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Vermögende Pensionäre? (VwV AufenthG 6.4.2.3+7.1.3) (Gelesen: 1.320 mal)
diid
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15.03.2010 um 15:53:27
 
Die VwV für AufenthG öffnet mit der Nummer 6.4.2.3 die Möglichkeit zur Erteilung eines nationalen Visums für eine Dauer von bis zum 1 Jahr.

Dies wird in VwV AufenthG Nr. 7.1.3 weiter ausgelegt:

Zitat:
So kann etwa § 7 Absatz 1 Satz 3 auf vermögende Pensionäre angewendet werden, deren erwachsene Kinder im Bundesgebiet leben, sofern keine familiäre Lebensgemeinschaft angestrebt wird, sondern nur reine Besuchsbegegnungen stattfinden sollen.


Die Frage ist jetzt, was hierbei mit "vermögenden Pensionären" gemeint ist und wie man die ABH davon überzeugen kann, dass es sich um einen solchen Fall handelt. Gibt es irgendwelche Erlässe/Hinweise zu diesem Begriff?
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Muleta
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Antwort #1 - 15.03.2010 um 18:52:58
 
diid schrieb am 15.03.2010 um 15:53:27:
...


Das lange nationale Visum dürfte in der Praxis seltenst vorkommen, da regelmäßig ein schengenwirksamer Titel angestrebt sein dürfte und der Aufenthalt nicht von vornherein zeitlich begrenzt ist bzw. die zeitliche Begrenzung nicht plausibel gemacht werden kann. Insofern dürfte es idR sowieso auf eine AE nach § 7 Abs. 1 S. 3 AufenthG hinauslaufen; oder eben doch auf ein Besuchsvisum, ggf. als unechtes Jahresvisum.

Bevor man da zu weit ausholt bzgl. "vermögend" sollte erstmal geprüft werden, ob die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt werden können und der entsprechende Wille hierzu besteht - und da lautet das Stichwort nunmal Krankenversicherungsschutz.

- bei einem von vornherein zeitlich befristeten Aufenthalt könnte eine Reisekrankenversicherung genügen, die auch für ältere Personen noch gut erhältlich und bezahlbar ist.

- bei einem nicht absehbar langen Aufenthalt und einem damit verbundenen Aufenthaltstitel müsste jedoch ein unbefristeter Krankenversicherungsschutz bestehen, der für ältere Menschen oftmals gar nicht mehr (oder nur zu absurd hohen Tarifen) zu erhalten ist. Nicht selten hat sich die Frage des "Vermögens" bei Tarifen zwischen 800 - 1.500 EUR pro Person und Monat dann ganz schnell erledigt.

Muleta
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diid
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Antwort #2 - 16.03.2010 um 12:07:08
 
@Muleta:

ADAC bietet z.B. Incoming-Krankenversicherung für bis zu 12 Monaten an. Bei Personen unter 66 Jahre beträgt der Versicherungsbeitrag 835 Euro, also c.a. 70 Euro pro Monat.

Nehmen wir mal die Obergrenze, die Du genannt hast, nämlich 1500 Euro pro Person pro Monat, an. Dann betragen die Gesamtkosten 835+1500*12 = 18835 Euro.

Nehmen wir weiter an, dass der Besucher über dieses Vermögen auch tatsächlich verfügt. Die nächste Frage wäre, wie man die ABH-Mitarbeiter davon überzeugen kann. Reicht es aus, wenn der Besucher ein Sparkonto mit Sperrvermerk bei einer deutschen Bank eröffnet und das Geld in das Konto einzahlt?
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