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Touristenvisum mit oder ohne Verpflichtungserklärung? (Gelesen: 2.130 mal)
MaceV
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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21.03.2010 um 18:09:17
 
Ich habe einen Freund im Ausland. Der möchte mal Deutschland für 3 Wochen besuchen kommen. Er wohnt im Nicht-EU-Land und nicht aus Ländern, die kein Visum brauchen z.B. USA.

Jetzt würde hier für 3 Wochen kommen.

Jetzt bat er mich um eine Verpflichtungserklärung, damit es einfacher wird. Ich bin von Natur aus immer etwas vorsichtig, daher wäre es mir lieb, wenn er ohne VE kommen kann.

Meine Fragen:
a) Wenn er mit VE kommt, dann hafte ich doch nur für das Finanzielle, wenn was passiert, mehr auch nicht, oder?

b) wenn er es ohne VE macht, was muss man da so bei der Botschaft zeigen und geht das relativ problemlos, wenn er alle nötigen Dokumente zeigt?

c) kann er mit den Visum auch Nachbarländer besuchen gehen? Ich denke schon, da es wahrscheinlich ein Schengen-Visum ist, oder?


Daddys' Änderung:
Da sich Fragen und Antworten um einen Besuchsaufenthalt drehen, passt es besser in unser wunderschönes EU- und Schengenunterforum... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 22.03.2010 um 11:25:45 von Daddy »  
 
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reinhard
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Antwort #1 - 21.03.2010 um 18:46:52
 
Wenn Du eine VE unterschreibst, garantierst Du dem Staat, das der Besucher keine Leistungen in Anspruch nimmt bzw. Du sie hinterher dem Sozialamt oder anderen Behörden ersetzt. Es ist keine Verpflichtung gegenüber dem Besucher.
Du bezahlst aber auch dafür, wenn er untertaucht, nach ihm gefahndet wird, er in Abschiebehaft kommt und abgeschoben wird – alle Kosten bis zur Ausreise, nicht für einen bestimmten Zeitraum.

Wenn er keine VE hat, muss er nachweisen, dass er selbst genug Geld für den Besuch hat (und z.B. Krankenversicherung für die Zeit der Reise etc.). Dann guckt die Botschaft, ob es reicht.

Wenn er ein Schengenvisum hat, muss sein Besuch überwiegend in Deutschland stattfinden, aber er darf in andere Schengen-Staaten reisen. Also in Köln wohnen und übernachten und dann mal drei Tage nach Paris oder so ist kein Problem.
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Saxonicus
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Antwort #2 - 22.03.2010 um 14:31:59
 
Bei einem Touristenvisum bucht und zahlt der Reisende für gewöhnlich seine Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vorab selbst, während bei einem Besuchervisum der Einlader per Verpflichtungserklärung für die Übernahme dieser Kosten bürgt.

Selbstverständlich wird er dann auch für alles in Regress genommen, falls der Besucher nicht ordnungsgemäß wieder ausreist oder/und dem Staat Kosten verursacht.
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 22.03.2010 um 15:58:31
 
Saxonicus schrieb am 22.03.2010 um 14:31:59:
Bei einem Touristenvisum bucht und zahlt der Reisende für gewöhnlich seine Reisekosten, Unterkunft und Verpflegung vorab selbst, während bei einem Besuchervisum der Einlader per Verpflichtungserklärung für die Übernahme dieser Kosten bürgt.

Dieses Beispiel ist allerdings ausdruecklich sehr simpel, man sollte sich davon nicht in die Irre fuehren lassen. In der Tat gibt es eine allgemeingueltige und belastbare Unterscheidung in Touristen- und Besuchs-Visum gar nicht. Man muss das ganze differenzierter betrachten:
  • Unterkunft: Hotel oder privat
  • Reisezweck: Dinge angucken oder Leute treffen
  • Finanzierung: Geld auf dem Konto oder Verpflichtungserklaerung
  • Rueckkehrbereitschaft: Muss immer gegeben sein
Der jeweils erstgennante Punkt passt oft besser auf Touristen, der zweitgenannte passt oft besser auf Besucher. Aber trotzdem kann man das alles beliebig kombinieren.
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