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Wo wird der Ausländische Führerschein hingeschickt?? (Gelesen: 1.617 mal)
amal
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wo wird der Ausländische Führerschein hingeschickt??
25.03.2010 um 22:08:33
 
hallo
hab da mal eine frage und zwar hat ein bekannter von mir seinen führerschein hier in deutschland gemacht obwohl er einen marokkanischen hat.
Gestern hatte er die praktische prüfung gehabt und hat bestanden.Er ist dann direkt mit dem zettel zur zulassungstelle gegangen und die hatten dann von ihm den marokkanischen führerschien verlangt..
Jetzt muss er 3 wochen warten dann bekommt er seinen deutschen führerschein.
Meine frage ist was macht die zulassungstelle mit dem marokkanischen führerschein???
schickt sie den wieder nach marokko oder ins marokkanische konsulat in deutschland???
Hoffe ihr könnt mir mein frage beantworten danke amal
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Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 25.03.2010 um 22:21:57
 
Wir können (fast) alles, amal.  Zwinkernd

Lies mal das:

Zitat:
Abgabe des ausländischen Führerscheins:

Eine Abgabe des ausländischen Führerscheins an deutsche Verwaltungsbehörden kam bislang bei Umschreibung nur dann in Betracht, wenn der ausländische Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden konnte. Dies wurde inzwischen geändert, d.h. der ausländische Führerschein ist im Rahmen der Umschreibung grundsätzlich abzugeben.

Der (deutsche) Führerschein ist demnach nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung. Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. In begründeten Fällen kann die Fahrerlaubnisbehörde davon absehen, den ausländischen Führerschein in Verwahrung zu nehmen oder ihn an die ausländische Stelle zurückzuschicken. Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden (§ 31 Abs. 4 FeV).

Ein bereits eingezogener ausländischer Führerschein kann gegen Gebühr wieder ausgehändigt werden. Hierfür ist aber der entsprechende deutsche Führerschein abzugeben. Gratis wird dazu noch eine Ausnahmegenehmigung für 14 Tage erteilt, damit der Inhaber bis zur Aus- oder Abreise keinen Ärger mit der Polizei bekommt, weil dieser den deutschen Führerschein nicht mitführt..


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Antwort #2 - 07.04.2010 um 10:31:58
 
soweit ich weis wird der einbehalten...
mein mann hat auch einen marokkanischen er kann ungefähr noch 5 monate damit hier fahren u muss danach aber eine prüfung theorie & praxis machen...
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