waxman schrieb am 12.03.2010 um 15:59:50:Jetzt möchten wir nach Deutschland zurück. Was brauchen wir da alles? Müssen wir den ganzen Genehmigungsquatsch nochmal für Deutschland machen? Muss sie einen Deutschdiplom vorweisen?
In Deutschland benoetigt deine Frau eine
AE. Diese bekommt sie entweder als Ehefrau eines Deutschen nach
AufenthG oder via mitgenommene Freizuegigkeit nach FreizügG/EU.
AufenthG ist der Regelfall bei Ehepartnern von Deutschen. In diesem Fall benoetigt deine Frau Deutschkenntnisse auf
A1 Level, es sei denn die
ABH sieht davon ab, etwa weil deine Frau einen anerkannten Hochschulabschluss hat.
Alternativ gibt es EU Richtlinie 2004/38/EG (Aufenthaltsrecht der Unionsbürger und ihren Familienangehörigen), siehe FreizügG/EU. Diese gilt in der Regel fuer die Ehepartner von nicht-Deutschen EU Buergern in Deutschland. Hier werden keine Deutschkenntnisse verlangt. Deutsche, die zusammen mit ihrem Ehepartner im Ausland gelebt haben koennen ihre Freizeugigkeit mit nach Deutschland nehmen und dort wie EU Buerger behandelt werden. Damit das klappt muss man sich unter Umstaenden aber auf Diskussionen mit der
ABH einlassen.
waxman schrieb am 16.03.2010 um 15:52:34:Aber sie hat doch eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien.
Wenn diese
AE in Spanien nicht nach Richtlinie 2004/38/EG ausgestellt wurde, dann koennte es mit der mitgenommenen Freizuegigkeit unter Umstaenden problematisch werden. Hier wuerde ich einfach mal vorab bei der
ABH am geplanten Wohnort anfragen.