Jani schrieb am 25.03.2010 um 18:57:41:Mein Anwalt wird es jetzt mit "öffentlicher Zustellung" versuchen. Sowiet das Gericht diesen Weg mitgeht.
Was das genau bedeutet weiß ich nicht.
Das bedeutet, dass das Gericht den Brief an Deinen Ex für einige Zeit auf dem eigenen Flur aushängt, so dass alle ihn sehen können und irgend jemand, der deinen Mann zufällig kennt, ihn anrufen und ihm alles vorlesen kann.
Das Gericht muss also sagen, ob sie das so machen und wie lange sie den Brief hinhängen wollen, bis er als "zugestellt" gilt.
Für Deinen Ex gilt: Wenn er seine Adresse nicht verrät, riskiert er, dass das Gericht das Problem durch öffentliche Zustellung erledigt – er müsste also, wenn er klug ist, gleichzeitig mit seiner Weigerung einen Bekannten alarmieren, der zwei Jahre lang alle zwei Wochen den Aushang kontrolliert.
Wenn Du nächstes Mal beim Gericht bist: Frag doch einfach den Pförtner nach den öffentlichen Zustellungen, der sagt Dir dann, wo die Sachen hängen.
Zivilprozessordnung:
Zitat:§ 185 Öffentliche Zustellung
Die Zustellung kann durch öffentliche Bekanntmachung (öffentliche Zustellung) erfolgen, wenn
1. der Aufenthaltsort einer Person unbekannt und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich ist,
2. bei juristischen Personen, die zur Anmeldung einer inländischen Geschäftsanschrift zum Handelsregister verpflichtet sind, eine Zustellung weder unter der eingetragenen Anschrift noch unter einer im Handelsregister eingetragenen Anschrift einer für Zustellungen empfangsberechtigten Person oder einer ohne Ermittlungen bekannten anderen inländischen Anschrift möglich ist,
3. eine Zustellung im Ausland nicht möglich ist oder keinen Erfolg verspricht oder
4. die Zustellung nicht erfolgen kann, weil der Ort der Zustellung die Wohnung einer Person ist, die nach den §§ 18 bis 20 des Gerichtsverfassungsgesetzes der Gerichtsbarkeit nicht unterliegt.
Zitat:§ 188 Zeitpunkt der öffentlichen Zustellung
Das Schriftstück gilt als zugestellt, wenn seit dem Aushang der Benachrichtigung ein Monat vergangen ist. Das Prozessgericht kann eine längere Frist bestimmen.
Das heißt: Das Gericht kann auch entscheiden, dass die Benachrichtigung drei Monate aushängen muss, damit er die Chance zum Antworten hat. Das Gericht muss immer Dein Interesse (schnelles Verfahren) und sein Interesse (...) gleichmäßig berücksichtigen.