Hallo alle zusammen!
Wie ihr seht bin ich neu bei euch. Habe mich schon einige Stunden durch das Forum gelesen, aber trotzdem sind noch einige Fragen offen bzw. bin ich mir unsicher.
Sollte ich doch irgendeinen Beitrag übersehen haben, der das behandelt, dann bitte nicht böse sein, sondern mich einfach darauf verweisen
Also, die Sache ist folgende:
Wir wollen eine
FZF beantragen. Nun gibt es ein paar Fragen zu dem Formular, das die Botschaft ausgibt. Es ist das Formular "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis". Die andere Variante wäre das Schengen-Visa, also nicht unser Wunsch.
zu Punkt 23 "Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts in der BRD"
bzw. auf der 4.Seite "Ich beantrage die Aufenthaltserlaubnis für.... (Tage/Monate/Jahre)"
Welche Antwort erwartet man denn da? Oder gibt es irgendwelche Vorschriften, die eine Zeitvorgabe beinhalten??
Prinzipiell würde ich ja sagen "für immer"
zu Punkt 24 "Aus welchen Mitteln wird der Lebensunterhalt bestritten"
Bezieht sich diese Frage auf das Herkunftsland oder Deutschland? Und wenn man in der BRD eine Tätigkeit aufnehmen will, aber eben zum Zeitpunkt der Antragsstellung keinen Arbeitsvertrag o.ä. hat.
Die Botschaft verlangt zur Antragstellung meine originale Meldebescheinigung aus Deutschland (Keine Ausweiskopie oder ähnliches). Ist das rechtens? Ich meine geht nicht aus dem normalen Prozedere der Überprüfung die folgt hervor, wo ich tatsächlich wohne usw.??
Frage zur Wohnsituation:
Ich wohne in einer 2er WG, der Mietvertrag (3 Raum Wohnung) läuft auf den Namen von mir und meinem Mitbewohner. Die Wohnung ist WBS gebunden. Wir sind allerdings keine Studenten-Party-WG, sondern rein zweckmäßig. Mein Mitbewohner ist ca. 15 Jahre älter als ich. Ich habe in der Wohnung zwei Zimmer -Schlaf und Wohnzimmer-(insg. ca. 30qm) und den Rest teilt man sich eben (sind für mich insgesamt ca. 50qm). Das steht natürlich nicht im Mietvertrag ist aber ersichtlich (Fotos, Besichtigung, etc.).
Nun wurde mir gesagt, dass es generell bei WGs Probleme gibt, da das Zusammenleben als Familie angezweifelt wird. Stimmt das? Muss ich umziehen, um nicht Gefahr zu laufen, dass die
FZF deshalb abgelehnt wird? Ist es möglich mich mit der
ABH in Verbindung zu setzen und dies mit ihnen vorher abzuklären oder mache ich mir damit "Feinde"?
zur Finanzsituation:
Ich bin Studentin in den letzten Semestern und bekomme ab nächsten Monat kein Bafög mehr. Unterhaltklage an meinen Vater läuft...das gleiche Spiel seit ich denken kann. Natürlich werde ich einen "Studentenjob" aufnehmen und auch der Rest meiner Familie wird mich so gut sie können unterstützen. Aber es gibt sicherlich ein, zwei Monate in denen ich kein geregeltes Einkommen (außer familiäre Unterstützung) nachweisen kann. Problem? Oder kann ich ruhigen Gewissens von Folgendem ausgehen?
Zitat:Nein. Die Regel ist, dass der
LU nicht gesichert sein muss, das FZF-Visum also gegeben wird.
Die
Regelausnahme ist: Zum Beispiel ist er Bolivianer, Du bist ehemalige (eingebürgerte) Bolivianerin, bist dort aufgewachsen und zur Schule gegangen. Dann könnte die Ausländerbehörde Dir vorschlagen, dass er nicht herkommt, sondern Du nach Bolivien ziehst, um hier in Deutschland Sozialhilfe zu sparen.
Regel: Es klappt bei einer Studentin ohne Einkommen, wenn sie Deutsche ist.
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1267042334 Ich meine, keiner will hier in ein Sozialsystem zuziehen o.ä. Nur wie mache ich das in dieser Situation der
ABH verständlich?
Lieben Dank für´s Lesen!