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ALG2 (Gelesen: 6.003 mal)
mikel007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.03.2010 um 18:52:21
 
weiss jemand wie der LU von der ABH berechnet wird wenn mann die NE beantragt also was für ein einkommen muss ein ehepaar haben.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.03.2010 um 19:55:22
 
Zur groben Orientierung schau mal hier
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mikel007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.03.2010 um 20:15:38
 
du fonsi dann haben die bei uns es glaube ich falsch verrechnet oder ich komm mit dem rechner nicht klar.
die haben uns gesagt das wir kein naspruch auf harz4 haben.
und das geld ist knapp.
also das einkommen meiner frau  972 euro Netto.
warmmiete 334.02euro
strom 31 euro
(sonsige ausgaben sind primacom 9 euro)
(GZ gebühren alle 3 monate 54 ero)
kann jemand mir das mal ausrechnen und sagen ob wir anspruch auf harz 4 haben oder wohngeld?
würde mich sehr freuen wenn jemand davon ahnung hat und mir eine nachricht schreibt.
danke
p.s. keine kinder
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« Zuletzt geändert: 24.03.2010 um 20:43:31 von N/V » 
Grund: netto ergänzt 
 
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Tippi
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Antwort #3 - 24.03.2010 um 22:14:11
 
Eigentlich ist der Rechner ganz einfach zu bedienen.
Mein Ergebnis hängt unten an.

Stelle auf jeden Fall einen Antrag und bestehe auf einen
schriftlichen Bescheid.
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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mikel007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.03.2010 um 22:46:08
 
wir hatten harz 4 beantragt und es wurde abgelehnt und schon 2 monate vorbei.
also kein wiederspruch gemacht.
die haben uns es schriftlich gegeben aber da blicken wir auch nicht durch.
können wir es nochmal von neu beantragen??
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 24.03.2010 um 22:59:31
 
Zitiere doch mal den Bescheid (anonymisiert), also warum
das abgelehnt wurde. Also da war ja sicher auch eine Be-
rechnung dabei die dann (aus Sicht der Behörde) zu keinem
Anspruch führte.
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mikel007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.03.2010 um 23:07:31
 
also ich gebs mal jetzt ausführlich durch hab den mietvertrag und die ablehnungsbescheid bei mir.
der mietvertrag:grundmiete   210euro
heizkostenvorauszahlung        48euro
betriebskostenvorauszahlung  76euro
gesamtmiete                             334 euro

beim ablehnungsbescheid vom antrag ist der berechnungsbogen so:
(1).mein name:
regelleistung         323euro
unterkunftsbedarf:
kaltmiete:                                      105euro
nebenkosten:                                  38euro
heizkosten inkl.warmwasseranteile:24euro
warmwasseranteile(-)                        6euro

einzusetztendes einkommen
(1)mein name
sonstiges einkommen                      32 euro???
überst.einkommen des partners    458euro

zusammenstellung
nr. bedarf      restBed     einkommen     aufteilung    leistung
      483,90      483,90       490,38           490,38           0,00
übersteigendes einkommen:      6,48euro

gewaaehrte leistung:     0.00 euro
auszahlungsbetrag:       0.00 euro

Änderung:
Folgepost eingefügt


wie gesagt das einkommen meiner frau ist 972 euro netto.
wo es abgelehnt wurde hatten die  uns noch dazu gesagt das wir ungefaehr  30 euro wohngeld bekommen könnte wenn wir es beantragen würden.
haben wir aber nicht gemacht.
meine frage ist es so richtig gerechnet???
wir würden uns sehr freuen wenn es einer der ahnung davon hat mal richtig genau durchrechnet.
wir waeren echt sehr dankbar darüber wenn es jemand machen würde.
ausserdem verstehn wir nişcht was das sonsitige einkommen von mir die 32 euro bedeuten??
ich habe kein zusaetzliches einkommen oder meinen die damit das wohngeld was wir in anspruch haben könnte??
wir sind echt ratlos:
vielen dank jetzt schon

fons' Änderung:
Bitte nutze die Möglichkeit zum ändern/ergänzen
geht 15 Minuten lang
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« Zuletzt geändert: 24.03.2010 um 23:21:44 von N/V »  
 
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 25.03.2010 um 20:15:17
 
mikel007 schrieb am 24.03.2010 um 23:07:31:
...


da fehlen mindestens 300 EUR netto (eher noch mehr mehr).

Selbst wenn man unter Berücksichtigung von  EuGH,  Urt. v. 04. 03 2010 - C‑578/08 (Rhimou Chakroun), davon ausgehen sollte, dass in Eurem Fall die Absetzbeträge nicht abzuziehen sind, deckt das erzielte Einkommen nicht den Bedarf.

Muleta
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mikel007
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Antwort #8 - 25.03.2010 um 20:21:25
 
hallo muleta.
uns kommt es auch sovor das da etwas nicht stimmt.
wir haben aber kein wiederspruch eingelegt und es sind 2 monate her.
können wir es nochmal von neu beantragen??
was meinst du mit  eugh,urt.v.04.03.2010-c-578/08
hast du es genau durchgerechnet??
vielen dank
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 25.03.2010 um 20:29:45
 
mikel007 schrieb am 25.03.2010 um 20:21:25:
uns kommt es auch sovor das da etwas nicht stimmt.


Was willst Du denn eigentlich? ALG 2 bekommen oder eine NE? Ist mir jetzt nicht mehr klar.

ALG 2 würdet ihr unter den von Dir beschriebenen Umständen jedenfalls kriegen.

Für eine NE reicht das Geld nicht; nicht mal ansatzweise. Der Fehlbetrag lässt sich nicht genau errechnen, weil es z.B. einen Unterschied macht, ob Deine Frau mehr Geld verdienen würde oder ob Du Geld verdienst.

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Antwort #10 - 25.03.2010 um 20:35:46
 
wir wollen erstmal harz4 bekommen
müssen wir es dann nochmal beantragen?
warum haben die es so berechnet und meinen wir haetten kein anspruch?
vielen dank
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Antwort #11 - 25.03.2010 um 20:39:14
 
mikel007 schrieb am 25.03.2010 um 20:35:46:
wir wollen erstmal harz4 bekommen


Aha, warum denn nicht gleich so?!  öhm

Daher passt das hier besser. Topic des threads hab ich
dann auch entsprechend angepasst.
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Antwort #12 - 25.03.2010 um 20:46:12
 
mikel007 schrieb am 25.03.2010 um 20:35:46:
müssen wir es dann nochmal beantragen?


Musst Du nicht. Es gibt auch noch eine Möglickeit, sich gegen den Bescheid zu wehren, obwohl die Widerspruchsfrist verstrichen ist.

Stellt bei der ARGE bezüglich des Bescheides einen Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X.

Nähere Informationen dazu findest Du
hier
. (Blaues bitte anklicken!)

mikel007 schrieb am 25.03.2010 um 20:35:46:
warum haben die es so berechnet und meinen wir haetten kein anspruch?


... weil sie meinen, dass sie richtig gerechnet und alles berücksichtigt hätten. Sehe/n ich/wir aber nicht so, und auch der rechner, mit dem Tippi Deine Angaben hier nachgerechnet hatte ergibt ja was anderes.

Versuchts mit dem Überprüfungsantrag.- Wenn der wieder nicht das korrekte Ergebnis bringt, habt ihr im Anschluss wieder eine Widerspruchsmöglichkeit.


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Antwort #13 - 25.03.2010 um 20:52:35
 
mikel007 schrieb am 25.03.2010 um 20:35:46:
wir wollen erstmal harz4 bekommen


und wenn Du jetzt noch erzählen würdest, was für einen aufenthaltsrechtlichen Status Du und Deine Frau haben... (Aufenthaltserlaubnis nach welchem § ??? Oder habt Ihr Duldungen? Oder ist Deine Frau Deutsche?)

Und um was für "Einkünfte" handelt es sich bei Deiner Frau? Arbeitet Sie? (Es sind offensichtlich von der Behörde keine Absetzbeträge berücksichtigt worden, was zutreffend wäre, wenn die Einkünfte nicht aus Erwerbstätigkeit stammen würden).

Muleta
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Antwort #14 - 25.03.2010 um 20:58:37
 
hallo schweizer mein freund endlich da bist du wieder.
wir wollen ja aber jetzt erstmal für 3 monate zum ausland weisst du ja hatten wir mit dir letztens drüber gesprochen.
meine frage.können wir den überprüfungsantrag auch machen wenn wir zurück sind?
dann sind ja insgesammt fast 5 monate vorbei weil die ablehnung kam ja vor 2 monaten.
haben wir dann anspruch auf die vergangenen 5 monate.
geht das gestzlich das wir den überprüfungantrag nach 5 monaten stellen.
vielen dank
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