Sicilia schrieb am 25.03.2010 um 13:38:36:ich bin 25 Jahre alt habe die italienische Staatsbürgerschaft ... habe einen Unbefristeten Arbeitsvertrag im öffentlichen Dienst
In diesem Fall koennte dein Verlobter nach einer Heirat ueber das EU Recht, FreizügG/EU, problemlos nach Deutschland kommen. Dies setzt keine Sprachkentnisse, Verpflichtungserklaerungen etc. voraus und kann so gut wie nicht abgelehnt werden. Wuerdet ihr also z.B. in der Tuerkei heiraten, so beantragt dein Verlobter nach der Heirat unter Vorlage der Heiratsurkunde ein Einreisevisum und ist in Null Komma Nix bei dir.
Wollt ihr hingegen in Deutschland heiraten, so benoetigt dein Verlobter ein Visum fuer Deutschland. Das kann ein Besuchsvisum oder ein Visum zur Eheschliessung sein.
Ein Besuchsvisum bekommt man nur bei vorliegender Rueckkehrbereitschaft. Wenn dein Verlobter dich in Deutschland besucht, ihr ganz nebenbei heiratet und er dann wieder in die Tuerkei geht um in Ruhe seinen Job zu kuendigen und den Umzug vorzubereiten, dann koennte das z.B. klappen. (In diesem Fall wuerde ich die Heiratsplaene der Botschaft nicht unbedingt auf die Nase binden.)
Ein Visum zur Eheschliessung setzt keine Rueckkehrbereitschaft voraus. Meines Wissens kann euch das EU Recht heirbei nicht helfen, da ihr noch nicht verheiratet seid. Der Prozess wuerde also ganz normal ablaufen, dass das Visum bei Botschaft/Konsulat beantragt wird und die
ABH zustimmen muss. Das setzt unter Umstaenden eine
VE von dir voraus. Auch dauert der Prozess fuer gewoehnlich seine Zeit (in der Regel ca. 1 - 3 Monate), da mehrere Behoerden sich koordinieren muessen und Dokumente hin und her schicken.
Mein Tipp: Versucht es erst mal mit dem Besuchsvisum. Wenn dein Freund einen guten Job hat, fuer 2 Wochen Urlaub beantragt und diesen in Deutschland verbringen moechte, dann sollte das eigentlich klappen. Waere fuer euch beide das einfachste.