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hartz 4 gerade nach deutschland zurück und schwanger (Gelesen: 2.359 mal)
ummferass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.03.2010 um 19:56:55
 
Guten Abend,
habe eine frage meine Tochter kommt bald nach Deutschland zurück, sie ist schwanger hat sie Recht auf Hartz 4 und auf eine eigene Wohnung?
Vielen Dank im voraus
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2010 um 07:59:09
 
Hallo,

das erfährst Du bei den zuständigen Behörden.

Hat Deine Frage einen ausländerrechtlichen Hintergrund ?


B.D.

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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 22.03.2010 um 08:06:39
 
Ich habe mal in Deinen alten threads gelesen, ummferass, -damit ich die "Hintergründe" kenne.

Deine Tochter ist Deutsche, Das Kind wird mit seiner Geburt auch ein Deutsches. - Ds heißt, wenn entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann, wird Deine Tochter Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) erhalten. - Auch auf eine Wohnung hat sie als Deutsche ein Anrecht - allerdings müsste diese den Angemessenheitskriterien nach dem SGB II entsprechen (Tipp: schnellstens einen Wohnberechtigungsschein beantragen!)- Näheres dazu müsste in der Tat bei der ARGE/Jobcenter bzw. den entsptrechenden Stellen (falls in einer so genannten "Optionskommune Wohnsitz genommen werden soll) erfragt werden.


=schweitzer=



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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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ummferass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.03.2010 um 15:43:33
 
Guten Tag ,
danke für die schnelle Antwort, wo bekommt man diesen Wohnberechtigungsschein? Und können auch wir als Eltern
diesen schon mal beantragen , da meine Tochter noch nicht hier ist?
vielen Danke
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schweitzer
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Antwort #4 - 22.03.2010 um 15:49:35
 
ummferass schrieb am 22.03.2010 um 15:43:33:
wo bekommt man diesen Wohnberechtigungsschein? 


Da müsstest Du mal bei Deiner Stadt- oder Kreisverwaltung nachfragen - Bei uns gibt es direkt eine "Wohnberechtigungsscheinstelle" (herrliches Wort - dudenreif!!!  Zwinkernd) im Amt für Jugend und Soziales.

ummferass schrieb am 22.03.2010 um 15:43:33:
Und können auch wir als Eltern
diesen schon mal beantragen , da meine Tochter noch nicht hier ist?


Könnte ein bisschen schweirig werden, wenn dann wohl nur mit Vollmacht der Tochter. Versuch macht kluch!  Zwinkernd


=schweitzer=
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ummferass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 22.03.2010 um 15:54:05
 
Nochmals vielen Dank für die schnelle Antwort
wir werden es versuchen
vielen Dank
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.04.2010 um 21:10:51
 
ummferass schrieb am 21.03.2010 um 19:56:55:
habe eine frage meine Tochter kommt bald nach Deutschland zurück, sie ist schwanger hat sie Recht auf Hartz 4 und auf eine eigene Wohnung?


wie alt ist die Tochter eigentlich? Jünger als 25?

Muleta
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ummferass
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 03.04.2010 um 21:12:44
 
Guten Abend ,
ja sie ist 23 Jahre alt und ist jetzt wieder hier
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