Hi az,
az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:Laut ihn hat er keine EU-Arbeitserlaubnis von der Arb.agentur gekrigt.
Die kann er auch nur kriegen, wenn er gemeinsam mit seinem Arbeitgeber einen Antrag auf selbige stellt - da gibt's keinen Automatismus. Wenn er eine Freizügigkeitsbescheinigung hat (wovon ich mal stark ausgehe), dann sollte er mal einen Blick darauf werfen, denn da steht mit Sicherheit drinne, dass er ohne Arbeitsgenehmigung-EU nicht arbeiten darf.
az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:Heiß jetzt dass er illegal beschäftigt ist?
Ja !
az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:Was denken sie, sollte man hier machen?
"Man" sollte schleunigst einen Antrag bei der Agentur für Arbeit stellen, was anderes gibt es hier nicht zu tun.
az schrieb am 11.03.2010 um 19:38:24:Übrigens er ist ca. 1,5 Jahr bei der Firma tätig.
Wenn er auch bis jetzt Glück hatte und in den 1,5 Jahren noch nicht von der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS/Zoll) erwischt wurde, sollte er das Glück nicht weiter herausfordern. Je läner die illegale Beschäftigung andauert, desto höher werden die Bussgeldbeträge für ihn und seinen Chef.
Gruß
C_Devil