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So wir haben geheiratet meine Frage nun zum Visum (Gelesen: 2.724 mal)
erundich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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27.03.2010 um 19:23:33
 
Mein Freund hat ein Studentenvisum wir sind nun verheiratet. Wollen zur ABH und das ändern lassen,was müssen wir tun oder sagen. Mein Freund möchte im Sommer eine Ausbildung beginnen. Wie lange wird er eine Arbeitsgenehmigung bekommen,auf wieviele Jahre?
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 27.03.2010 um 19:31:33
 
erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:23:33:
Wollen zur ABH und das ändern lassen,was müssen wir tun oder sagen

Wohnt ihr zusammen? Dann geht einfach hin und bringt eure Heiratsurkunde mit. Das sollte komplett unproblematisch sein. Gegebenen falls vorher im Einwohnermeldeamt schauen, dass der eigene Status aktualisiert wurde.

erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:23:33:
Wie lange wird er eine Arbeitsgenehmigung bekommen,auf wieviele Jahre? 

So lange eure eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht darf dein Mann unbeschraenkt arbeiten. Er bekommt eine AE fuer 1 bis 3 Jahre, diese wird danach jeweils problemlos verlaengert.
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erundich
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.03.2010 um 19:34:40
 
Ja wir wohnen schon über 2 Jahre zusammen,sind auch zusammen bei der ABH bekannt.

Wie unseren Status kontrollieren? Verstehe ich nicht Schockiert/Erstaunt

1-3 Jahre? Und wovon hängt das ab?

1 jahr wäre zu wenig, da stellt ihn ja niemand für eine Ausbildung ein... Ärgerlich
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Muleta
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Antwort #3 - 27.03.2010 um 19:51:22
 
erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:34:40:
Wie unseren Status kontrollieren? Verstehe ich nicht Schockiert/Erstaunt


ob ihr im Melderegister als "verheiratet" geführt seid. Ist aber für die AE eigentlich nicht zwingend erforderlich (kommt etwas auf die örtliche Behördenorganisation an).

Zitat:
1-3 Jahre? Und wovon hängt das ab?


Lust & Laune des Sachbearbeiters und ggf. interne Anweisungen.

Zitat:
1 jahr wäre zu wenig, da stellt ihn ja niemand für eine Ausbildung ein... Ärgerlich


wenn der Arbeitgeber die Verlängerungsmöglichkeit nicht begreift, dann ist das Pech.

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Mikael321
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Antwort #4 - 28.03.2010 um 11:36:28
 
erundich schrieb am 27.03.2010 um 19:34:40:
1-3 Jahre? Und wovon hängt das ab?


28.1.6 Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der Erteilung i.d.R. auf drei Jahre zu befristen. Hiervon
abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn Restzweifel bestehen
(unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen
wurde (so genannte Scheinehe, siehe hierzu Nummer 27.1a.1.1.2 f.). Soweit
entsprechende Zweifel am Vorliegen einer allgemeinen Erteilungsvoraussetzung bestehen
oder Obdachlosigkeit droht, ist die Aufenthaltserlaubnis ebenfalls zunächst nur für
ein Jahr zu erteilen.

Da hast du deine Antwort ! Normalerweise ist 3 Jahre zu erteilen. Aber leider hat Muleta recht, den einige ( viele ? ) Behörden ignorieren das, und erteilen erst mal 1 Jahr. Meist mit der Begründung : Das machen wir immer so. Ich würde bei < als 3 Jahren, Widerspruch einlegen ( wenn möglich ) , oder auch eine Klage androhen, wenn die 3 Jahre für euch wichtig sind.


Michael

PS: Dein Ehemann , kann sich bereits nach 2 Jahren Ehe mit dir Einbürgern lassen. ( Wenn sein Aufenthalt zu dem Zeitpunkt schon 3 oder mehr Jahre legal war )
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Muleta
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Antwort #5 - 28.03.2010 um 12:25:41
 
Mikael321 schrieb am 28.03.2010 um 11:36:28:
Hiervon
abweichend ist eine Befristung auf nur ein Jahr angezeigt, wenn Restzweifel bestehen
(unterhalb der eine Ablehnung des Antrags rechtfertigenden Schwelle), ob die Eheschließung
nur zum Zweck der Aufenthaltssicherung des ausländischen Ehegatten geschlossen
wurde


irgendeine Begründung für "Restzweifel" lässt sich doch immer finden. Vorliegend z.B., dass der Ehemann wohl sein Studium abbrechen will und er ohne Ehe keine AE mehr bekommen würde.

Muleta
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Mikael321
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Antwort #6 - 28.03.2010 um 20:31:23
 
Muleta schrieb am 28.03.2010 um 12:25:41:
irgendeine Begründung für "Restzweifel" lässt sich doch immer finden. Vorliegend z.B., dass der Ehemann wohl sein Studium abbrechen will und er ohne Ehe keine AE mehr bekommen würde.
Dagegen spricht dann wieder, das man bereits 2 Jahre nachweisbar zusammen gelebt hat. Weiß die ABH denn, das Studium abgebrochen werden soll ?

Michael
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Antwort #7 - 29.03.2010 um 10:11:30
 
Die wissen lediglich,dass er am 13.4 ein Vorstellungsgespräch für eine Arbeit hat. WIr wollten dort aber mit offenen Karten spielen, denn wir müssen ja begründen,warum er mehr als 1 oder 2 Jahre AE haben soll...

Jetzt habe ich heute so eine "nette Dame" am Telefon gehabt,die Vertretung seiner Bearbeiterin(die immer ganz nett ist!!) und die war soooo freundlich und hat uns erst für nächste Woche einen Termin gegeben...

Die kennt uns ja auch gar nicht...


Muleta schrieb am 28.03.2010 um 12:25:41:
irgendeine Begründung für "Restzweifel" lässt sich doch immer finden. Vorliegend z.B., dass der Ehemann wohl sein Studium abbrechen will und er ohne Ehe keine AE mehr bekommen würde.

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Er hätte sicherlich eine Verlängerung auch ohne Ehe bekommen. Sein jetziges Studentenvisum ist gültig bis Nov2010

Stefan-TR schrieb am 27.03.2010 um 19:31:33:
So lange eure eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht darf dein Mann unbeschraenkt arbeiten. Er bekommt eine AE fuer 1 bis 3 Jahre, diese wird danach jeweils problemlos verlaengert.


Nach 3 Jahren wieder verlängert und wann bekommt er eine unbefristete?


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Antwort #8 - 29.03.2010 um 10:30:32
 
erundich schrieb am 29.03.2010 um 10:11:30:
Nach 3 Jahren wieder verlängert und wann bekommt er eine unbefristete?

Nach 2 Jahren schon kann er sich eventuell einbuergern lassen, nach 3 Jahren kann er eine NE bekommen.
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