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Scheidung von Ausländer (Gelesen: 7.168 mal)
Jani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.03.2010 um 12:53:16
 
Hallo zusammen,
ich habe da mal eine Frage.

Ich bin mit einem Kosovaren verheiratet. Eheschließung war im Kosovo. Zur Familienzusammenführung, Visum wurde erteilt, ist mein Mann nie eingereist. Jetzt nach jahrelangem Hin und Her habe ich hier in Deutschland die Scheidung eingereicht. Nein Mann teilt mir jedoch keine Adresse mit damit der Scheidungsantrag zugestellt werden kann.
Ich war zuletzt 2005 im Kosovo und habe nicht vor jemals wieder dorthin zu reisen.

Was kann ich in diesem Fall tun.

Danke, ich hoffe mir kann jemand helfen.

Daddys' Änderung:
Hat weniger mit dem Personenstandsrecht zu tun...
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« Zuletzt geändert: 23.03.2010 um 20:49:05 von Daddy »  
 
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
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Antwort #1 - 23.03.2010 um 20:52:35
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen, Idioten suchen nach Schuldigen. (Vicco von Bülow)
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dashurija
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.03.2010 um 18:17:26
 
Hallo mein mann ist auch albaner allerdings aus albanien wir haben auch unten geheirtet aber ich weiß das man sich hier scheiden lassen kann und die papiere nur an die botschaft gehen müssen das reicht dann weil die sie weiterleiten
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Jani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.03.2010 um 18:57:41
 
Hallo,
ja die Scheidung wird auch hier in Deutschland sein. Nur, der Scheidungantrag muss zugestellt werden. Mein Mann teilt mir jedoch keine Postanschrift mit und so kann der Antrag nicht zugestellt werden. Da im Kosovo das Meldewesen nicht gerade das Beste ist, habe ich auch keine Möglichkeit dort an eine Adresse zu kommen. Das wir die Scheidung in die länge ziehen, und dass wollte ich eigentlich verhindern.

Mein Anwalt wird es jetzt mit "öffentlicher Zustellung" versuchen. Sowiet das Gericht diesen Weg mitgeht.

Was das genau bedeutet weiß ich nicht !? Jedoch meint mein Anwalt es würde auf diesem Weg länger dauern.

Kann mit jemand sagen, mit welcher Zeit ich ca. rechnen muss?

Danke Jani
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 26.03.2010 um 00:32:51
 
Jani schrieb am 25.03.2010 um 18:57:41:
Kann mit jemand sagen, mit welcher Zeit ich ca. rechnen muss?

Das solltest Du Deinen Anwalt fragen, der kennt sich mit solchen Sachen bestimmt besser aus, als irgendeiner hier im Forum.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 26.03.2010 um 11:51:19
 
Jani schrieb am 25.03.2010 um 18:57:41:
Mein Anwalt wird es jetzt mit "öffentlicher Zustellung" versuchen. Sowiet das Gericht diesen Weg mitgeht.

Was das genau bedeutet weiß ich nicht.



Das bedeutet, dass das Gericht den Brief an Deinen Ex für einige Zeit auf dem eigenen Flur aushängt, so dass alle ihn sehen können und irgend jemand, der deinen Mann zufällig kennt, ihn anrufen und ihm alles vorlesen kann.

Das Gericht muss also sagen, ob sie das so machen und wie lange sie den Brief hinhängen wollen, bis er als "zugestellt" gilt.

Für Deinen Ex gilt: Wenn er seine Adresse nicht verrät, riskiert er, dass das Gericht das Problem durch öffentliche Zustellung erledigt – er müsste also, wenn er klug ist, gleichzeitig mit seiner Weigerung einen Bekannten alarmieren, der zwei Jahre lang alle zwei Wochen den Aushang kontrolliert.

Wenn Du nächstes Mal beim Gericht bist: Frag doch einfach den Pförtner nach den öffentlichen Zustellungen, der sagt Dir dann, wo die Sachen hängen.

Zivilprozessordnung:

Zitat:
§ 185 Öffentliche Zustellung
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn

1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
3. eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht oder
4. die Zustellung nicht erfolgen kann, weil der Ort der Zustellung die Wohnung einer Person ist, die nach den §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Gerichtsbarkeit nicht unterliegt.


Zitat:
§ 188 Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.


Das heißt: Das Gericht kann auch entscheiden, dass die Benachrichtigung drei Monate aushängen muss, damit er die Chance zum Antworten hat. Das Gericht muss immer Dein Interesse (schnelles Verfahren) und sein Interesse (...) gleichmäßig berücksichtigen.
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Jani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 27.03.2010 um 12:26:10
 
Danke für die Informationen.

Mittlerweile habe ich auch schon ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen. Um eine öffentliche Zustellung vor Gericht erlangen zu können, muss ich alle Versuche darlegen, wie ich versucht habe eine Adresse zu bekommen.

Mail-Kontakt sowie Telefonate kann ich nachweisen.

Jetzt meine Frage, vielleicht können mir die ABH`ler hier helfen.

Im zuge der Familienzusammenführung, werde da Kontaktdaten an die ABH geleitet?
Macht es Sinn mich mit denen in Verbindung zu setzen um zu erfragen ob dort Kontaktdaten meines Mannes bekannt sind?

Nach meinem Wissen teilt die Botschaft in Pristina auch telefonisch mit, wenn Visa zur Abholung sind. Ich glaube die haben auch keine weiteren Daten???

Danke
Jani
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 27.03.2010 um 13:09:25
 
Jani schrieb am 27.03.2010 um 12:26:10:
Danke für die Informationen.

Mittlerweile habe ich auch schon ein Schreiben von meinem Anwalt bekommen. Um eine öffentliche Zustellung vor Gericht erlangen zu können, muss ich alle Versuche darlegen, wie ich versucht habe eine Adresse zu bekommen.


im Visumsantrag muss eine Adresse angegeben werden. Die Daten hat die ABH und die Botschaft, u.U. werden die Daten auch im AZR eingetragen.

Auskunft aus dem AZR kann am einfachsten Dein Anwalt beim BVA anfordern. Er muss dazu das Schreiben des Gerichts übersenden (als Nachweis eines berechtigten Interesses). Bei der ABH und der Botschaft dürfte das schon schwieriger werden; ggf. müsste das Gericht entsprechende Anfragen selber machen, § 26 FamFG.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Jani
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.05.2011 um 17:29:12
 
Ein ganzes Jahr ist vergangen....

und der Scheidungsantrag konnte vergangenen Woche zugestellt werden.
Auch habe ich nach langem Reden und Sprechen mit meinem Mann eine Zustellungsvollmacht für einen Anwalt heri in Deutschland erhalten.

Nun eine Frage an die Experten, sowie diese beantwortet werden kann:

1. Da mein Mann nie Nach Deutschland eingereist ist, hatte ich nie finanzielle Vorteile. Wie sieht es mit dem Versorgungsausgleich aus?
2. Mein Mann wird, sowiet ich vermute die Formulare zum Versorgungsausgleich nicht ausfüllen. Was passiert dann?
( hat nie sozialversicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet )
3. Da mein Mann nie nach Deutschland eingereist ist, leben wir nachvollziehbar mehr als 3 Jahre nicht zusammen. Kann ich nach der Zustellung des Scheidungsantrages auch ohne sein Einverständnis bzw. ohne eine Reaktion bei Gericht geschieden werden.

Da ke für Eure Antworten und Erfahrungen.

Jani
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Saxonicus
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Antwort #9 - 03.05.2011 um 20:53:49
 
Jani schrieb am 20.03.2010 um 12:53:16:
Ich bin mit einem Kosovaren verheiratet. Eheschließung war im Kosovo.

Dann kennst Du doch sicher seine Familie, Freunde, Bekannte die zur Hochzeit anwesend waren. Kannst Du die nicht bei der Suche nach der Adresse Deines Ehemannes "einspannen" ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.05.2011 um 07:25:55
 
Jani,

das sind doch Dinge, die dein Anwalt mit dem Gericht klären sollte.

z.B. ob auch die Scheidung vom Versorgungsausgleich abgekoppelt wird.

Ob ein Familiengericht den Weg mitgeht den Versorgungsausgleich auszuschließen kann doch dein(e) Anwalt(in) besser beurteilen.
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Jani
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 04.05.2011 um 14:16:25
 
Hallo,

sicher kann mir das mein Anwalt erklären. Mir geht es auch nicht darum hier beraten zu werden.
Mir geht es um einen Austausch mit Menschen die in einer solchen Sache Erfahrungen gemacht haben.

Mein Anwalt sagt z.B. nur das die Scheidung lange dauern wir.
Was kann denn z.B. lange bedeuten?

Ich dachte es gäbe Erfahrungswerte in einer sochen Sache.

Es ist hat emotional sehr belastend für mich.

Gruß

Jani
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Runenwolf
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Antwort #12 - 04.05.2011 um 14:57:27
 
Hallo Jani,

wie lange eine Scheidung dauern wird, das hängt von so vielen Faktoren ab.
Manche Ehen werden bereits rechtsgültig beim ersten Verhandlungstermin geschieden, bei anderen hat es schon mal fünf Jahre gedauert. Das hängt von der Konstellation im Einzelfall, von der "Gesprächsbereitschaft" der Parteien, vom Aufenthaltsort, vom Richter, von den terminlichen Möglichkeiten bei Gericht, von Bearbeitungszeiten bei der Feststellung von Rentenzeiten und und und ab. Da eine Aussage zu machen, ist so ähnlich, wie im Nebel zu stochern.
Dass dich das belastet ist klar. Es konnte aber schon mal der Scheidungsantrag zugestellt werden und einen Anwalt für deinen Noch-Mann gibt es in Deutschland auch. Das ist schon mal viel wert.
Vielleicht solltest du dich wirklich mit deinem Anwalt mal zusammensetzen und ihn genauer fragen, was auf dich zukommen könnte - ich meine zeitlich gesehen. Er kennt den Fall genau und er wird dir weiterhelfen können.

LG
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