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Australier: Arbeiten in Deutschland (Gelesen: 4.423 mal)
Karsten Rusina
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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19.03.2010 um 09:59:28
 
Hallo zusammen,
vielleicht hat hier ja jemand schon Erfahrungen zu meinem Problem gemacht.

Meine Tochter war für 1 Jahr in Australien (Work & Travel) und hat auf diesem Wege ihren Lebensgefährten kennen gelernt.

Ihr Freund ist nun seit Anfang Dezember hier in Deutschland und möchte nun hier arbeiten. (gelernter Koch)

Er hat auch schon diverse Stellenangebote bekommen, jedoch scheitert alles an der benötigten Arbeitserlaubniss.
Diese, so wurde uns von diversen Stellen (Arbeitsamt / Ausländerbehörde)mitgeteilt, wird nur dann erteilt wenn ein unterschriebener Arbeitsvertrag vorliegt.

Hier das Problem:
Ohne Arbeitserlaubniss kein Arbeitsvertrag, ohne Arbeitsvertrag keine Arbeitserlaubniss.

Bald läuft die Aufenthaltsgenehmigung ab und dann geht überhaupt nix mehr.

Wir drehen uns hier im Kreise.

Muss man in Deutschland erst einen Ausländer heiraten um hier weiter zukommen oder machen wir hier vom Ablauf her etwas falsch.

Vielen Dank schon einmal im Vorfeld für eure Kommentare.

Ich hoffe das diese mich hier weiter bringen.

Gruß Karsten  Traurig
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 19.03.2010 um 10:31:14
 
Karsten Rusina schrieb am 19.03.2010 um 09:59:28:
Ohne Arbeitserlaubniss kein Arbeitsvertrag, ohne Arbeitsvertrag keine Arbeitserlaubniss.

Nein nein, so ist das nicht. Wenn er von einem Arbeitgeber ein Stellenangebot bekommt, dann muss der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur den Antrag zur Arbeitserlaubnis stellen. Beratung dazu gibt es sicherlich bei der IHK oder der Arbeitsagentur.

Allerdings darf "grob gesagt" ein potentieller Arbeitgeber den Australier nur dann einstellen, wenn es keine passenden bevorzugten (deutsch, EU, Arbeitserlaubnis schon vorhanden etc.) Arbeitslosen gibt.

Karsten Rusina schrieb am 19.03.2010 um 09:59:28:
Muss man in Deutschland erst einen Ausländer heiraten um hier weiter zukommen

Ja, das wuerde das Problem loesen. Nach der Heirat hat der Mann das Recht unbeschraenkt zu arbeiten wann und wo er will.
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C_Devil
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Antwort #2 - 19.03.2010 um 10:58:17
 
Stefan-TR schrieb am 19.03.2010 um 10:31:14:
Nein nein, so ist das nicht. Wenn er von einem Arbeitgeber ein Stellenangebot bekommt, dann muss der Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur den Antrag zur Arbeitserlaubnis stellen. 

Sorry, Stefan-TR, aber das ist Nonsens...

Australien gehört immer noch zu den Drittstaaten, somit muss der Arbeitnehmer selbst die Arbeitsgenehmigung (die im Rahmen des AT ausgestellt wird) bei der zuständigen ABH beantragen (hier: nach § 34 BeschV).
Er bekommt dort die entsprechenden Antragsunterlagen, u.a. die Stellenbeschreibung, die der Arbeitgeber ausfüllt und die er wieder bei der ABH abgibt.
Erst danach kommt die Agentur für Arbeit im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ins Spiel.
Dort erfolgt die Vorrangprüfung und dafür ist definitiv kein abgeschlossener & unterschriebener Arbeitsvertrag notwendig.


Gruß
C_Devil
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Darkemp
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Antwort #3 - 05.04.2010 um 16:26:21
 
C_Devil schrieb am 19.03.2010 um 10:58:17:
Er bekommt dort die entsprechenden Antragsunterlagen, u.a. die Stellenbeschreibung, die der Arbeitgeber ausfüllt und die er wieder bei der ABH abgibt.
Erst danach kommt die Agentur für Arbeit im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ins Spiel.
Dort erfolgt die Vorrangprüfung und dafür ist definitiv kein abgeschlossener & unterschriebener Arbeitsvertrag notwendig.


So war bei meinem Partner, einzige unterschied ist dass seine Arbeitgeber hat selber Stellenbeschreibung und nicht unterschriebene Arbeitsvertrag als extra beweis zum ABH zugeschickt. Und nach Zustimmung Arbeitsamt hate er Arbeitserlaubnis.
Arbeitsvertrag hat er unterschieben ein paar tage, bevor sein Anfang.
Hoffentlich hilfs meine Erfahrung

Grüße
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mümmel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.04.2010 um 19:42:12
 
Hi,

erwähnt sei noch der § 34 der Beschäftigungsverordnung, der Menschen aus Australien und noch einigen Ländern bei der Vergabe von Arbeitsgenehmigungen privilegiert gegenüber anderen Nicht-EU-Ausländern.

Gruß vom mümmel
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C_Devil
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Antwort #5 - 07.04.2010 um 22:45:41
 
mümmel schrieb am 07.04.2010 um 19:42:12:
erwähnt sei noch der § 34 der Beschäftigungsverordnung

Hi mümmel,

wenn du mal mein Post (#2) schauen möchtest - ich hatte es nicht vergessen Zwinkernd:
C_Devil schrieb am 19.03.2010 um 10:58:17:
Australien gehört immer noch zu den Drittstaaten, somit muss der Arbeitnehmer selbst die Arbeitsgenehmigung (die im Rahmen des AT ausgestellt wird) bei der zuständigen ABH beantragen (hier: nach § 34 BeschV). 



Gruß
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