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Arbeitsaufnahme ohne EU-Arbeitserlaubnis - ist das rechtens? (Gelesen: 2.020 mal)
az
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitsaufnahme ohne EU-Arbeitserlaubnis - ist das rechtens?
11.03.2010 um 19:38:24
 
Hallo zusammen,

ich sehe, dass das Thema sehr alt ist, hoffe aber dass jmd. mir antworten würde. Es geht um folgendes:

Ein bekannter (Bulgare) von mir arbeitet bei einer Firma. Er hat den Job OHNE diese berümte:) EU Arbeitserlaubnis bekommen. Er hat sich bei unsere (örtliche) Arb.agentur als Arbeitslose angemeldet, nach 7-8 Monate hat er von der Agentur für Arbeit ein Stellenangebot bekommen, hat sich bei der Firma vorgestellt und wurde somit eingestellt. Laut ihn hat er keine EU-Arbeitserlaubnis von der Arb.agentur gekrigt.

Er bezahlt alles Steuer und Sozialabgaben. Heiß jetzt dass er illegal beschäftigt ist? Im Endeffekt hat er ja die Stelle von der Arb.agentur bekommen, er hat sich nicht selbst beworben!!!

Kennt sich jmd. hier besser aus? Was denken sie, sollte man hier machen? Übrigens er ist ca. 1,5 Jahr bei der Firma tätig.

Herzlichen Dank im voraus an alle Meinungen!
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Tippi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
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Antwort #1 - 11.03.2010 um 19:50:29
 
az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:
ich sehe, dass das Thema sehr alt ist,


Stimmt, es ist alt und ruht sanft.

Du bist ein neuer User - hast ein neues Problem - be-
kommst also auch ein neues, eigenes Thema  Zwinkernd
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Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
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C_Devil
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Antwort #2 - 11.03.2010 um 20:58:10
 
Hi az,

az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:
Laut ihn hat er keine EU-Arbeitserlaubnis von der Arb.agentur gekrigt. 

Die kann er auch nur kriegen, wenn er gemeinsam mit seinem Arbeitgeber einen Antrag auf selbige stellt - da gibt's keinen Automatismus. Wenn er eine Freizügigkeitsbescheinigung hat (wovon ich mal stark ausgehe), dann sollte er mal einen Blick darauf werfen, denn da steht mit Sicherheit drinne, dass er ohne Arbeitsgenehmigung-EU nicht arbeiten darf.

az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:
Heiß jetzt dass er illegal beschäftigt ist? 

Ja !

az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:
Was denken sie, sollte man hier machen? 

"Man" sollte schleunigst einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, was anderes gibt es hier nicht zu tun.

az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:
Übrigens er ist ca. 1,5 Jahr bei der Firma tätig.

Wenn er auch bis jetzt Glück hatte und in den 1,5 Jahren noch nicht von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS/Zoll) erwischt wurde, sollte er das Glück nicht weiter herausfordern. Je läner die illegale Beschäftigung andauert, desto höher werden die Bussgeldbeträge für ihn und seinen Chef.


Gruß
C_Devil
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az
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsaufnahme ohne EU-Arbeitserlaubnis - ist das rechtens?
Antwort #3 - 11.03.2010 um 21:32:42
 
C_Devil ,

vielen Dank für deine Antwort!!
Habe gerade mit meinem Bekanten telefoniert, er meinte wenn erj etzt was  machen würde, dann würde rauskommen, dass er diese 1,5 Jahr illegal beschäftig war?! Sehr delikate Situation...

Eigentlich sollte er ja bei der Arb.agentur bereits als AN registriert sein, nicht wahr? Sollte man sich noch mal bei Arb.agentur vorstellen und das ganze erklären wie es ist und wieso und warum, oder einfach die sachen so vorstellen, als ob er bei seiner Firma jetzt anfangen würde?

Er hat halt Angst, dass er sein Job verliert und keine EU Arbeitserlaubnis bekommt usw usw... er ist sehr verwirrt...

Danke für Eure Hilfe, die ich weitergeben kann!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Arbeitsaufnahme ohne EU-Arbeitserlaubnis - ist das rechtens?
Antwort #4 - 11.03.2010 um 21:43:54
 
Du bekamst hier Infos und Aufklärung.

Und den Rat was zu tun ist. Das Kind ist nun schonmal in den
Brunnen, gefallen; und Tricks + Tipps wie man das ungeschehen
machen kann, gibt es hier nicht.

Daher:


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P.S. falls C_Devil was nachschieben will mach ich ggf nochmal auf
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