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Besuchervisum-eneut beantragen-große Angst vor Ablehnung (Gelesen: 1.517 mal)
dirk78
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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09.03.2010 um 09:20:50
 
Hallo
Ich bitte nochmals um Hilfe, habe mir zu meiner letzten Frage (die auch bestens beantwortet wurde) sehr viele Gedanken gemacht und bekomme doch schon Angst ein neues Visum zu beantragen.Hintergrund: Habe meine Freundin (aus Asien stammend, versorgt Mutter und minderjähriges Kind und hat eine Arbeit bei Bekannten im Restaurant mit zusätzlich monatlicher finanzieller Unterstützung von mir) schon zwei Mal zu mir eingeladen. Das erste mal ca. 1Monat und nach 3-Monaten wieder für zwei Monate. War mir dann nicht sicher ab wann ich sie wieder einladen kann ?
Diese Frage wurde zur vollen Zufriedenheit hier beantwortet.
Dabei entstanden dann aber Fragen, da ich sie ja wieder Mitte des Jahres nochmal für 3-Monate einladen möchte, welche die Botschaft bei mehrfachem Visumsantrag meiner Freundin stellen wird-die jedoch recht schwierig zu beantworten sind bzw. zu widerlegen sind!!!  Schockiert/Erstaunt
Um manches Vorwegzunehmen; Wir wollen das Visum auf gar keinen Fall Missbrauchen-Heiraten, Arbeiten usw., da wir den normalen Weg gehen und uns keine Probleme einhandeln möchten. Wir wollen uns eben nur sehen und Deutschland anschauen. Und das wir da schon schwierige Kompromisse (Familie-Kind, Finanzen und Entfernung) eingehen müssen ist klar. Nur wenn wir uns halt nur einmal im Jahr für 2-3 Wochen sehen-wird die Beziehung wohl zerbrechen.
- [td]Bei einem Aufenthalt von 6 Monaten im Jahr und das öfters, wird die Botschaft schon mal genauer hinschauen. [/td]-[td]Ob man gleich nach Rückkehr wieder ein neues Schengen Visum für 90 Tage Aufenthalt beantragen sollte (bzw. das Du keine Probleme siehst)... naja, wer so oft und so lange in Deutschland ist oder sein will.. mit Rückfragen ist zu rechnen (man wird da bei Otto-Normal-Verbraucher ein wenig misstrauisch (falsches Visa?, richtiger Einreisgrund im Antrag? Was will der Kunde wirklich?), wirklich noch im Heimatland verwurzelt? Gibt es Arbeitgeber im Heimatland? Was macht man solange in D? Finanzierung des Aufenthaltes? Arbeitet man evtl. in Deutschland? Hätte da einige Fragen und sicherlich zufriedenstellende Antworten auf diese Fragen [/td]-[td]Auch Fragen: Wenn eine Mutter sich monatelang nicht um die Kinder kümmert, spielen diese in ihrem Leben ungeordnete Bedeutung, dass die Gefahr besteht, durch eine jetzt angestrebte Heirat das Visumsverfahren zu umgehen. Auch würde durch die überwiegende Verbringung im Ausland der Rückkehrwille gegen Null laufen, besonders wenn man Kinder zu versorgen hat.
Das Gleiche sehe ich bei den anderen angedachten Visamöglichkeiten. Wer monatelang im Ausland - ohne die Kinder zu versorgen - leben kann, hat einen untergeordneten Rückkehrwillen. Man gewinnt den Eindruck, dass die anderen Visaarten nur vorgeschoben werden, damit man sich hier ein paar Euro verdienen kann. [/td]


Was kann ich tun um das Visum zu erhalten, oder solche Fragen ausreichend zu beantworten oder gar nicht erst gestellt zu bekommen ?Ich denke wenn wir bei einer Befragung sagen, dass diese Einwände allen nicht zutreffen, die Botschaft damit wohl nicht zufrieden ist
Bitte um Hilfe oder Ratschläge
Vielen Dank - Dirk
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.03.2010 um 10:37:04
 
Hi,

natürlich gibt es einige Menschen, die genau das denken, was Du beschreibst. Ich würde denen aber damit begegnen, dass die bisherigen Besuche völlig reibungslos und fristgerecht verlaufen sind und allein deshalb ein solches Denken nicht rechtfertigt. Sie hat also durch ihr bisheriges Verhalten gezeigt,
dass es sehr wohl möglich ist ihre Verpflichtungen für einige Monate zu vernachlässigen, ohne dass es dabei zu Komplikationen kam oder ein Daueraufenthalt versucht wurde.

Die Unterstellungen dürften allein deshalb schon unbegründet sein und deshalb glaube ich auch nicht, dass es diesmal kein Visum geben wird.


B.D.
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dirk78
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.03.2010 um 08:48:10
 
Dankeschön für die Antwort,

Bin jetzt doch etwas beruhigter und mache mir nicht mehr also viele Gedanken. Interpretiere ich die Antwort richtig;
ganz normal zur Botschaft und 3-Monate Visum beantragen und nicht groß auf meine Bedenken eingehen. Oder würdest du mir raten im Einladungschreiben nochmals ausdrücklich darauf hinweisen, dass ja bisher alles gut ging und es für sie auch nicht einfach ist so lange von Familie getrennt (aber wir müssen halt Kompromisse eingehen)und den Arbeitgeber bitten in der Garantieerklärung zur Arbeitsstelle Kurs darauf eingehen, dass ihr der Chef wegen der besonderen Lage, auch so oft frei gibt ?
Oder was meinst du, wie würdest du das angehen ?

Danke-Danke- Dirk
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