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Schon wieder eine Namensänderung-Frage. (Gelesen: 1.090 mal)
Themen Beschreibung: Dieses Mal geht es um den Nachname
Weidenkätzchen
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Schon wieder eine Namensänderung-Frage.
20.03.2010 um 13:29:52
 
Hallo zusammen,

ich bin jetzt, dank Eure Hilfe, besonders Richter, habe ich mich über diesen Gesetz schlauer gemacht. Ich weiß jetzt, wenn ich eingebürgert werde, was zu tun ist um meine Namensänderung zu machen. Smiley

Nun, habe ich jetzt noch eine relevante Frage. Ich nahme, seit meiner Hochzeit (aber ganz offiziell nach einer Überprüfung beim Konsulat meiner bisherigen Staatsangehörigkeit) dem Nachname meines Mannes.  Ich werde den Nachname auf jeden Fall behalten. Aber darf ich auch mein Mädchenname auch eindeutschen selbst wenn ich immer noch den Name meines Mannes behalte? Wenn ja, muss ich dann "geb. (gebürtiger Mädchenname)" neben meinen aktuellen Nachname nicht mehr schreiben. Also ist das machbar?

Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.  Augenrollen
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"Die Grösse und den moralischen Fortschritt einer Nation kann man daran messen, wie sie die Tiere behandelt."
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.03.2010 um 07:32:42
 
Hallo Weidenkätzchen,
Weidenkätzchen schrieb am 20.03.2010 um 13:29:52:
Aber darf ich auch mein Mädchenname auch eindeutschen selbst wenn ich immer noch den Name meines Mannes behalte?

Durch die Erklärung nach Art. 47 EGBGB kannst du deinen Geburtsnamen (Mädchennamen) eindeutschen. Der Ehename ist dann nicht davon betroffen.

Weidenkätzchen schrieb am 20.03.2010 um 13:29:52:
Wenn ja, muss ich dann "geb. (gebürtiger Mädchenname)" neben meinen aktuellen Nachname nicht mehr schreiben. 

Dein vollständiger Name wird immer einen "geb. ..." dabei haben, nur dass in deinem Fall dann aus "geb. XÝ" ein "geb. XY" wird  Zwinkernd

Gruß,
Richter
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Weidenkätzchen
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Staatsangehörigkeit: was worauf ich gar nicht stolz bin
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Antwort #2 - 22.03.2010 um 14:30:02
 
Danke Richter. Mit diesem Thema kann ich mich auf Dich verlassen. Smiley

Richter schrieb am 22.03.2010 um 07:32:42:
Dein vollständiger Name wird immer einen "geb. ..." dabei haben, nur dass in deinem Fall dann aus "geb. XÝ" ein "geb. XY" wird  Zwinkernd


Also das heißt man könnte (natürlich nach der Einbürgerung) statt Frau Wagner* geb. Valdez*, Frau Wagner* geb. Schwarz*?

* Die Namen werden als Beispiele benutzt.
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