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Rum Staatsbürger aus Dänemark nach Deutschland (Gelesen: 917 mal)
swirlpeepz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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16.03.2010 um 14:56:20
 
Hallo,

mein Bekannter ist rumänischer Staatsbürger, wohnhaft in Dänemark, hat Arbeit und ist versichert.

Nun will er in die Bundesrepublik, hat aber keine Ahnung auf was er alles achten muss.

Braucht er eine Arbeitsgenehmigung? Ich möchte helfen, muss aber wissen wo ich anfangen soll.

Anfangs könnte er bei mir wohnen, er würde sich auch bemühen eine eigene Wohnung zu finden, dasselbe gilt auch für einen Arbeitsplatz.

Schon mal Danke
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Stefan-TR
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Beiträge: 1.229

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.03.2010 um 15:36:35
 
swirlpeepz schrieb am 16.03.2010 um 14:56:20:
Bekannter ist rumänischer Staatsbürger [...] Nun will er in die Bundesrepublik

Eine gute Uebersicht findest du hier. Zitat daraus: "EU-Neubürger, für die noch Übergangsregelungen gelten, dürfen eine Beschäftigung grundsätzlich nur mit einer Arbeitsgenehmigung-EU der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausüben und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie eine solche Genehmigung besitzen. [...] Arbeitnehmer, die zwölf Monate zum deutschen Arbeitsmarkt zugelassen waren, haben Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU, die durch die zuständige Agentur für Arbeit uneingeschränkt und unbefristet erteilt wird."

Je nachdem was fuer einen Job dein Freund sucht, wuerde er eine Genehmigung vielleicht nur nach Vorrangpruefung bekommen.
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