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Aufenthaltsrecht (Gelesen: 2.244 mal)
Themen Beschreibung: Aufenthaltsrecht
Timthaler
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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25.03.2010 um 21:42:09
 
Hallo,
habe einen schwager der in Juli 2009 mit aufgrund der FZF nach Deutschland gekommen ist. Seine Frau hat sich nun für eine Scheidung entschieden (sie hat einen neuen). Wer kann mir die Rechtslage erklären? Seit Januar 2010 hat er eine feste Arbeitsstelle. Lebt in Baden-Würtemberg.
Mich interessiert sein Status in Deutschland. Er möchte die Frau ja nicht verlassen, aber sie möchte unbedingt Geld von ihm und einen anderen hat sie auch schon. Was kann er machen?
Danke für Eure hilfe.
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Mick
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46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 25.03.2010 um 21:46:20
 
Hi,
schau doch mal in die FAQ und frage dann die Fragen, die
noch offen sind.
Wichtig wäre die Info dazu, welche Staatsangehörigkeit Dein
Schwager hat.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 25.03.2010 um 21:50:32
 
Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 21:42:09:
Was kann er machen?


Nicht viel.

Ich gehe davon aus, dass er nicht aus einem EU-Land stammt.

Da er seine Ehe noch nicht einmal 1 Jahr hier in Deutschland rechtmäßig und in familiärer Gemeinschaft mit der Ehepartnerin gelebt hat, würde im Falle einer Trennung (nicht erst der Scheidung!) der seiner Aufenthaltserlaubnis zugrunde liegende Aufenthaltszweck wegfallen.

Da er ein eigenständiges Aufenthaltsrecht aber erst nach mindestens zwei Jahren rechtmäßiger Ehe in Deutschland erwerben würde, wird ihn die ABH bei Bekanntwerden der Trennung vorladen und ihn in der Folge zur Ausreise auffordern und dafür eine Frist setzen. - Die Tatsache, dass er eine Arbeit hat, hilft ihm nicht.


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Timthaler
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #3 - 25.03.2010 um 21:59:09
 
Danke für diese Erklärung.
Dann hat die Frau ja daher "schlau" gehandelt, dass sie ihn aus der Wohnung geschmissen hat.
Heisst das etwa, dass sein Visum jederzeit von der ABH gelöscht werden kann?
Apropos, du hast recht, er ist kein EU Bürger
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #4 - 25.03.2010 um 22:04:49
 
Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 21:59:09:
Dann hat die Frau ja daher "schlau" gehandelt, dass sie ihn aus der Wohnung geschmissen hat.


als was arbeitet er denn?

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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Timthaler
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsche
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Antwort #5 - 25.03.2010 um 22:07:56
 
er arbeitet in einer Bäckerei. Sie droht ihn immer wieder ihn abschieben zu lassen, dass er inzwischen nachts nicht mehr schlafen kann, daher versuche ich ihn irgendwie zu helfen, vorallem aber die rechtslage zu klären
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 26.03.2010 um 11:26:45
 
Timthaler schrieb am 25.03.2010 um 22:07:56:
er arbeitet in einer Bäckerei. Sie droht ihn immer wieder ihn abschieben zu lassen, dass er inzwischen nachts nicht mehr schlafen kann, daher versuche ich ihn irgendwie zu helfen, vorallem aber die rechtslage zu klären


Eine Abschiebung hängt nicht von ihr ab, sondern ausschließlich von ihm.

Die Ausländerbehörde kann
1) ihm eine Brief schicken, dass seine Aufenthaltserlaubnis mit ener bestimmten Frist "gekündigt" wird. Dann hätte er ein bis drei Monate Zeit, nach Hause zu fahren.
2) erstmal nichts machen, aber ihm dann ankündigen, dass seine Aufenthaltserlaubnis nicht mehr verlängert wird. Dann hätte er die Zeit, in der die AE gilt, um nach Hause zu fahren (spätestens am letzten Tag der Gültigkeit).

Nur wenn er sich nicht kümmert und bewusst in die Illegalität geht, könnte die Ausländerbehörde auch eine Abschiebung (mit lebenslanger Sperre für Visum nach Europa) überlegen. Aber das steht zur Zeit überhaupt nicht zur Diskussion.
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