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In andere schengener Staaten mit Visum zur Eheschließung (Gelesen: 1.660 mal)
Dim
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i4a rocks!


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17.03.2010 um 12:44:47
 
Hallo,

ich habe eine Frage. Meine Verlobte wird demnächst nach Deutschland kommen und bekommt ein Visum zur Eheschließung.

Darf sie damit in andere Staaten Beispielsweise nach Dänemark? Weil ich Spiele mit dem Gedanken,dass wir in dänemark heiraten.
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 17.03.2010 um 13:29:16
 
Dim schrieb am 17.03.2010 um 12:44:47:
Meine Verlobte wird demnächst nach Deutschland kommen und bekommt ein Visum zur Eheschließung. 

Das ist ein nationales Visum welches nur fuer Deutschland gilt. Waehrend der Hinreise nach Deutschland darf sie damit zum Transit durch andere Schengen Laender fahren, wenn es ihre Reiseplaene erforderlich machen. Sich in einem anderen Land laenger aufhalten oder dort heiraten ist nicht vorgesehen.

Dim schrieb am 17.03.2010 um 12:44:47:
Weil ich Spiele mit dem Gedanken,dass wir in dänemark heiraten. 

Warum? Wenns mit dem Visum klappt, dann macht euch das deutsche Standesamt sicherlich auch keine Probleme mehr.
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Einbeck
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Antwort #2 - 17.03.2010 um 13:32:28
 
Achtung: Heiratsvisum ist nationales Visum Kat. D berechtigt
zur Zeit nur zum Aufenthalt in Deutschland und zur Durchreise durch Schengen Staaten auf dem Einreiseweg nach Deutschland.
Ein Aufenthalt in anderen Schengen Staaten nach erfolgter Einreise in D erfordert eine Kombination von D (national) plus C (Schengener Staaten).

Die Kombination D+C  (Nationales Visum mit Schengen Visum kombiniert) wird zum 05.04.2010 der Einführung des Visakodexes entfallen.

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Daddy
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Antwort #3 - 17.03.2010 um 14:01:31
 
Stimmt... aktuell berechtigt ein D- Visum nur zur Durchreise, um in den Ausstellerstaat zu gelangen...

Ich bin normalerweise mit Spekulationen vorsichtig, aber "unbestätigten" Meldungen zufolge soll sich das mit Einführung des Visakodex aufgrund der noch zu verabschiedenden Verordnung http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2009:0091:FIN:DE:pdf ändern...

Hier bitte keine Diskussion, die im Unterforum "Gesetzesänderungen" geführt werden müsste. Es ollte nur ein Hinweis sein, dass die letztgenannten Beiträge ab dem 05.04.2010 möglicherweise nicht mehr ganz passen könnten... Zwinkernd

Daddy
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Einbeck
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Antwort #4 - 17.03.2010 um 14:10:13
 
@Daddy
ja Gerüchte gibt es das D nationales Visum für die ersten 3 Monate schengenfähiger Titel oder als Schengen Visum gültig wird... aber wie Du sagst die endgültige Bestätigung..
genaueres dürfte man in der aktuellen GKI finden,
selbst im Handbuch zum Visakodex werden noch .... zur Gesetzesgrundlage gemacht..

Meine Textbeitrag enthielt deshalb hierzu keine Aussage.
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