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Schengen-Visum 2. Bewerbung (Gelesen: 6.553 mal)
Themen Beschreibung: Versicherung an Eides statt (Notar)
Mi-Ko-w
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14.03.2010 um 20:53:19
 
Hallo zusammen,

ich hatte hier ja schon des öfteren nach Rat gefragt und jetzt - eine Woche vor dem erneuten Termin bei der Botschaft - wird mir doch langsam unwohl.

Das Visum meiner Freundin wurde im Januar wegen dieser ganzen Hochzeitsgeschichte (Verdacht auf Angabe des falschen Reisezwecks) und (befürchteter) mangelnder Rückkehrbereitschaft abgelehnt. Remonstration war auch nicht erfolgreich.

Die letzten Wochen habe ich mich wiedermal an allen möglichen Stellen erkundigt was man bei der erneuten Bewerbung besser machen kann bzw. (da man nach Ablehnung eines Visums ja bei der Neubewerbung speziell auf die Ablehnungsgründe eingehen soll) welche Dokumente man als Beweis vorlegen könnte.
Von einer Mitarbeiterin der ABH bekam ich den "Tipp" mich an einen Notar zu wenden und alles auf Papier beglaubigt festzuhalten.

Ergebnis sind jetzt 2 Eidesstattliche Verischerungen
Von mir (wie ich schon erfahren habe, weniger wichtig) und von meiner Freundin.
Beide beinhalten, dass wir (rechtlich bindend) versichern während ihres Aufenthaltes in Deutschland nicht zu heiraten, dafür Sorge tragen dass sie - vor Ablauf der Frist - wieder auf die Philippinen zurückkehren wird, keine Arbeit in Deutschland aufnehmen wird und auch sonst niemanden in Deutschland heiraten wird.

Dazu werden wir von uns beiden Polizeiliche Führungszeugnisse einreichen, sowie die 2 bereits von der Botschaft [für die Eintragung der Lebenspartnerschaft notwendigen] geprüften Dokumente meiner Freundin (Geburtsurkunde und Ledigkeitsbescheinigung) - die ja, wie ich von einem Bekannten erfahren habe, sowieso nur 6 Monate gültig sind.
Ist das wirklich der Fall, wären die ja jetzt sowieso abgelaufen.



Dazu ein Schreiben meines Vaters, sämtliche Passkopien von mir, meiner Freundin und meines Vaters, ADAC-Versicherung usw... und ein 5-Seitiges Schreiben von mir, auf Deutsch; in dem ich die ganze Sache mit der Hochzeit aufkläre und Begründe wieso es für uns so wichtig ist, dass meine Freundin das Visum erhält.
Ich habe ganz offen erklärt, dass meine Freundin leider keine mit Geld gefüllten Konten oder Grundstücke besitzt um nachweisen zu können, dass sie in ihre Heimat zurückkehren wird und dass ihre Familie und ihre Arbeit der einzige und wohl wichtigste Grund ist. So banal und langweilg es klingen mag - aber an diesen Tatsachen können wir ja nichts ändern.


Worum es mir aber eigentlich geht sind die beiden Versicherungen an Eides statt.
Ist das nicht eigentlich Beweis genug für die Botschaft?
Schießlich sind wir (abgesehen von der VE die ja zusätzlich auch noch rechtlich bindend ist) zu 100% dazu verpflichtet das einzuhalten was geschrieben steht und mit unserer Eigenhändigen Unterschrift versichert wurde. Ansonsten wird jede Missachtung immerhin strafrechtlich verfolgt

Ich wüsste einfach gerne wie unsere Chancen damit stehen.

Liebe Grüße

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Antwort #1 - 15.03.2010 um 20:38:33
 
Ehrliche Antwort und offene Antwort, hat Dich der Notar nicht belehrt was eine solche eidesstaatliche Erklärung rechtlich Wert ist?

Diese Frage hier zu beantworten und zu diskutieren wird mir nur Ärger und Unverständnis bringen.

Man erklärt eidesstaatlich man will nicht heiraten und kehrt zurück bzw. Rückkehr garantieren, ja zum Zeitpunkt der Erklärung....
wie willst Du garantieren und sicherstellen das Sie wieder ausreist?
Du hast keine Zwangsmittel gegen Sie zur Durchsetzung, die hätte nur der Staat.... privat kannst Du von niemanden die Ausreise erzwingen...
Du kannst mit einen solchen Erklärung nicht auf Deine Rechte verzichten, das Recht heiraten zu dürfen ...

In meinen Augen das Papier und Geld nicht wert..
Du kannst Dich in meinen Augen auch nicht rechtlich binden in einem solchen Falle, will auch keine Diskussion über Nichtigkeit oder Sittenwidrigkeit solcher Erklärungen beginnen...
Von jederzeitigen Recht auf Widerruf garnicht zu reden, könntest ja jederzeit Deine Erklärung widerrufen...

Wenn Sie die Rückkehrbereitschaft anders nicht belegen kann, sehe ich wenn sich der Sachverhalt nach Remonstration nicht geändert hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Warum: Zur Heirat benötigte Unterlagen kann auch ein Dritter besorgen und legalisieren etc. lassen, dazu muss man nicht im Heimatland sein,--Erfahrungswerte--

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Antwort #2 - 16.03.2010 um 06:35:18
 
Einbeck schrieb am 15.03.2010 um 20:38:33:
In meinen Augen das Papier und Geld nicht wert..


.. das sehe ich genau so.
Wie kann man eidesstattlich versichern, dass sich ein anderer nicht strafrechtlich verhalten wird? Was wären die juristischen Folgen wenn doch?

Die eidesstattliche Erklärung der Freundin muss ja wohl auf den Philippinen abgegeben worden sein. Ob dies dann in einem potentiellen deutschen Gerichtsverfahren irgendeinen Wert hat, wage ich zu bezweifeln.
Auf den Philippinen tendiert der Wert solcher Affidavits gegen Null. Verstoss wird kaum verfolgt...

Deine Freundin soll sich gut vorbereiten und versuchen durch ihre Persönlichkeit und plausible Antworten zu überzeugen.
Diese "juristischen" Mätzchen sind eher abträglich.

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Antwort #3 - 16.03.2010 um 18:29:07
 
Einbeck schrieb am 15.03.2010 um 20:38:33:
hat Dich der Notar nicht belehrt was eine solche eidesstaatliche Erklärung rechtlich Wert ist?

Er hat mich belehrt und genau das Gegenteil von dem gesagt was ich jetzt hier lese.
Das es eben kein Mätzchen ist und ich schon wissen sollte auf was ich mich mit meiner Unterschrift einlasse.
(Wozu gibt's solche Dokumente wenn sie im Endeffekt nichts wert sind?)
Genauso hat er erzählt, dass er schon 3 Fälle hatte in denen die Botschaft sowas sogar verlangt hat (auch wenn die VE eigentlich das selbe schon festlegt)

Einbeck schrieb am 15.03.2010 um 20:38:33:
Du kannst mit einen solchen Erklärung nicht auf Deine Rechte verzichten, das Recht heiraten zu dürfen 


Das selbe hat mir die Frau von der ABH auch erklärt und deswegen gemeint dass eine solche Versicherung sich eben nur auf diesen bestimmten Zeitraum bezieht und nicht heißt dass man nie heiraten wird.

Einbeck schrieb am 15.03.2010 um 20:38:33:
wenn sich der Sachverhalt nach Remonstration nicht geändert 

Wie soll sich denn der Sachverhalt ändern?
Es ist ja nichts. Die Botschaft denkt wir planen illegale Machenschaften. Und wir versuchen zu beweisen dass es nicht so ist.
Wie soll ein Dritter denn die 2 Urkunden besorgen und von der Botschaft prüfen lassen (Standesamt akzeptiert nur solche). Da steht der Name meiner Freundin drauf. Und spätestens dann weiß die Botschaft ja bescheid und sagt "ne, kannste vergessen"

Das die Dokumente keine 100%-ige Garantie dafür sind dass meine Freundin das Visum bekommt ist mir schon bewusst. Aber von uns wird verlangt geeignete "Beweise" vorzulegen.
Welche denn dann? wenn sowieso alles widerlegt und angefochten werden kann?

Vom Notar höre ich dass jeder Verstoß strafrechtliche Folgen haben wird. Hier höre ich dass man sich das im Endeffekt auch selbst schreiben könnte weil es so oder so keinen Wert hat.

Was sollen wir denn der Botschaft dann vorlegen?
Dokumente genügen nicht und wenn man die Wahrheit sagt wird einem nicht geglaubt.

Irgendwas müssen wir ja unternehmen. Und für mich war der Notar ein Lichtblick
Wir wollen zeigen dass wir nichts anderes möchten als Zeit miteinander zu verbringen. Ist aber nicht so einfach wenn scheinbar alles falsch ist und widerlegt werden kann
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Antwort #4 - 17.03.2010 um 01:00:15
 
Frueher hat man gerne solche Erklaerungen unterschreiben lassen, soweit ich mich noch erinnere hat man dies nachdem Sittenwidrigkeit festgestellt wurde gelassen, muesste mal im Internet suchen da gibt es sicherlich einiges dazu zu finden.

Deine Versicherung ist eine freiwillige Erklaerung die Dich nicht bindet und jederzeit widerrufen werden kann, auf welcher Basis koennte man Dich verpflichten Deine Erklaerung halten oder wie will man das einklagen?
Wie willst Du die Ausreise Deiner Freundin durchsetzen, wenn diese ich absetzt und untertaucht, hast Du privat Zwangsmittel?

Verstoss strafrechtliche Folgen? Seit wann ist Heiraten unter Strafe gestellt? Wie gesagt Deine Erklaerung ist jederzeit widerrufbar und verstoesst gegen die guten Sitten.
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Antwort #5 - 17.03.2010 um 01:31:01
 
Mi-Ko-w schrieb am 16.03.2010 um 18:29:07:
Genauso hat er erzählt, dass er schon 3 Fälle hatte in denen die Botschaft sowas sogar verlangt hat (auch wenn die VE eigentlich das selbe schon festlegt)




Eine VE nach $ 68 AufenthG legt dasselbe fest?
Eine VE ist kein Verzicht auf Heirat.
Eine VE sichert nur Unterhalt und Abschiebe- bzw. Ausweisungskosten ist aber keine Garantieerklaerung das man nicht heiratet oder wieder ausreist, nur eine Absicherung gegen entstehende Kosten.

68 Haftung für Lebensunterhalt


(1) Wer sich der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet hat, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen, hat sämtliche öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfalle und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, auch soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Ausländers beruhen. Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen, sind nicht zu erstatten.

(2) Die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 bedarf der Schriftform. Sie ist nach Maßgabe des Verwaltungs- Vollstreckungsgesetzes vollstreckbar. Der Erstattungsanspruch steht der öffentlichen Stelle zu, die die öffentlichen Mittel aufgewendet hat.

(3) Die Auslandsvertretung unterrichtet unverzüglich die Ausländerbehörde über eine Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1.

(4) Die Ausländerbehörde unterrichtet, wenn sie Kenntnis von der Aufwendung nach Absatz 1 zu erstattender öffentlicher Mittel erlangt, unverzüglich die öffentliche Stelle, der der Erstattungsanspruch zusteht, über die Verpflichtung nach Absatz 1 Satz 1 und erteilt ihr alle für die Geltendmachung und Durchsetzung des Erstattungsanspruchs erforderlichen Auskünfte. Der Empfänger darf die Daten nur zum Zweck der Erstattung der für den Ausländer aufgewendeten öffentlichen Mittel sowie der Versagung weiterer Leistungen verwenden.



Legalisation von Dokumenten kann und darf nicht verweigert werden nur weil Antragsteller sich mit Besuchsvisum in D aufhaelt, sorry da freut sich jeder Anwalt und spaetestens de Zntrale wird auf Nachfragen den Kollegen anweisen zu arbeiten, auf welcher Rechtsbasis sollte er seine Handlung verweigern koennen.  Er prueft nur die Echtheit der Dokumente und nur dies hat er zu bestaetigen.
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Antwort #6 - 17.03.2010 um 07:01:05
 
Einbeck schrieb am 17.03.2010 um 01:00:15:
Verstoss strafrechtliche Folgen? Seit wann ist Heiraten unter Strafe gestellt? Wie gesagt Deine Erklaerung ist jederzeit widerrufbar und verstoesst gegen die guten Sitten. 


Genau das ist ja mein Problem. Wir sollen der Botschaft beweisen dass wir nicht heiraten werden und meine Freundin das Land wieder verlassen wird.
Aber wie denn wenn mans offensichtlich gar nicht beweisen kann? Bzw. wenn man sich in keiner Hinsicht zu irgendwas verpflichten kann. Wie soll man denn dann zeigen dass man es wirklich ernst meint?
Meine Freundin ist nicht reich. Was ja der einzige Rückkehr-Grund zu sein scheint der zählt.
Mit der Frage bin ich zur ABH und dort kam eben die Idee mit dem Notar.
Wieso verstößt so eine Erklärung gegen die guten SItten? Beide Erklärungen sollten unterstützend zeigen dass wir keinerlei böse Absichten haben.
Dass die unseren Stand nur noch verschlechtern hatte ich nicht im Sinn.


Einbeck schrieb am 17.03.2010 um 01:31:01:
Eine VE nach $ 68 AufenthG legt dasselbe fest?
Eine VE ist kein Verzicht auf Heirat.


Ich habe mich falsch ausgedrückt. Bis auf das Thema Hochzeit steht - zumindest in meiner - Erklärung sinngemäß fast das selbe wie in der VE.


Einbeck schrieb am 17.03.2010 um 01:00:15:
Deine Versicherung ist eine freiwillige Erklaerung die Dich nicht bindet und jederzeit widerrufen werden kann, auf welcher Basis koennte man Dich verpflichten Deine Erklaerung halten oder wie will man das einklagen?


Ganz im ernst. Ich verstehs nicht. Dass ich die freiwillig abgebe ist klar. Aber ab dem Moment in dem ich meine Unterschrift setze, verpflichte ich mich doch genau das was da drin steht einzuhalten. Wie gesagt es ist ja kein generelles Verbot zu heiraten.
Es ist begrenzt auf diese 90 Tage.

Alles was du sagst, leuchtet mir schon ein. Uns kann niemand unsere Rechte verbieten und meine Freundin kann nicht gezwungen werden.
Trotzdem verstehe ich nicht wieso man solche Erklärungen dann rechtlich bindend abgeben kann/soll, wenn sie sowieso für die Katz sind.


Ich wollte der Botschaft deutlich machen dass wir nur gute Absichten haben; da reden scheinbar nicht genügt, sah ich den den Dokumenten unsere einzige Chance. Alles was ich will ist lediglich zeigen dass wir das Visum nicht missbrauchen

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Antwort #7 - 17.03.2010 um 07:41:00
 
Ich weiß ich rede viel und es nervt. Trotzdem würde ich gerne mal klarstellen dass ich nicht hier bin um endlose Disksussionen zu führen und euch an den Rand eines Nervenzusammenbruchs zu bringen.

Ich bin gerade mal 21 Jahre alt und habe mit Behörden keinerlei Erfahrungen. Ich will nichts falsch machen.
Hab ja schon, ohne es zu wissen den größten nur machbaren Fehler gemacht. Nämliche die Dokumente meiner Freundin für ne Hochzeit prüfen lassen und dann aufs Schengen-Visum beworben. Unwissenheit schützt für Stafe nicht. Aber ich wusste wirklich nicht was es für Konsequenzen hat.

Jetzt steh ich da und hab keinerlei Möglichkeit zu beweisen dass wir niemals vor hatten meine Freundin illegal in Deutschland zu behalten.
Unsere Gründe und Beweise dafür sind alle anzweifelbar. Man kann sagen und machen was man will. Alles wird widerlegt.

Ich steh vor nem Haufen Probleme und alles was ich wollte ist nach einem Jahr meine Freundin wiedersehen. Ich bin Azubi und mein komplettes Geld steckt im Flugticket, den Reisen meiner Freundin nach Manila und sämtlichen Dokumenten.
Wenn das Visum jetzt zum 2ten mal abgelehnt wird ist mein Geld weg und ich sehe meine Freundin nur im Dezember wenn ich für - höchstens - 2 Wochen hinfliege. Innerhalb von 2 Jahren 5 Wochen zusammen verbracht haben ist gar nichts.

Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Und deswegen bin ich hier. Um nach Rat zu fragen
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Antwort #8 - 17.03.2010 um 09:21:16
 
Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 07:01:05:
Mit der Frage bin ich zur ABH und dort kam eben die Idee mit dem Notar.

Ich kenne mich mit den Details der von dir abgegebenen Versicherung nicht aus. Aber § 156 StGB liesst sich so: "Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft." Vermutlich trifft das fett markierte in eurem Fall nicht zu, weshalb die Versicherung wie von Einbeck angefuehrt "wertlos" ist.

Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 07:41:00:
Hab ja schon, ohne es zu wissen den größten nur machbaren Fehler gemacht. Nämliche die Dokumente meiner Freundin für ne Hochzeit prüfen lassen und dann aufs Schengen-Visum beworben.

Das problematische daran ist leider, dass deine Freundin bei der Botschaft fortan unter "Generalverdacht" stehen wird. Ihr habt euch fuer den kommenden Antrag ja allerlei Muehen gemacht. Vielleicht klappt es ja und ihr habt Erfolg mit dem Schengen Visum.

Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 07:41:00:
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Und deswegen bin ich hier. Um nach Rat zu fragen 

Falls nicht, dann gibt es ja immer noch die Moeglichkeit zu einem Heiratsvisum fuer euch beide. Insbesondere da ihr die Idee des Heiratens ja sowieso schon aufgegriffen habt waere das sicher eine Ueberlegung wert. Dein erstes Posting hier war im Juni 2009, also vor fast einem dreiviertel Jahr. Falls ihr seit dieser Zeit fleissig am Deutsch ueben seid hat deine Freundin A1 bestimmt schon (so gut wie) erreicht.
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Antwort #9 - 17.03.2010 um 09:45:54
 
Stefan-TR schrieb am 17.03.2010 um 09:21:16:
Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde


Damit ist doch der Notar gemeint oder nicht? Und bei dem waren wir beide.
Aussage gemacht, Belehrung gehört, Unterschrieben. Und wenn wir uns nicht dran halten droht eine Strafe.
Genau das soll für die Botschaft die Sicherheit geben dass wir nichts unrechtes unternehmen werden.
Zumindest habe ich das so verstanden und deshalb als Chance genutzt einen schriftlichen Beweis zu erbringen.

Stefan-TR schrieb am 17.03.2010 um 09:21:16:
dass deine Freundin bei der Botschaft fortan unter "Generalverdacht" stehen wird.


Deswegen die Dokumente vom Notar / Führungszeugnisse. Um wenigstens irgendwie zu zeigen, dass wir nichts zu verheimlichen haben bzw. nicht kriminell sind.

Stefan-TR schrieb am 17.03.2010 um 09:21:16:
Falls ihr seit dieser Zeit fleissig am Deutsch ueben seid

Sie kann nach wie vor kein Wort Deutsch. Hauptproblem: Sie hat keinen eigenen Internetanschluss, so dass wir vernünftig üben könnten und für einen Sprachkurs müsste sie in eine andere Stadt. Aufenthalt über Wochen im Hotel, Verpflegung und Kosten für den Kurs kann ich nicht tragen.
Ein weiterer Vorteil des Schengen-Visums. Wir hätten viel Zeit zum lernen.
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Antwort #10 - 17.03.2010 um 10:15:34
 
Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 09:45:54:
Damit ist doch der Notar gemeint oder nicht? Und bei dem waren wir beide. Aussage gemacht, Belehrung gehört, Unterschrieben. Und wenn wir uns nicht dran halten droht eine Strafe.
Wie hier schon von diversen Leuten geschrieben wurde, mit dem Teil, kannst du dir den Hintern abputzen, um es mal ganz plastisch darzustellen ! Das Ding ist Sittenwidrig ! Es wird ja quasi ein Heiratsverbot ausgesprochen, was gegen das GG verstößt !

Moskau hat ja zumindest bis Anfang letztes Jahres, auch so einen Zettel unterschreiben lassen. Zumindest von den Frauen. Auch ins Visum, ist es gedruckt worden :Gilt nicht zur Eheschließung / Wohnsitznahme . Trotzdem wurden Ehen geschlossen, AE´s erteilt, Wohnsitze genommen, und NIEMAND bestraft, trotz des Eintrages im Visum. Selbst Deutsche Standesämter haben keinen Anstoß an dem Eintrag im Visum genommen.


Michael

PS: Gefühlsmäßig würde ich sogar behaupten, das diese Versicherung auch noch nachteilig für die Visum Erteilung ist , und das jemand hartnäckig versucht, das FZV zu umgehen.


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Antwort #11 - 17.03.2010 um 10:29:45
 
Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 07:41:00:
Ich weiß einfach nicht was ich machen soll. Und deswegen bin ich hier. Um nach Rat zu fragen


dass die EV vermutlich nichts wert ist wurde ja schon gesagt (strafrechtlich ist das ein Witz; irgendwelche durchsetzbaren Verpflichtungen lassen sich daraus nicht ableiten). Probieren kannst Du das damit natürlich trotzdem - vielleicht habt Ihr Glück. Einen Erfolg versprechenderen Weg scheint es bei Euch nicht zu geben.

Besuchsvisa für junge, unverheiratete Ausländer aus "armen" Ländern gibt's halt nur in seltenen Ausnahmefällen. Der mögliche Weg besteht in Besuchsaufenthalten bei ihr, Deutschkurs & Deutschtest in ihrem Heimatland und dann Heirat dort oder Eheschließungsvisum & Heirat hier. Ein "Kennenlernen" in Deutschland ist vom Gesetzgeber ganz bewusst nicht gewollt worden.

Mikael321 schrieb am 17.03.2010 um 10:15:34:
Selbst Deutsche Standesämter haben keinen Anstoß an dem Eintrag im Visum genommen.


wie auch - ein Visum ist keine rechtliche Voraussetzung für eine Eheschließung. Da kann ein lediglich fehlender Aufenthaltszweck erst Recht nichts verhindern.

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Antwort #12 - 17.03.2010 um 10:36:17
 
Mikael321 schrieb am 17.03.2010 um 10:15:34:
und das jemand hartnäckig versucht, das FZV zu umgehen.


Wenn ich versuchen würde das zu umgehen, hätte ich so eine Versicherung nicht abgegeben.

Bis jetzt hatte ich die nämlich ernst genommen.
Weil wir eben nicht planen in der Zeit zu heiraten. Und den Zweifel der Botschaft ausräumen möchten.

Wenn die Botschaft mir aber dann erst recht unterstellt dass ich heiraten möchte, obwohl ich das Gegenteil von einem Notar beglaubigen lasse, dann frag ich mich schon was hier falsch läuft.

Mikael321 schrieb am 17.03.2010 um 10:15:34:
Es wird ja quasi ein Heiratsverbot ausgesprochen, was gegen das GG verstößt


Es ist doch kein Verbot wenn ich selbst Versichere nur in dem Zeitraum des ausgestellten Visums nicht zu heiraten?

Wie kann ein Notar mir dann sowas ausstellen? Wenns gegen das Gesetzt verstößt?

Muleta schrieb am 17.03.2010 um 10:29:45:
Probieren kannst Du das damit natürlich trotzdem - vielleicht habt Ihr Glück.


Naja mir stellt sich aber jetzt schon die Frage ob ich meine Freundin die Dokumente überhaupt abgeben lassen soll, wenn sie sogar als sittenwidrig bezeichnet werden.
Wie gesagt. Ich will die Botschaft nicht provozieren und uns weiter in schlechtes Licht stellen. Sondern genau das Gegenteil.
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Antwort #13 - 17.03.2010 um 12:36:48
 
Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 10:36:17:
Wenn die Botschaft mir aber dann erst recht unterstellt dass ich heiraten möchte, obwohl ich das Gegenteil von einem Notar beglaubigen lasse, dann frag ich mich schon was hier falsch läuft.


Soll ich mal aus dem täglichen Leben berichten?

Solche Erklärungen (mehr als eine) habe ich auch schon mit Antrag ungefragt vorgelegt bekommen, nur 2 Wochen Besuch.. habe Visum dann nach Remonstration, diversen Diskussionen und "Druck" vom Chef erteilt..
in D hat dann später die ABH verlängert und dann wurde geheiratet,
manchmal in D,  manchmal in Dänemark, manchmal wurde auch gleich geheiratet...
Tenor: Antragstellerin blieb in Deutschland

Oft wird dann später erzählt, man wollte sich nicht wieder trennen, nicht wieder ein Visumsverfahren durchlaufen..keinen neuen Stress mit Behörden, den ganzen Ärger,  man war so verliebt man konnte sich nicht mehr trennen, die wahre Liebe gefunden..

wie auch immer egal.. bin ein Mensch verstehe vieles..

Vielleicht sollten Politiker andere Gesetze beschließen, vielleicht sollte man Vorschriften anders abfassen, egal.. ich muss Bestimmungen anwenden..
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Antwort #14 - 17.03.2010 um 13:26:01
 
Mi-Ko-w schrieb am 17.03.2010 um 10:36:17:
Wie kann ein Notar mir dann sowas ausstellen? Wenns gegen das Gesetzt verstößt?
Ausstellen kann der viel. Was halt gewünscht wird. Auch eine Eidesstattliche Beteuerung , das nicht geheiratet werden wird. Nur rechtlich, gibt das Ding nichts her, ähnlich einem Ehevertrag, der alle Unterhaltszahlungen ausschließt. Das wissen auch die Botschaften. Was soll dann besser daran sein, so eine EV vorzulegen, wenn sich dadurch der Sachverhalt um keinen Deut verändert ?

Das die Erfahrungen der Männer an der Front ( siehe Bericht von Einbeck ) anders aussehen, hast du ja nachlesen können. Also versuchen kannst du das gerne ( eine EV vorlegen ), nur würde ich meine Erwartungen nicht zu hoch schrauben.

Wie schrieb Muleta doch so schön : Besuchsvisa für junge, unverheiratete Ausländer aus "armen" Ländern gibt's halt nur in seltenen Ausnahmefällen.


Ein Visum ist nun mal kein Selbstläufer. Selbst als Deutscher Angehöriger eines Ausländers der schon zig mal in D. war, beginnt das Bangen immer wieder von vorne. Manchmal sogar berechtigt, wie hier auch schon nachzulesen war.


Michael
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