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NE nach 2003/109/EG / Scheidung / Trennungsjahr (Gelesen: 1.206 mal)
kanye
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE nach 2003/109/EG / Scheidung / Trennungsjahr
17.03.2010 um 21:26:14
 
Hallo Leute,

Ich bräuchte mal wieder eure Hilfe. Ich habe eine EG-Karte. Ich habe eine Vollzeit-Stelle und bin seit mehr als 8J in D. Auch wenn die Studienzeit zur Hälfe angerechnet wird, habe ich 5J rechtmäßigen Aufenthalt in D hinter mir und erfülle wenigstens in der Hinsicht die Voraussetzungen.
Ich lebe gerade in Trennung aber noch in der Ehewohnung. Ich habe NE nach 2003/109/EG beantragt. Nun will die Ausländerbehörde die Verdienstbescheinigungen meiner Frau und eine Erklärung von mir, dass wir nicht in Trennung leben.
Müssen sie das verlangen?
Sollte ich Bescheid sagen?
Das Problem ist, ich dachte ja, daß das NE nach 2003/109/EG unbhängig von der Ehe wäre.

Ich wäre für jee Antwort dankbar.

-kanye
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE nach 2003/109/EG / Scheidung / Trennungsjahr
Antwort #1 - 17.03.2010 um 21:57:27
 
kanye schrieb am 17.03.2010 um 21:26:14:
...


die NE § 9a ist unabhängig vom Fortbestand der Ehe. Eine Erklärung über die fortbestehende eheliche LG ist daher nicht erforderlich. Entsprechende "Mitwirkungspflichten" bestehen nicht.

der LU muss nur für den Antragsteller gesichert sein. Wenn Du für Dich selbst genug verdienst, spielt das Einkommen Deiner Frau keine Rolle. Ihre Abrechnungen müssen daher nicht vorgelegt werden.

Das alles unter der Voraussetzung, dass in Deiner AE nicht irgendwas steht wie "erlischt bei Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft...", was zwar rechtswidrig aber nicht unbedingt nichtig wäre.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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kanye
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE nach 2003/109/EG / Scheidung / Trennungsjahr
Antwort #2 - 18.03.2010 um 08:03:24
 
Guten Tag,

Und vielen Dank für die schnelle Antwort. Die jetzige EG-Karte, die ich habe, ist ja (soweit mir bekannt) an die Ehe verknüpft. Deswegen habe ich den Antrag auf  NE nach 2003/109/EG gestellt. Was raten Sie mir. Wir gehe ich da am besten vor?


schweitzers Änderung:
Thread verschoben, da es nicht um Fragen wegen Arbeit, Studium, Sprachkurs geht. Das angesprochene Thema passt besser in das hiesige Unterforum.
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE nach 2003/109/EG / Scheidung / Trennungsjahr
Antwort #3 - 18.03.2010 um 08:47:03
 
kanye schrieb am 18.03.2010 um 08:03:24:
Die jetzige EG-Karte, die ich habe, ist ja (soweit mir bekannt) an die Ehe verknüpft. 

Es waere sehr hilfreich, wenn du uns erst einmal detailliert mitteilen koenntest welche AE exakt du von wann bis wann hattest. EG-Karte ist ja kein Wort das vor Informationen strotzt Zwinkernd Nimm mal deinen Pass zur Hand und lasse uns die Details (inkl. Daten) wissen.
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