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Besuchs/Geschaftsvisum (Gelesen: 2.189 mal)
Themen Beschreibung: verlaengerung bis 90 tage ?!
Ogist Kont
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12.03.2010 um 20:44:54
 
Hallo zusammen,

Nach beantragung eines Besuchsvisums fuer 90 tage Mult, wurde mir das Visum erteilt, allerdings fuer 30 tage Mult.

Da aber die VE und die ReiseKrankenversicherung fuer 3 Monate (90 tage) gueltig sind wollte ich fragen ob ich mir nach der Einreise bei der zustaendigen Aulaenderbehoerde, die restlichen 60 Tage einholen kann, -oder muessen da wichtige Gruende vorliegen um das visum um weitere 60 tage zu verlaengern ??
Waere so ein Grund, z.B die suche eines Studienplatzes, oder vorbereitungen am Studienkolleg fuer die der weitrere Aufenthalt (bis gesamt 90 Tage) gefordert ist. ??  (das koennte ich auch schriftlich nachweisen, nachdem ich einreise und die Pruefung anmelde..)

Ist bei solchem Sachverhalt eine verlaengerung um weitere 60 tage (zu Geschaeftszwecken) zu erwarten, oder nicht ?

Liebe Gruesse !! (und Danke an Stefan und alle anderen die mir jedes mal weiterhelfen).

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Antwort #1 - 12.03.2010 um 20:57:06
 
Ogist Kont schrieb am 12.03.2010 um 20:44:54:
ob ich mir nach der Einreise bei der zustaendigen Aulaenderbehoerde, die restlichen 60 Tage einholen kann, -oder muessen da wichtige Gruende vorliegen

Dazu muessen wichtige Gruende vorliegen. Wichtige Gruende sind etwa: Habe mir mein Bein gebrochen und kann nicht heimreisen. Nicht die von dir geplante Suche eines Studienplatzes.

Aber wenn ich mich recht entsinne, dann musst du doch eh nicht fuer 90 Tage in Deutschland sein, oder? Was ist denn der Gueltigkeitszeitraum deines Visums? Ist der nur einen Monat oder laenger?
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Ogist Kont
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Antwort #2 - 12.03.2010 um 21:19:23
 
hallo Stefan,
ja, ich wollte einglich die pruefung anmelden und dann wieder einreisen wenn Pruefungfen sind (juni , oder juli).

Aber die Botschaft in Sarajewo wollte mir die 90-tage Mul.  innerhalb 6 monate- Nicht genehmigen.

Auf dem Sichtvermek steht gueltig von 3. April - 2.Mai Mult. dauer des aufenthalts -30 tage. besuchs, geschaeftsvisum.

Wenn die mir das visum auf 6 monate gueltigkeit net austellen konnten, wollt ich halt schauen ob ich mir bei auslaenderbehoerde um weitere 2 monate verlaengern kann, (und dann wenigsten am stueck 3 monate zu bleiben).

Ich versteh net warum die mir nur 30 tage geben , -die VE ist ja auf 3 monate und die KrankenVersicherung auch (90 tage gueltig)

Kann ich nach der einreise versuchen , mit der gleichen VE 2 monate zu verlaengern und sozusagen 3 monate im stueck zu bleiben, weil Muli einreisen, hab ich ja jetzt schon.

Dank dir.
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Antwort #3 - 12.03.2010 um 21:25:35
 
Ogist Kont schrieb am 12.03.2010 um 21:19:23:
Botschaft in Sarajewo wollte mir die 90-tage Mul.innerhalb 6 monate- Nicht genehmigen

Tja, die werden wohl ihre Gruende haben. Welche, das weiss man nicht. Ob sie Sinn ergeben? Weiss man auch nicht...

Ogist Kont schrieb am 12.03.2010 um 21:19:23:
Kann ich nach der einreise versuchen , mit der gleichen VE 2 monate zu verlaengern

Klar, versuchen kannst dus. Aber Hoffnung wuerd ich mir da keine gross machen.

Ogist Kont schrieb am 12.03.2010 um 21:19:23:
ja, ich wollte einglich die pruefung anmelden und dann wieder einreisen wenn Pruefungfen sind (juni , oder juli).

Falls die ABH dein Visum nicht verlaengert (davon gehe ich aus), dann bleib doch bei dem Plan. Du musst dann halt nochmal ein neues Visum beantragen. Viel anderes bleibt dir nicht uebrig.
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Antwort #4 - 12.03.2010 um 21:32:19
 
Naja, ich versuchs.. vieleicht brech ich mir ja bis dahin was..

Ansonsten tu ich halt die pruefung anmelden und wieder visum beantragen, ..-nur, wenn ich jetzt 30 tage im bundesgebiet bin, kann ich dann nach der ausreise glei neues visum beantragen, ?? (normaler weise ja, weil ich war ja nicht 90tage/halbjahr im bundesgebiet.?!) oder ??


Gruss
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Antwort #5 - 12.03.2010 um 21:44:38
 
Ogist Kont schrieb am 12.03.2010 um 21:32:19:
wenn ich jetzt 30 tage im bundesgebiet bin, kann ich dann nach der ausreise glei neues visum beantragen, ?? (normaler weise ja, weil ich war ja nicht 90tage/halbjahr im bundesgebiet.?!) oder ??

Ja, das hast du selbst schon beantwortet Smiley
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