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Integrationskurs- welche Auswirkungen auf AE, falls man es nicht schafft (Gelesen: 1.819 mal)
MaceV
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25.03.2010 um 09:04:51
 
Ich habe einen Bekannten. Der Ehemann ist Deutscher und Ehefrau Ausländerin. (Beide leben hier in D).

Die Frau muss bald den Integrationskurs machen. Was wird denn passieren (in Bezug auf die AE), wenn die Frau den Integrationskurs nicht schafft?
Wenn ich es mal vorsichtig ausdrücken, aber trotzdem auf den Punkt bringen möchte: sie ist nicht so "lernintelligent" wie andere Menschen. Einige können sehr schnell lernen, andere dagegen brauchen viele Anläufe. Das ist normal und auch nichts schlimmes. Die Frage ist nur, welche Konsequenzen es seitens Ausländerbehörde gibt.

Was passiert also, wenn sie mehr Zeit braucht oder mehrmals die Klausur überhaupt nicht schafft?
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Antwort #1 - 25.03.2010 um 10:36:55
 
MaceV schrieb am 25.03.2010 um 09:04:51:
Was passiert also, wenn sie mehr Zeit braucht oder mehrmals die Klausur überhaupt nicht schafft? 


Erstmal gar nichts - entscheidend ist, dass sie nachweisen kann, dass sie das ihr Mögliche und Zumutbare tut, um die Verpflichtung zu erfüllen. - Wenn sie das kann, passiert ihr aufenthaltsrechtlich nichts, auch wenn sie länger Zeit zum Lernen braucht, etwa die zusätzlichen 300 Stunden in Anspruch nehmen muss etc.

Wenn sie das macht, wird beispielsweise auch die mögliche Erteilung einer NE nach drei Jahren rechtmäßig geführter Ehe mit Ihrem deutschen Partner (gesicherter Lebensunterhalt vorausgesetzt) nicht scheitern, weil dafür nur einfache Deutschkenntnisse der Stufe A1 erforderlich sind.

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Antwort #2 - 25.03.2010 um 10:57:09
 
Genau da sehe ich ein Problem: du schreibst alles korrekt, aber wie will man einem glaubhaft machen, dass man alles mögliche gemacht hat? Kann man ja gar nicht? Nicht das die ABH dann Probleme bereitet, nur weil man es nicht nachweisen kann.

Sicherlich stellt sich das Problem noch nicht, da es noch theoretisch ist, aber ist ja nicht verkehrt, sich darüber Gedanken zu machen.
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Antwort #3 - 25.03.2010 um 11:10:01
 
MaceV schrieb am 25.03.2010 um 10:57:09:
Nicht das die ABH dann Probleme bereitet, nur weil man es nicht nachweisen kann. 


Doch, man kann das nachweisen. Etwa dadurch, dass der Sprachkursträger auf eventuelle Nachfrage hin regelmäßige Teilnahme bescheinigt. Oder dass man belegt, eine Prüfung absolviert zu haben (auch wenn man sie halt nicht oder noch nicht mit dem höchstmöglichen Zertifikat bestehen konnte)

Also mach Dir bitte keine zu großen bzw. wirklich unnötigen Sorgen.

(Nicht nur) ABH haben ja auf den "ersten Blick" eine womöglich institutionell angelegte Tendenz zur Bedrohlichkeitsaußenwirkung, aber in der Realität arbeiten dort keineswegs Leute, die vordergründig 
wie_geil sind, anderen Probleme zu bereiten.  Zwinkernd


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Antwort #4 - 25.03.2010 um 11:37:20
 
MaceV schrieb am 25.03.2010 um 09:04:51:
Wenn ich es mal vorsichtig ausdrücken, aber trotzdem auf den Punkt bringen möchte: sie ist nicht so "lernintelligent" wie andere Menschen. Einige können sehr schnell lernen, andere dagegen brauchen viele Anläufe.


Die sollten dann auch nochmal mit dem Kursanbieter reden. Es gibt in manchen Städten auch speziellere Angebote, die auf die besonderen Anforderungen eingehen (sofern z.B. eine Lernschwäche vorliegt etc.)
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