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Verlängerung der AE versäumt (Gelesen: 2.173 mal)
Themen Beschreibung: Konsequenzen für AE/Einbürgerung?
birk
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Verlängerung der AE versäumt
09.03.2010 um 21:02:29
 
Eine Bekannte (Ausländerin, deutsch verheiratet) hat es verschlafen, ihre AE rechtzeitig zu verlängern und war deshalb einige Wochen sozusagen "illegal".
Jetzt war sie endlich doch bei der ALB, die AE wurde problemlos um 2 Jahre verlängert.

Frage zur Berechnung der Zeiten für NE und Einbürgrung:
War das eine Unterbrechung des "rechtmäßigen Aufenthalts?"
Muss sie jetzt wieder 3 neue Jahre warten, bis sie NE/Einbürgerung beantragen kann?
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reinhard
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Antwort #1 - 09.03.2010 um 22:07:06
 
Das muss die Betroffene bei der Verlängerung ihren Sachbearbeiter fragen.

Wenn die Frist nun von vorne beginnt, kann sie sich jedenfalls nicht beschweren.
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birk
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Antwort #2 - 26.05.2010 um 17:02:52
 
Ich muss auf diesen alten Thread noch mal zurückkommen.

In der Ehe der Betroffenen kriselt es. Man könnte auf die Idee kommen, der (deutsche) Mann habe die rechtzeitige Verlängerung der AE mit Absicht verschleppt, um Druck auf seine Frau auszuüben, sie länger von ihm ausländerrechtlich abhängig zu machen...

Meine Frage: Beginnt die 2-Jahres-Frist, nach der der Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zusteht, durch die Unterbrechung des legalen Aufenthalts auch von vorne?
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Antwort #3 - 26.05.2010 um 17:12:25
 
Ist denn die AE erneut erteilt worden oder die alte verlängert worden?
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birk
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Antwort #4 - 26.05.2010 um 17:25:08
 
Zitat:
Ist denn die AE erneut erteilt worden oder die alte verlängert worden?
Die Frage kann ich leider nicht beantworten. Habe den Pass nicht gesehen. Macht's denn einen Unterschied?
Ehrlich gesagt verstehe ich auch den Unterschied zwischen AE verlängern und neu erteilen nicht ganz...
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Antwort #5 - 26.05.2010 um 17:27:08
 
Zitat:
Macht's denn einen Unterschied?

Nun, wie sollte man sonst diese Frage beantworten, ohne zu wissen was Sache ist:
Zitat:
Meine Frage: Beginnt die 2-Jahres-Frist, nach der der Frau ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zusteht, durch die Unterbrechung des legalen Aufenthalts auch von vorne?

Die eig. Frage ist nämlich:
War der Aufenthalt unterbrochen, oder nicht.
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Antwort #6 - 26.05.2010 um 17:29:50
 
Zitat:
War der Aufenthalt unterbrochen, oder nicht.

Jetzt hab ich's kapiert:
Nein, der Aufenthalt war nicht unterbrochen, aber die "Legalität" des Aufenthalts, weil die bestehende AE eben nicht rechtzeitig vor Ablauf verlängert wurde.
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Antwort #7 - 26.05.2010 um 17:40:16
 
Zitat:
Jetzt hab ich's kapiert:
Nein, der Aufenthalt war nicht unterbrochen, aber die "Legalität" des Aufenthalts, weil die bestehende AE eben nicht rechtzeitig vor Ablauf verlängert wurde.

Das ist genau die Frage, es ist nämlich auch möglich dass die AE verlängert wurde(trotz der 6 Monatsunterbrechung), dann war der Aufenthalt rechtmässig, wie reinhard bereits sagte, ist die zuständige ABH wohl die einzige die das sicher beantworten kann.
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