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neuer harz antrag auf wohnungwechsel??? (Gelesen: 1.068 mal)
mikel007
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27.03.2010 um 17:02:58
 
wir hatten harz 4beantragt es wurde abgelehnt weil das einkommen meiner frau angeblich über 8 euro übersteigt.
sie ebzeiht erwerbsunfaehigskrente.
meine frage.
wenn wir jetzt in eine andere wohnung umziehen weil unsere wohnung 47 qudratmeter sind(zu klein),würden wir dann harz4 bekommen wenn wir es nochmals beantragen.
die neue wohnungsmiete würde 80 euro teurer sein als unsere jetztige wohnung?
alte miete 334euro 47 Qudratmeter
neue miete würde dann 412 euro und   52 Qudratmeter.
haben wir dann das recht auf harz 4 anspruch wenn wir umziehen??
vielen dank für alle antworten
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Muleta
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Antwort #1 - 27.03.2010 um 18:59:45
 
mikel007 schrieb am 27.03.2010 um 17:02:58:
haben wir dann das recht auf harz 4 anspruch wenn wir umziehen??


möglicherweise hättet ihr dann einen Anspruch auf 72 EUR ALG 2, sofern hier nicht mit Wohngeld vorrangig zu arbeiten ist.

Vielleicht erklärst Du mal, wieso Du *unbedingt* ALG2 beziehen willst. Mit dem Wohnungswechsel habt ihr dann zwar eine größere Wohnung (von Umzugskosten wollen wir erstmal nicht reden), aber letztlich keinen Cent mehr Geld in der Tasche - das ist Dir schon klar, oder?

Muleta
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mikel007
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Antwort #2 - 27.03.2010 um 20:45:56
 
also die wohnung in die wir umziehen wollen ist gleich die wohnung über uns also kaum umzugskosten.es ist eine schöne wohnung die küche bleibt auch drinne.(geschenk von unsere freundin)hat ein schönen blick auf dei strasse.
ich denke wenn wir jetzt kein anspruch auf harz4 haben und in die wohnug wir umziehen bekommen wir dann doch harz4 oder??also kommt das gleiche raus wenn wir umziehen haben wir doch letzendlich das gleiche geld jeden monat übrig.
meine frage:wenn wir umziehen und harz 4 beantragen würden wir dann auch was bekommen??
oder kann die behörde sagen ihr haettet in eure alte wohnung bleiben können ihr seit absichtlich umgezogen um harz4 zu bekommen zu können??ihr bekommt deswegen nichts?
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