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Krankenversicherung bei FZF für Ehefrau (Gelesen: 3.944 mal)
Themen Beschreibung: ich bin aber in Deutschland abgemeldet...
matteo
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21.03.2010 um 13:39:18
 
Hallo,

meine Frau hat FZF beantragt und bei der Frage im Antragsformular, ob eine Krankenversicherung schon abgeschlossen ist, hat sie geschrieben das sie eine KV abschließt wenn sie in Deutschland ist.

Wird das angenommen oder muss sie z.B. über HanseMerkur eine kurzfristige Krankenversicherung abschließen? (z.B. für ein Monat)

Erst einmal in Deutschland wird sie relativ zügig eine Arbeit bekommen und damit eine KV bzw. über eine GKV versichert sein.

Ich bin in D abgemeldet und habe deswegen keine GKV mehr Wir fliegen gemeinsam nach D zurück, nach dem sie das Visum erhalten hat. Daher die Frage, sonst würde ich eine Familienversicherung machen.
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Sphynx
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Antwort #1 - 21.03.2010 um 17:31:22
 
Hallo Matteo,

guck mal hier im Forum in der Suche unter dem Stichwort "Incoming Krankenversicherung". Das sind die, welche kurzfristig abgeschlossen werden können und müssen, bis man sich bei einer GKV (oder PKV) in D anmelden kann...
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Mikael321
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Antwort #2 - 21.03.2010 um 18:40:34
 
Sphynx schrieb am 21.03.2010 um 17:31:22:
müssen, bis man sich bei einer GKV (oder PKV) in D anmelden kann...
Davon wusste ich noch gar nichts ! Wo steht das denn genau, das man bei FZV eine KV braucht ?

Eine dieser Incoming Versicherungen ist sicherlich die falsche Wahl. Siehe dir mal die Definition von Incoming an : http://de.wikipedia.org/wiki/Incoming. D.h. hier geht es um Besuchsreisen, Urlaubsreisen u.s.w. Bei einer FZV geht es um eine AE, also um Daueraufenthalt und nicht um einen Besuch. Lies dir mal die AGB´s solcher Versicherungen durch. Die müssen gar nicht zahlen, wenn es um Wohnsitznahme geht. Außerdem zahlen die nur für Notfälle. Also wenn was passiert, was eine Behandlung nötig macht, diese aber Medizinisch auch im Heimatland gemacht werden kann, wird die Versicherung verlangen, zurück zu reisen.

IMHO ist die GKV , seit geraumer Zeit verpflichtet , ehemalige Mitglieder wieder aufzunehmen, wenn sie nicht in der PKV versichert waren. Ich würde also erst mal versuchen, in die alte GKV zu kommen. Eine Familienversicherung bei wenig/keinem Einkommen, kostet dann unter 200 EU ( IMHO )

Hier mal als Beispiel die AOK : http://www.aok-business.de/westfalen-lippe/beitraege-rechengroessen/Freiwillig-V... ( 138,40 EU )

Michael
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Antwort #3 - 21.03.2010 um 19:34:59
 
Oh, ich dachte man muss das, weil ja bei Eheschliessung in D auch sowas abgeschlossen werden muss...  nix weiß Mal wieder was dazu gelernt!
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matteo
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Antwort #4 - 22.03.2010 um 02:35:14
 
Danke das ihr euch Zeit genommen habt zu antworten. Es müsste doch eine gesetzliche Festlegung in einem solchen Fall geben? Oder ist das "Kulanz" des jeweiligen Beamten in der ABH?

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Mikael321
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Antwort #5 - 22.03.2010 um 07:16:21
 
matteo schrieb am 22.03.2010 um 02:35:14:
. Es müsste doch eine gesetzliche Festlegung in einem solchen Fall geben? Oder ist das "Kulanz" des jeweiligen Beamten in der ABH?
Beim FVZ zum Deutschen,  verlangen viele ( einige ? ) ABH´s  zb. Lohnnachweise und Mietnachweise, die rechtlich  für die Erteilung der AE ohne Belang sind. ( bei den allermeisten Fällen ! ) Trotzdem werden sie gefordert, und meist wird die Forderung vom Antragsteller auch erfüllt. Werden sie nicht vorgelegt, wird die AE aber trotzdem erteilt, weil wie schon geschrieben, bis auf wenige Ausnahmefälle zb. das Einkommen, keine Rolle spielt .

Die Gesetzliche Regelung für den Normalfall lautet :

§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
(1) Die Aufenthaltserlaubnis ist dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen, zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. ( Zusätzlich sind im Regelfall auch noch A1 Sprachkentnisse nachzuweisen , und der Ausländer muss einen gültigen Pass haben )

Also : Bist du Deutscher, und du lebst in Deutschland (oder willst dahin zurück) und eure Ehe ist gültig, dein Partner spricht Deutsch auf dem Niveau A1 und hat einen gültigen Pass, reicht das im Regelfall für eine AE ( FZV ) aus.

Ich kann in den Regelungen des Aufenthaltsgesetz keine Verpflichtung zu einer KV sehen ! Trotzdem , wie oben schon beschrieben, wird die KV ( sowie Lohn und Mietnachweis ) manchmal verlangt, obwohl sie, für die Erteilung ohne Belang sind !

Ein Verweis auf die aktuelle Rechtliche Lage, beenden meist die Forderungen . Vor den meisten Botschaften, kann für 15-20 US$ eine Incoming Versicherung abschließen . Auch wenn die , wie oben schon geschrieben, nicht nötig, und auch nicht gültig ist. Für Leute mit wenig Durchsetzungskraft, vielleicht auch eine Lösung ?

Michael







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matteo
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Antwort #6 - 22.03.2010 um 07:49:16
 
Mikael321 schrieb am 22.03.2010 um 07:16:21:
Für Leute mit wenig Durchsetzungskraft, vielleicht auch eine Lösung ?


Zwinkernd Michael, danke für die ausführliche Erläuterung.

In unserem Fall besteht keine Regelausnahme.

Wir haben beide keine Grundlage um dauerhaft in Thailand überleben zu können. Unsere deutsche Ausbildung ist nicht anerkannt und meine Sprachkenntnisse reichen nicht aus. Selbst wenn meine Frau als Alleinverdiener in der "Familie" fungieren würde. Von einer dauerhaften thailändischen Aufenthaltserlaubnis als deutscher Staatsbürger ganz zu schweigen (ohne eigenes Einkommen!)

Wir haben unsere komplexe Situation in einen detailreichen Begleitbrief erläutert und mit dem Visumantrag an die zuständige ABH geschickt. (Gerade eben falls "Verdacht" auf Regelausnahme entstehen sollte)
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Mikael321
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Antwort #7 - 22.03.2010 um 11:05:46
 
matteo schrieb am 22.03.2010 um 07:49:16:
Wir haben unsere komplexe Situation in einen detailreichen Begleitbrief erläutert und mit dem Visumantrag an die zuständige ABH geschickt. (Gerade eben falls "Verdacht" auf Regelausnahme entstehen sollte)
Gerade Bangkok ist schon ein ziemlich hartes Pflaster ! ( Botschaftsmäßig ) Letztes Jahr ( denke ich ) gab es hier einen Fall, wo die FZF verweigert wurde, weil noch kein Wohnsitz in Deutschland genommen wurde. Ein Hotelbuchung reichte der Botschaft nicht aus. Also erst ins Hotel, dann in Deutschland Wohnung suchen, ist nicht ! Antrag abgelehnt.


Michael
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Antwort #8 - 22.03.2010 um 11:35:22
 
Eine Wohnung in Deutschland mit ausreichend Wohnraum wird von einer Verwandten von mir zur Verfügung gestellt. Der Antrag sollte schon bei der ABH liegen, wurde durch die Botschaft gefaxt. Smiley
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