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Verlängertes Visum für Schwiegereltern (Gelesen: 3.991 mal)
Stephankrue1975
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängertes Visum für Schwiegereltern
22.03.2010 um 07:42:13
 
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage an alle Experten:

Meine Schwiegereltern waren in den letzten 3 Monaten bei uns. Alles lief ganz gut und sie haben sich hier auch gut eingelebt und uns viel mit der Arbeit im Haus geholfen.

Beim nächsten Mal würden wir sie gerne für eine längere Zeit bei uns haben. Könnt Ihr mir sagen, ob dies möglich ist?

Es gibt ja in China auch die Tradition, dass die Mutter sich um die schwangere Tochter für längere Zeit kümmert. Gäbe es dann die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für einen verlängerten Aufenthalt zu beantragen?

Meine Schwiegereltern kosten ja dem deutschen Staat nichts - wir übernehmen ja alle Kosten - im Gegenteil - dadurch geben Sie ja hier das Geld aus.....

Mein Schwiegervater würde dann nach 3 Monaten wieder zurück nach China fliegen - und meine Schwiegermutter würde dann noch in Deutschland bleiben - wäre das vielleicht auch noch ein Grund für die Ausländerbehörde, an einem Rückreiseinteresse (sie will auf jeden Fall zurück) meiner Schwiegermutter zu glauben?

Danke für Eure Antworten.  Smiley
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2010 um 07:52:45
 
Hi,

grundsätzlich können sie den Antrag stellen, allerdings müssen sie dies bei der deutschen Botschaft im Heimatland tun. Die Ausländerbehörde trifft diese Entscheidung nicht. Sie nimmt allenfalls die VE von Dir auf.

Chancen sind von hier schwer einzuschätzen.


B.D.

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Mikael321
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 22.03.2010 um 07:59:46
 
Stephankrue1975 schrieb am 22.03.2010 um 07:42:13:
Hallo Mein Schwiegervater würde dann nach 3 Monaten wieder zurück nach China fliegen - und meine Schwiegermutter würde dann noch in Deutschland bleiben
Grundsätzlich sind NUR 90 Tage Aufenthalt , in 180 Tagen möglich. Also länger als 90 Tage an einem Streifen, geht nicht.

Mit einem kleinen Trick, würden aber fast das doppelte Möglich sein. Allerdings von China aus, ist das recht teuer, denke ich.

Also Ausländer mit Deutschen Verwandten, KÖNNEN ein längerfristiges Visum beantragen. Nennt sich Bona Fide Visum.

Die Bedingungen sind :

Die bona-fide-Eigenschaft kommt für folgende Personen in Betracht:

a. Antragstellerinnen und Antragsteller, bei denen aufgrund ihrer Tätigkeit oder ihrer gesellschaftlichen Stellung ein Missbrauch des Visums
ausgeschlossen werden kann.

b. Familienangehörige von Deutschen bzw. von Angehörigen der EU/EWRStaaten, wobei ein besonders strenger Maßstab anzulegen ist.

c. Bei der Beurteilung der bona-fide-Eigenschaft der Person kann die Vertrauenswürdigkeit des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt ist, berücksichtigt werden. Der bona-fide-Status ist auf diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens zu begrenzen, die diesen Status persönlich verdienen und ausreichend Gewähr gegen Missbrauch bieten. Kriterien bei dieser Prüfung können die Stellung innerhalb des Unternehmens und bereits erfolgte Besuche im EU-/EWRRaum, der Schweiz, Nord-Amerika, Australien oder Japan sein.

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:GDEy9DbKPUkJ:www.befreite-dokumente.de...

Also da ist kein Automatismus in der Geschichte. Eine Rechtsanspruch darauf gibt es nicht ! ( Gibt es eh nicht bei Besuchsvisa )

Mal angenommen, das Visum würde genehmigt und ein UNECHTES Jahresvisum erteilt. ( Unecht, weil nur 90 Tage, in 180 Tagen möglich sind ) Dann könnte man wie folgt vorgehen :

Beispiel : Visa gültig 01.01.2010 bis 31.12.2010 ( Die Daten habe ich wegen der Einfachheit genommen )

Erste Einreise 01.01 Was passiert :

Der erste Tag des ersten 180 Tage Besuchszeitraum , beginnt zu laufen. ( 180 Tage, das wäre der 30.06.2010) Der erste Tag der 90 Tage Aufenthalt beginnen zu laufen.

Bis zum 30.06.2010 können also die 90 Tage Aufenthalt verbraten werden.

Einreise am 1.1 Ausreise am 1.1. Also nur kurz über die Grenze und wieder zurück. Die 180 Tage beginnen zu laufen, und von den 90 Tagen bleiben 89 Tage übrig. Erneute Einreise am 02.04.2010. Es bleiben 89 Tage übrig. Ausreise am 30.06.2010 . Gut getimet um 23:50. Auf der anderen Seite schnell eine Kaffee getrunken und am 01.07.2010 um 00:10 wieder zurück. Oder mal einen Urlaub, in einem nicht Schengen Land machen. ( Türkei, Egypt, Tunesien ..... )

Was passiert :

Der erste Tag der zweiten 180 Tage Besuchszeitraum , beginnt zu laufen.
Der erste Tag der zweiten 90 Tage Aufenthalt beginnen zu laufen.

Die zweiten 90 Tage Aufenthalt, enden dann am 29.09.2010. Dann ist das Maximum von 180 Tagen, in 360 Tagen erreicht.

Also kann die Person quasi vom 02.04 bis zum 29.09 bleiben. WICHTIG

1 Einreise am Anfang des Visums, damit die ersten 180 Tage Besuchszeitraum zu laufen beginnen.
Eine Ein und Ausreise nach Ablauf der 180 Tage, damit die zweiten 180 Tage Besuchzeitraum zu laufen beginnen. Ohne Ein und Ausreise, nach 90 Tagen, wäre der Aufenthalt Illegal !

Zitat:
Chancen sind von hier schwer einzuschätzen.
Wieso ? Bei einem Besuchvisum sind 90 Tage max. Chancen für > 90 Tage, also 0 % .



Michael
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 22.03.2010 um 08:46:06
 
Stephankrue1975 schrieb am 22.03.2010 um 07:42:13:
Meine Schwiegereltern kosten ja dem deutschen Staat nichts - wir übernehmen ja alle Kosten - im Gegenteil - dadurch geben Sie ja hier das Geld aus.....

Das ist nicht so ganz die Argumentation die der deutsche Staat anfuehren wuerde. Der "denkt" sich naemlich: So so, die schwangere Tochter braucht also Unterstuetzung. Wenn die Schwiegermama kommt, dann nimmt sie also einer potentiellen (steuerpflichtigen) Haushaltshilfe den Job weg.

Das Maximum der Gefuehle wird also vermutlich bei Besuchervisa bleiben, wobei diese ja wie von Mikael beschrieben auch schon fast ein halbes Jahr laufen koennen.
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Stephankrue1975
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Antwort #4 - 22.03.2010 um 10:22:11
 
Danke für die ausführlichen Antworten (besonderer Dank an Mikael321).

Meine Schwiegereltern haben jetzt ein 90 Tage Visum aus Peking bekommen.

Die Anmerkung, dass meine Schwiegermutter ja jemanden einen Job (Kindermädchen) wegnehmen würde, kommt ja nicht zum Tragen. Es geht hier um traditionelle chinesiche Bräche.
Wir sprechen hier in Deutschland immer wieder von der Erhaltung dieser Traditionen auch bei unseren ausländischen Mitbürgern (was nicht der Anpassung widerspricht).

Ich denke, wir versuchen mit der Ausländerbehörde zu sprechen, die entweder dann ablehnt oder eine Verlängerung akzeptiert.

Meine Frau ist selbstständig und möchte natürlich schnellstmöglichst wieder arbeiten. Somit könnte man auch behaupten, dass ohne die Unterstützung der Mutter auch weniger Steuern an den Staat fliessen....
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Mikael321
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Antwort #5 - 22.03.2010 um 10:55:47
 
Stephankrue1975 schrieb am 22.03.2010 um 10:22:11:
Die Anmerkung, dass meine Schwiegermutter ja jemanden einen Job (Kindermädchen) wegnehmen würde, kommt ja nicht zum Tragen
Spielt ja auch keine Rolle ! Entweder gibt es einen vom Gesetzgeber definierten Grund um zu bleiben, oder nicht. In diesen Fall wäre der Grund ja der, das die Mutter die Tochter nach der Geburt unterstützen möchte. Dieser Wunsch ist zwar Menschlich verständlich, vom Gesetzgeber jedoch nicht als Grund für eine AE vorgesehen .  Deshalb sehe ich auch keine Möglichkeit, eine AE zu bekommen .

Eine Verlängerung des Schengen Visum, über die 90 Tage hinaus wäre zwar in Ausnahmefällen möglich, aber an sehr hohen Hürden gebunden. Zb. das die Mutter ernstlich erkrankt ist, und deshalb nicht reise fähig wäre.

Auch eine AE aus humanitären Gründen, wäre möglich. Wenn zb. im Besuchszeitraum ein Erdbeben / Tsunami die Wohung zuhause zerstört hätte, und eine Rückkehr Leib und Leben bedrohen würde, könnte so eine AE erteilt werden. Aber der Wunsch, das die Mutter nach der Geburt zur Unterstützung da bleibt , auch wenn es Tradition in der Heimat ist, ist kein Grund für einen humanitären Aufenthalt. Andere Gründe, warum eine AE zu genehmigen ist, sehe ich auch nicht.

Erschwerend kommt hinzu, das solche AE´s im Regelfall in der Heimat , bei der Botschaft zu beantragen sind ! Und nicht direkt bei der ABH !


Michael

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Antwort #6 - 22.03.2010 um 15:16:57
 
Stephankrue1975 schrieb am 22.03.2010 um 10:22:11:
Ich denke, wir versuchen mit der Ausländerbehörde zu sprechen, die entweder dann ablehnt oder eine Verlängerung akzeptiert.


...oder/und für zukünftige Visa-Anträge Einreisebedenken speichert.
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