Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum Statusänderung von Arbeitssuche auf Studium (Gelesen: 1.852 mal)
shishka
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum Statusänderung von Arbeitssuche auf Studium
12.03.2010 um 16:28:18
 
Hallo Zusammen,

ich habe folgende Situation:

ich besitze russische Staatsbürgerschaft. Am 22.02.2009 habe ich das Bachelor Studium der Wirtschaftsinformatik an der FH Konstanz absolviert. Nach dem Studium habe ich mich für die Arbeitssuche entschieden und auch ein entsprechendes Dokument beim Ausländeramt unterschrieben. Das Visum wurde entsprechend dem §1 6 abs. 4 für ein halbes Jahr für die Arbeitssuche erteilt. In dieser Zeit habe ich mich bei verschiedenen Unternehmen für eine Stelle beworben. Nach mehreren Vorstellungsgesprächen hatte ich eine bessere Vorstellung, welche Anforderungen die Unternehmen an die Absolventen stellen. In meinem Fall war das Studium der Wirtschaftsinformatik zu allgemein und eine Spezialisierung durch ein Master Studium würde mir bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt geben.

Mit meiner Abschlussnote 2,4 war meine Bewerbung an der TU Berlin für ein Masterstudiengang „Human Factors“ (Mensch-Maschine Kommunikation) erfolgreich und ich habe Zulassungsbescheid für das kommende Sommersemester bekommen. An dieser Stelle ist ein Problem mit dem Visum aufgetreten. Die Sachbearbeiterin im Ausländeramt meinte, es sei nicht mehr möglich nach einem halben Jahr das Visum Status zu ändern (nämlich von dem §16 abs. 4 auf §16 abs.1). Es wurde auch gesagt, dass die Wahrscheinlichkeit ein Visum für ein weiteres Studium zu bekommen sehr klein ist. Mein Fall wird geprüft unter schriftliches Vorliegen der Gründe dafür, warum ich mich erst später für ein weiteres Studium entschieden habe.

Meine Frage ist, ob es in meinem Fall gesetzlich möglich ist das Visum für ein weiteres Studium zu bekommen und wie soll ich am besten meine Entscheidung beim Ausländeramt begründen?

Ich würde mich freuen wenn Sie mir helfen könnten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.356

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Statusänderung von Arbeitssuche auf Studium
Antwort #1 - 13.03.2010 um 19:37:33
 
Du solltest kein neues Visum beantragen, sondern erst mal die Entscheidung der Ausländerbehörde über die Aufenthaltserlaubnis abwarten.

Falls Du bei der deutschen Botschaft später ein Visum beantragst, würde die gleiche Ausländerbehörde von der Botschaft gefragt. Das bringt Dir nichts. Wenn sie jetzt "ja" zur AE nach § 16, Absatz 1 sagen, wäre das einfacher für Dich als ein Visum.

Du könntest aber schnell zur Studienberatung gehen, falls noch nicht geschehen. Vielleicht können sie Dir helfen, eine bessere Begründung für die Notwendigkeit Deines Zweitstudiums / Masterstudiums zu schreiben.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
edge
Experte
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 165

Deutschland, Germany
Deutschland
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in ABH/EBH
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Statusänderung von Arbeitssuche auf Studium
Antwort #2 - 13.03.2010 um 20:51:52
 
Wieviele Jahre hast du die AE zum Studium besessen?

Wenn es mittlerweile 10 Jahre sind, wurde die "Höchstdauer" für den Studienaufenthalt erreicht. Dann könnte es zumindest problematisch mit einer neuen 16er AE werden.

Wenn nicht, und das Masterstudium innerhalb von 10 Jahren Gesamtaufenthalt abgeschlossen wird, stimme ich Reinhard zu. Antrag abwarten!

Viel Erfolg
Zum Seitenanfang
  

Ein Handtuch ist so ungefähr das Nützlichste, was der
interstellare Anhalter besitzen kann.
 
IP gespeichert
 
shishka
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: russisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum Statusänderung von Arbeitssuche auf Studium
Antwort #3 - 15.03.2010 um 10:42:20
 
vielen Dank für die Antworten. Die AE besitze ich seit 2004, also für das 2 jähriges Master-Studium sollte es auf jeden fall die Zeit ausreichend sein. Ich habe den Antrag schon abgegeben, jetzt warte ich auf die Antwort von Ausländerbehörde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema