Stundung und sich seinerseits an die Abmachungen hält, ist das für den Besuch völlig egal.

Den hat er auch den neuen roten Pass der seit einem Jahr in Serbien vorausgesetzt wurde , und alles andere hat er auch im Original!Auch ein Schreiben der ABH die Aufhebung der Einreisesperre das diese befristet ist und das eine Ratenzahlung vereinbart wurde und die zur Hälfte getilgt ist.
Danke für deine netten Antworten die habe ich weiter gegeben und auch von serbischer Seite ein großes Danke ....
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