Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
auslandsaufendhalt (Gelesen: 2.839 mal)
mikel007
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

münster, Nordrhein-Westfalen, Germany
münster
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag auslandsaufendhalt
21.03.2010 um 23:52:55
 
habe vor mit meiner deutschen frau im mai in die türkei zu fliegen und wir wollen 3 monate dort bleiben weil ich dort eine gute arbeit habe.(arbeiten)
lebe aber seit 2009 dezember in deutschland durch FZF und habe erstmal eine aufendhaltserlaubnis für 11 monate bekommen.
also bin ich seit knapp über 4 monate hier.
unsere FZF hat lange gedauert wurde abgelehnt wegen verdacht auf scheinehe.haben diese aber im VW berlin gewonnen.unsere fragen sind diese.
kann die ABH mir probleme mache wenn ich für 3 monate mit meiner frau in die türkei arbeiten gehe weil ich ja auch erst seit 4 monaten in deutschland bin?
wir haben befürchtungen das die ABH gegen uns was unternehmen würde mir das aufendhaltrecht zurückzunehemen wenn sie es könnten weil ich ja auch gegen die ABH geklagt hatte?die sind ja bestimmt sauer auf mich sonst haetten die mir ja uch gleich eine aufendhaltserlaubnis für 3 jahre gegeben.
wir beziehen keine staatliche hilfe.
wir waren auch bei der ABH und haben den es erzaehlt.
die haben gesagt wenn es einmalig ist würde es keine probleme geben .aber nachdem was wir durchgemacht haben trauen wir den nicht mehr.
also kann die ABH das aufendhaltserlaubnis zurückziehen wenn wir jetzt 3 monate zusammen in die türkei arbeiten gehn weil ich ja erst seit 4 monaten hier in deutschland bin???
würde mich auf jede antwort freuen.
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #1 - 22.03.2010 um 07:22:09
 
mikel007 schrieb am 21.03.2010 um 23:52:55:
also kann die ABH das aufendhaltserlaubnis zurückziehen wenn wir jetzt 3 monate zusammen in die türkei arbeiten gehn
Nein. Die Frist beträgt 6 Monate, wenn nicht beabsichtigt ist, für immer zu gehen.

Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
mikel007
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

münster, Nordrhein-Westfalen, Germany
münster
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #2 - 22.03.2010 um 14:49:05
 
ich weiss das die frist 6 monate betraegt aber ich bin ja erst seit 4 monaten hier also ganz neu.und dann 3 monate weg.
die würden doch stutzig sein darüber,oder nicht?hat die ABH möglickeit mir den aufendhalt dann wieder zurückzuziehen?
wie ist denn das wenn die ABH den aufendhaltstitel zurückzieht?
was kann mann dann dagegen machen?
klagen?oder nicht?
freue mich sehr über jede antwort.
danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #3 - 22.03.2010 um 15:45:21
 
He, he - gaaaaanz ruhig, gaaanz locker - Dir droht gar nichts.

mikel007 schrieb am 22.03.2010 um 14:49:05:
die würden doch stutzig sein darüber,oder nicht?


Nee, da gibts andere Sachen, wo die stutzig werden ...  Zwinkernd

mikel007 schrieb am 22.03.2010 um 14:49:05:
hat die ABH möglickeit mir den aufendhalt dann wieder zurückzuziehen?


Nein - jedenfalls nicht deshalb weil Du nachdem Du "erst" vier Monate eine AE hast für drei Monate ins Ausland gehen möchtest. -  Das ist kein Problem, wirklich nicht! Haben tausende Leute vor Dir auch schon gemacht, ohne dass denen was passiert ist.

(Wichtig ist nur, dass Dein Hauptwohnsitz hier bleibst und Du wirklich nur vorübergehend Deutschland verlässt.)

Deine anderen Fragen ...

mikel007 schrieb am 22.03.2010 um 14:49:05:
wie ist denn das wenn die ABH den aufendhaltstitel zurückzieht?
was kann mann dann dagegen machen?
klagen?oder nicht?


... können wir daher getrost vergessen.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
mikel007
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

münster, Nordrhein-Westfalen, Germany
münster
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #4 - 22.03.2010 um 16:15:40
 
danke Schweizer für deine antwort..
also kann die ABH uns nichts machen wenn wir 3 monate weg sind.
weisst du ich hab gehöhrt das es immer im Ermessen der ABH geht.deswegen haben wir uns sorgen gemacht.
waere es gut wenn wir zur ABH gehen würden und uns es schriftlich geben lassen?
würden die uns das schriftlich geben?
dann sind wir beruhigt und können nachts besser schlafen wenn wir weg sind.
oder sollen wir das nicht machen?
mann hat schon befürchtungen nachdem mann schon sovieles durch hat mit der ABH.


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #5 - 22.03.2010 um 16:25:11
 
Ich weiß nicht, ob die ABH Dir extra was schriftlich geben würde, weil die Rechtslage für sich genommen wirklich ganz eindeutig ist:

Du hast eine AE mit einer bestimmten Gültigkeitsdauer. Innerhalb dieser Gültigkeitsdauer der AE kannst Du Deutschland verlassen, wenn Dein Aufenthalt außerhalb Deutschlands den Zeitraum von sechs Monaten nicht überschreitet und vorübergehender Natur ist.

Ob Du Deine AE erst zwei Monate oder schon 17 Monate hast, ist in diesem Kontext völlig egal - Hauptsache, Du beachtest das vorher Gesagte und reist wieder ein solange Deine AE (und der Pass natürlich) noch gültig sind.

Mit der gültigen AE ist auch Deine visafreie Wiedereinreise gesichert.

Also, was solls.  Ausländerrechtlich "Null Problemo".

Aber wenn Du denn die behördliche Beruhigung willst - dann will ich Dich davon nicht abhalten. Was anderes sagen oder bestätigen als ichs hier geschrieben habe,  werden sie Dir nicht.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
mikel007
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

münster, Nordrhein-Westfalen, Germany
münster
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #6 - 22.03.2010 um 17:17:25
 
hallo schweizer,das ist nett von dir du hast mich und meine
frau sehr beruhigt.wir waren uns auch eigendlich sicher das  es eigendlich keine probleme geben würde wenn wir die 6 monate nicht überschreiten würden.naja aber mann hat ja wie gesagt immer etwas angst wenn mann die garantie nicht hat und schlechte erfahrungen mit der ABH und KONSULAT hatte verstehst du?
dann können wir ja berhuigt 3 monate in die türkei fliegen.
hab aber mal gehöhrt wenn mann es dauernd machen würde also öfter mal für ein paar monate ohne das mann sogar die 6 monate überschreitet das es probleme geben würde von der ABH.dann könnte die die aufendhaltserlaubnis verweigern oder zurückziehen weil mann öfter im ausland ist.
stimmt das?gab es schonmal solche faelle?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #7 - 22.03.2010 um 20:28:21
 
mikel007 schrieb am 22.03.2010 um 17:17:25:
gab es schonmal solche faelle?


Ja, die gab und gibt es immer mal wieder.

Die Überschreitung der 6 Monate passiert zum Teil aus Unwissenheit, zum Teil durch unvorhergesehene Umstände; zum Beispiel eine Verletzung infolge eines Unfalls, die dann eine pünktliche Rückreise verhindert.

Da hilft nur vorher bei der ABH eine Verlängerung der 6 - Monatsfrist zu beantragen - oder auch dies nachträglich zu tun, wobei es bei einem Beispiel wie dem mit der Verletzung gut ist, wenn man vor der Ausreise in Deutschland jemandem hier eine schriftliche Vollmacht erteilt, die diesen berechtigt, während der eigenen Abwesenheit ausländerrechtliche Dinge in Deutschland zu regeln. - Im Falle der Verletzung könnte dann dieser "jemand" nachträglich eine Fristverlängerung für die im Ausland befindliche Person beantragen und so könnte verhindert werden, dass der Aufenthaltstitel ungewollt erlischt.

mikel007 schrieb am 22.03.2010 um 17:17:25:
hab aber mal gehöhrt wenn mann es dauernd machen würde also öfter mal für ein paar monate ohne das mann sogar die 6 monate überschreitet das es probleme geben würde 


Ja, das stimmt. Bei solchem Handeln entsteht nicht ganz unlogisch der Verdacht, dass in der Summe die Auslandsaufenthalte nicht mehr als solche von nur vorübergehender Natur anzusehen sind. Auch ist zu beachten, dass als Hauptwohnsitz normalerweise nur der Ort angesehen wird, an dem man sich während eines Jahres überwiegend aufhält bzw. an dem man überwiegend wohnt. Hält man sich mehr als die Hälfte eines Jahres außerhalb Deutschlands auf (auch wenn das "gesplittet" passiert), entstehen da schnell entsprechende Fragen.

Dass das passiert, kann man allerdings vermeiden, wenn man im Dialog mit der ABH schlüssig darlegen kann, dass es sich wirklich bezogen auf einen bestimmten Zeitraum jeweils um vorübergehende Auslandsaufenthalte handelt und die ABH dem zustimmt. - In meiner Praxis hatte ich so etwas beispielsweise mal mit einer jungen Frau, die noch drei Semester ihres Auslandsstudiums beenden wollte. - Das ging dann nach entsprechender Konsultation mit der ABH problemlos.

Es ist also bei Beachtung der entsprechenden "Spielregeln einiges möglich, bei allzu großer Nachlässigkeit im gegenteiligen Sinne allerdings auch.

In Deinem Falle, sehe ich aber wirklich keine Gefahr, zumal es sich um einen erstmaligen und "nur" dreimonatigen Auslandsaufenthalt handelt, seitdem Du hier Deine AE erhalten hast.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
mikel007
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20

münster, Nordrhein-Westfalen, Germany
münster
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: auslandsaufendhalt
Antwort #8 - 22.03.2010 um 21:02:34
 
vielen dank für die infos schweizer!!!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema